In Lohnsteuerbescheinigung angegebene Verpflegungszuschüsse ignorieren

  • Moin,


    ich habe bei meinem AG, dass ich Reisen in einer gewissen Nähe zu meinem Wohnort nicht erstattet bekomme. Ich habe diese nun bei "Reisekosten" erfasst, jedoch verrechnet das Programm diese mit den in der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Verpflegungszuschüssen, welche ich für alle anderen Reisen bekommen habe.


    Da die beiden Erstattungen nichts miteinander zu tun haben, müsste dies doch getrennt werden können. Zudem erhalte ich ja bei meinem AG für das gesamte Jahr eine Erstattung, bei der Lohnsteuer aber nur eine Berücksichtigung der ersten 3 Monate. Somit würde mir die Erstattung für das gesamte Jahr die der ersten 3 Monate beinahe komplett auffressen.


    Gibt es einen einfachen Weg dies abzuschalten oder muss die gesetzlich so sein?


    Viele Grüße,
    Nils

  • Konnte es mir nun doch selber beantworten: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber


    :) Da muss ich wohl mal alles abtippen.


    Was ich aber noch nicht gefunden habe... muss ich bei der Erstattung, welche ja länger als die 3 Monate lief, diese auch auf 3 Monate begrenzen. Damit würde ja weiterhin der Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 meine Reisekosten stark mindern. Oder kann ich dort dann das gesamte Jahr dagegen rechnen?


    Viele Grüße,
    Nils

  • Moin Nils,


    so richtig verstehe ich das Problem nicht ;) - Dein AG hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet, d. h. die steuerfreie Erstattung der Verpflegungsmehraufwendengen ist erstmal nur in den ersten drei Monaten möglich. Wenn jetzt die gesamten Aufwendungen des Jahres den Erstattungen lt. Bescheinigung gegenüber gestellt werden, müsste doch noch ein Delta zu Deinen Gunsten übrigbleiben, wenn nicht alle Reisekosten erstattet wurden?


    Dabei mindert das nur Dein zu versteuerndes Einkommen - das FA erstattet nicht 1:1 (wie Dein AG).


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Moin.


    ich mach mal ein Beispiel:


    Jan - Juni war ich in Hamburg ohne Reisekosten (weil in Wohnortnähe) -> 3 Monate werden beim FA angerechnet von 6 Monaten
    Juli - Dez war ich in München mit Reisekosten -> 6 Monate durch AG steuerfrei gezahlt


    In der Berechnung der Reisekosten werden die durch den AG gezahlten steuerfreien Erstattungen von den vom FA anzurechnenden abgezogen. Wenn ich nun auch für Juli - Dez nur 3 Monate ansetzen kann, würden mir die restlichen 3 Monate komplett die Erstattung vom Jan - März aufrechnen. Somit käme ich quasi auf 0 raus in der Steuererklärung. Und zudem wird der Erstattungsbetrag vom FA auch gegen die Reisekosten gerechnet. Das sieht man im Screenshot oben. Insbesondere, dass die Fahrkosten mit einbezogen werden finde ich aus meiner Sicht auffällig. Wenn ich stattdessen ins Büro gefahren wäre, würde dies ja nicht aufgerechnet werden.


    Reisekosten + Verpflegungsmehraufwendung - vom FA erstattete Verpflegungsmehraufwendungen = berücksichtigter Betrag



    --> Kann ich dort dann die vollen 6 Monate für Juli - Dez angeben, damit keine Aufrechnung stattfindet?


    Viele Grüße,
    Nils

    4 Mal editiert, zuletzt von augur () aus folgendem Grund: Ergänzung Beschreibung

  • Moin.


    Das kenne ich (siehe Post 2). Dort wird aber nie so richtig beantwortet, ob man den gesamten Zeitraum angeben kann. Nur am Anfang wird darauf kurz eingegangen. Wenn dem so ist, hätte ich auch keine Fragen mehr. Das ist eigentlich mein zentraler Punkt.


    Viele Grüße,
    Nils

    • Offizieller Beitrag

    Aus dem und anderen Threads im Forum ist klar ersichtlich, dass alle im Veranlagungszeitraum relevanten Besteuerungsmerkmale in diesem Zusammenhang einzugeben sind, um zu einem zutreffenden Ergebnis zu kommen. Man muss die Threads natürlich auch komplett durchlesen, auch wenn sie mal etwas länger sind. Auch ist die erweiterte Forumssuche zielführend.

