Ich bin Kleinunternehmer nach §19 ohne Vorsteuerabzug. Nun verkaufe ich auch Altmetall an einen Schrotthändler und unterliege damit dem "reversed charge" Verfahren nach §13b. Muss also die Umsatzsteuer auf die Einnahmen abführen. Wie verbuche ich das in der WISO EÜR, so dass die USt extra ausgeworfen wird. Ich finde im vorhandenen Kontenrahmen keine Möglichkeit.
Umkehr der Steuerschuldnerschaft §13b USTg als Kleinunternehmer §19 USTg
- gastest
- Unerledigt
-
-
Moin,
m. E. gilt hier das Reverse Charge-Verfahren hier ausnahmsweise nicht, da Du Kleinunternehmer bist:
https://www.haufe.de/unternehm…sk_PI11444_HI1342089.html
Demnach wären es ngsnz "normale" Erlöse als Kleinunternehmer Kto. 8195.
(Wenn die Regelung greifen würde, wäre der Leistungs*empfänger* zu dessen Anwendung verpflichtet, also nicht Du als Leistender/Verkäufer)
Viele Grüße
Maulwurf -
m. E. gilt hier das Reverse Charge-Verfahren hier ausnahmsweise nicht, da Du Kleinunternehmer bist:
stimmt leider nicht - Reverse Charge ist auch bei Kleinunternehmern anzuwenden, genauso wie die übrigen Regelungen im § 13b UStG (d.h. z. B. auch, dass die Anlage UR ausgefüllt werden muss).
Wie verbuche ich das in der WISO EÜR, so dass die USt extra ausgeworfen wird. Ich finde im vorhandenen Kontenrahmen keine Möglichkeit.
Arbeitest du mit dem Modul Einnahmenüberschuss oder befindest du dich in der Einkommensteuererklärung. Hier solltest du zwingend mit dem Modul Einnahmenüberschuss arbeiten. Wobei du bei den Umsätzen doch eigentlich nur im erläuternde Text einen Hinweis auf Reverse Charge machen musst. Versteuern und die Vorsteuer ziehen ist dóch dann Angelegenheit deiner Kunden.
Als Konto bietet sich hier 8337 an. 8335 ist ja ähnlich - nur für Mobilfunkdienste.
-
@babuschka, ist dann die im Link genannte Ausnahme nicht mehr *aktuell*?
Danke Dir für Deine kurze Antwort
-
So, ich habe mir die Zeit genommen und einmal im Gesetz nachgesehen. Da steht unter § 19 Abs. 1 S 3 UStG: der Hinweis auf die Ausnahmen von der Kleinunternehmerregelung:
a) Umsätze nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG
b) Umsätze nach § 13b Abs. 5 UStG
c) Umsätze nach § 14c Abs. 2 UStG und
d) Umsätze nach § 25b Abs. 2 UStG.Handel von Altmetallen unterliegt Reverse Charge nach § 13 b Abs. 2 Nr. 7 UStG (genannten Gegenstände in der Anlage). Im Absatz 5 Satz 8 steht dann allerdings die Ausnahme! Damit ist die Regelung tatsächlich nicht anzuwenden.
Danke für den Anstoß zum Nachlesen - wieder etwas gelernt und das am Sonntag!
-
Ich danke Dir für Deine Bemühungen und freue mich über ein übereinstimmendes Ergebnis