Guten Tag,
in einer Einverdienerehe, in welcher der nichtarbeitende Partner als Vollzeitstudent (Erststudium) immatrikuliert ist, können ja sowohl die Sonderausgaben (Studienkosten) des Studenten wie auch die Werbungskosten des Arbeitenden per gemeinsamer Veranlagung von der Lohnsteuer des Arbeitenden abgesetzt werden (außer, ich habe da was falsch verstanden?). Die Sonderausgaben allerdings nur im jeweiligen Jahr, da diese nicht per Verlustvortrag mit in die Zukunft genommen werden können - Werbungskosten aber schon.
Wenn nun also Werbungskosten und Sonderausgaben beider Partner in Jahr X addiert höher ausfallen, als die gezahlte Lohnsteuer in Jahr X, was dann? Gibt es in unserem detailreichen Steuerrecht hierfür nicht eine Spezialregelung? Ich würde mir natürlich wünschen, dass es dann im Idealfall heißt "Sonderausgaben werden zuerst abgesetzt, Werbungskosten danach, dabei 'übrig bleibende' Werbungskosten werden per Verlustvortrag in die Zukunft mitgenommen". Ich hielte es sogar für logisch, dass Sonderausgaben "bevorzugt" abgesetzt werden, da sie umgekehrt ja auch nicht per Verlustvortrag "mitgenommen" werden können, aber was ist bei den Steuern schon logisch
Ich bin für jeden Hinweis in der Sache dankbar.
PS: als kleiner Zusatz, was ist, wenn sich die Situation in ein paar Jahren umdrehen, dann der andere Partner zum Alleinverdiener wird, kann dieser auch die per Verlustvortrag "angesparten" Werbungskosten des anderen von seiner Einkommenssteuer in der Zukunft absetzen? Von wegen "gemeinsame Veranlagung".