Einkünfte aus selbständer Tätigkeit nachreichen

  • Hallo,


    ich habe ein kleines Problem, ich bin gerade dabei meiner Frau und meine Einkommensteuererklärung 2016 zu machen.
    Jetzt ist es so das meine Frau zusammen mit einem Freund einen Catering-Service betreibt (Nebengewerbe unter 9000€). Die Steuererklärung für die Catering-Firma macht eine Steuerberaterin, die ja erst Ende 2017 abgegeben wird.
    Ich muss ja unsere private Steuererklärung schon früher abgeben und weiß nun die exakten Zahlen bzw. Einkünfte 2016 aus der Cateringfirma nicht.
    Kann ich im Wiso-Steuerprogramm irgendwo vermerken das ich die Einkünfte noch nachreiche ?.


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Davon ausgehend, dass es sich bei dem Unternehmen um eine GbR handelt, einfach mal bei den Beteiligungen schauen. Da wird vom Programm alles abgefragt und auch erläutert. Ggf. eben auch das Kreuzchen machen, wo der Hinweis auf das Ermitteln von Amts wegen gegeben wird. Falls ein ungefähres Ergebnis bekannt ist (BWA etc.), würde ich das Ergebnis auch schon eintragen, um unerwünschte Extremfolgen bei der Veranlagung bzw. der in jedem Fall notwendigen Berichtigungsveranlagung zu vermeiden (Erstattung/Nachzahlung).