  • Reisekosten + Verpflegungsmehraufwendung - vom FA erstattete Verpflegungsmehraufwendungen = berücksichtigter Betrag



    --> Kann ich dort dann die vollen 6 Monate für Juli - Dez angeben, damit keine Aufrechnung stattfindet?

    Nein! Der Gesetzgeber beschränkt die Aufwendungen auf drei Monate, weil man danach davon ausgehen kann, dass man Wege gefunden hat, die Verpflegung ähnlich der zu Hause sicherzustellen. Die Begrenzung auf drei Monate bleibt.


    Dennoch: wenn du alle Reisen mit den korrekten Daten eingibst, muss etwas für dich übrig bleiben, wenn vom Arbeitgeber nicht alle Reisen ersetzt wurden. Es gilt immer: aufgewendete Kosten (einschließlich Pauschalen) im Zeitraum - Arbeitgebererstattungen = Werbungskosten.

  • War den der Einsatz in M bei verschiedenen Kunden? Anderenfalls wäre die Abrechnung des AGs aus den beschriebenen Gründen (3 Monats- Regelung) nicht korrekt und das könnte jetzt "korrigiert" worden sein...

  • Nein! Der Gesetzgeber beschränkt die Aufwendungen auf drei Monate, weil man danach davon ausgehen kann, dass man Wege gefunden hat, die Verpflegung ähnlich der zu Hause sicherzustellen. Die Begrenzung auf drei Monate bleibt.


    Dennoch: wenn du alle Reisen mit den korrekten Daten eingibst, muss etwas für dich übrig bleiben, wenn vom Arbeitgeber nicht alle Reisen ersetzt wurden. Es gilt immer: aufgewendete Kosten (einschließlich Pauschalen) im Zeitraum - Arbeitgebererstattungen = Werbungskosten.

    Hi,


    Also kann ich die vom AG übernommene Reisen ohne Begrenzung angeben? Bin nun etwas verwirrt. Wenn ich drei Monate gegeneinander aufrechne kommt 0 raus. Wenn ich alle vom AG übernommen Reisen angebe komme ich dort über die 3 Monatsgrenze. Da der AG aber 6 Monate bezahlt hat verschwinden meine 3 Monate vom Jahresanfang ja wieder.


    maulwurf23: Der Einsatz war bei zwei verschiedenen Kunden, aber ohne 4 Wochen Pause zwischen den jeweiligen Kunden. Immer im Wechsel.




    Aus dem und anderen Threads im Forum ist klar ersichtlich, dass alle im Veranlagungszeitraum relevanten Besteuerungsmerkmale in diesem Zusammenhang einzugeben sind, um zu einem zutreffenden Ergebnis zu kommen. Man muss die Threads natürlich auch komplett durchlesen, auch wenn sie mal etwas länger sind. Auch ist die erweiterte Forumssuche zielführend.

    Ich habe diesen ganz durchgelesen, aber nach meinem Verständnis nichts endgültiges zur 3-Monatsregel gelesen. Nur, dass man alles erfassen muss. Heißt dies dann auch, dass ich meine 6 Monate, welche vom AG übernommen wurden, komplett angeben kann? Entschuldige, ist das erste mal, dass ich mich damit auseinandersetzen muss. Vielleicht hab ich es auch einfach nicht richtig verstanden bzw. gelesen.



    Viele Grüße,
    Nils

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe den Sachverhalt leider noch immer nicht ganz verstanden. Und irgendwie habe ich immer eine doppelte Haushaltsführung bzw. deren analoge Anwendung im Hinterkopf. Und da greift natürlich hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen zwingend die Dreimonatsregelung.

  • So, ich bin das Thema mal anders angegangen und habe Infos zur steuerfreien Auszahlung von VMA recherchiert. Das von mir o.g. Beispiel ist anscheinend wirklich so, weil die roten Bereiche versteuert werden müssten aufgrund der 3-Monatsregel auch wenn der AG diese komplett auszahlt. Somit rechnen sich die beiden Zahlungen gegeneinander auf und entsprechen damit der aktuellen Gesetzgebung.


    Dabei ist mir aber auch in die Hände gefallen, dass die 3-Monatsregel nicht gilt, wenn man nur 1-2 Tage pro Woche an der Arbeitsstelle gearbeitet hat, da dies keine zusammenhängende Tätigkeit an einem Arbeitsort darstellt. Da dies bei mir der Fall war, kann ich sogar beinahe das gesamte Jahr angegeben, da ich mehrere Kunden parallel betreut habe und immer nur 2-Tage pro Woche an einer Arbeitsstelle war.


    Viele Grüße
    Nils

  • Moin Nils,


    deshalb ja meine Frage, ob es sich um verschiedene Kunden/Einsatzorte handelte. Dann können die VMA steuerfrei über einen längeren Zeitraum erstattet werden.Aber dann müsste doch, wie gesagt (da nicht alle Reisekosten erstattet wurden), ein Betrag zu Deinen Gunsten übrig bleiben (allerdings nicht die 1.400 € aus Deinem Beispiel, nur der Arbeitgeber zahlt 1:1 aus). Liegt es evtl. an der Eintragung der einzelnen Auswärtstätigkeiten, also ganz genau wann Du wie lange bei welchem Kunden warst...


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Moin,


    die"Aufrechnung" käme wirklich zustande, weil mein AG anscheinend die 3-Monatsregel nicht bei den steuerfrei ausgezahlten VMA vorher berücksichtigt hat. Auch dort scheint diese Regel zu gelten und kann somit andere Erstattungen komplett aufrechnen.


    Meinen Recherchen nach müsste bei einer durchgängigen Tätigkeit über 6 Monate (wie in meinem Beispiel) der AG die Monate Okt-Dez eigentlich versteuern oder die zu leistenden Beiträge selber übernehmen. Bei mir wurde aber alles steuerfrei ausgezahlt und in dem Beispiel würden sich die Monate wirklich gegeneinander aufgerechnet, da ich diese Monate nachträglich versteuern müsste. Die Steuerfreiheit ist auch dort auf 3 Monate begrenzt.


    Ich habe jetzt nun Glück, dass ich herausgefunden habe, dass die 3-Monatsregel nicht bei 2-tägigen Aufenthalt pro Woche gilt, weil diese nicht durchgängig sind. Daher kann ich beinahe alles ansetzen. Jetzt verstehe ich auch deinen Hinweis. Mir war bisher nur bewusst, dass 4 Wochen Pause die 3 Monate erneut starten lassen.


    Damit bleibt nun natürlich etwas über, jedoch würden sich die Monate wirklich aufrechnen, wenn ich dort nicht "Glück" hätte.


    Viele Grüße,
    Nils

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt doch jetzt erst einmal darauf an, was warum wie steuerfrei oder steuerpflichtig ist und nach welche Grundlage ein Werbungskostenabzug in Frage kommt. Schließlich sind wir hier m.E. grundsätzlich erst einmal bei Kosten einer doppelten Haushaltsführung. Von daher auch ggf. eine Begrenzung der steuerfreien Erstattungen nach der Dreimonatsregelung. Daneben können auch Kosten anlässlich Auswärtstätigkeiten in betracht kommen. Hier gelten natürlich ähnliche Voraussetzungen. Liegen die Voraussetzungen für Verpflegungsmehraufwendungen aus beiden Anlässen vor, ist nur der günstigere Wert anzusetzen.


    Und hier kommen wir wieder zu den AG-Erstattungen. Und da gehe ich erst einmal davon aus, dass der AG im Sinne seiner Mitarbeiter schon sehr genau prüft, bevor er eine Erstattung der Besteuerung unterwirft. Also bringen die obigen Beispielrechnungen mit fiktiven Zahlen rein gar nichts, bevor man nicht einen vernünftigen und vollständigen Sachverhalt zur Kenntnis gibt.

  • Um am Beispiel zu bleiben, welches bei mir einem sehr realistischen Szenario entspricht, ist die m.E. vollständig. Dort müsste ich bei einer 6-monatigen Beschäftigung mit durchgängigem Hotelaufenhalt von Mo-Fr für die letzten 3 Monate die von dem AG gezahlten vermeintlich steuerfreien VMA nachträglich versteuern, da es sich um eine Auswärtstätigkeit handelt? Korrekt, oder?


    Viele Grüße,
    Nils