Gibt es eine "Rangfolge" zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten?

  • Guten Tag,


    in einer Einverdienerehe, in welcher der nichtarbeitende Partner als Vollzeitstudent (Erststudium) immatrikuliert ist, können ja sowohl die Sonderausgaben (Studienkosten) des Studenten wie auch die Werbungskosten des Arbeitenden per gemeinsamer Veranlagung von der Lohnsteuer des Arbeitenden abgesetzt werden (außer, ich habe da was falsch verstanden?). Die Sonderausgaben allerdings nur im jeweiligen Jahr, da diese nicht per Verlustvortrag mit in die Zukunft genommen werden können - Werbungskosten aber schon.


    Wenn nun also Werbungskosten und Sonderausgaben beider Partner in Jahr X addiert höher ausfallen, als die gezahlte Lohnsteuer in Jahr X, was dann? Gibt es in unserem detailreichen Steuerrecht hierfür nicht eine Spezialregelung? Ich würde mir natürlich wünschen, dass es dann im Idealfall heißt "Sonderausgaben werden zuerst abgesetzt, Werbungskosten danach, dabei 'übrig bleibende' Werbungskosten werden per Verlustvortrag in die Zukunft mitgenommen". Ich hielte es sogar für logisch, dass Sonderausgaben "bevorzugt" abgesetzt werden, da sie umgekehrt ja auch nicht per Verlustvortrag "mitgenommen" werden können, aber was ist bei den Steuern schon logisch :)


    Ich bin für jeden Hinweis in der Sache dankbar.


    PS: als kleiner Zusatz, was ist, wenn sich die Situation in ein paar Jahren umdrehen, dann der andere Partner zum Alleinverdiener wird, kann dieser auch die per Verlustvortrag "angesparten" Werbungskosten des anderen von seiner Einkommenssteuer in der Zukunft absetzen? Von wegen "gemeinsame Veranlagung".

  • Wenn nun also Werbungskosten und Sonderausgaben beider Partner in Jahr X addiert höher ausfallen, als die gezahlte Lohnsteuer in Jahr X, was dann?

    Dann kann es immer noch eine Steuerschuld geben. Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen um die Summe aus beidem, nicht jedoch in gleichem Maß die Steuerschuld.


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    Früher dachte ich, die Bestrafung einer Kritik an Gott ist ein Privileg der katholischen Kirche.
    Mittlerweile weiß ich, daß das auch in nichtreligiösen Bereichen der Fall sein kann.


    „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ Abraham Lincoln - wie recht er doch haben kann.

  • Wenn nun also Werbungskosten und Sonderausgaben beider Partner in Jahr X addiert höher ausfallen, als die gezahlte Lohnsteuer in Jahr X, was dann?

    Mehr als die gezahlte Lohnsteuer kann ja wohl nicht erstattet werden.


    Ich würde mir natürlich wünschen, dass es dann im Idealfall heißt "Sonderausgaben werden zuerst abgesetzt, Werbungskosten danach,

    Das Steuerrecht ist aber kein Wunschkonzert!


    Die Regelungen, die miwe4 ja auch verlinkt hat, sind hier doch ganz eindeutig:
    zuerst wird der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt, indem die Einnahmen je Einkommensart (sieben an der Zahl) ermittelt werden und hiervon die Werbungskosten (bei Überschusseinkünften) bzw. die Betriebsausgaben (bei Gewinneinkünften) errechnet werden --> hier kommen die Werbungskosten zum Tragen. Die Summe der sieben Einkunftsarten ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte.
    Dann werden Sonderausgaben u.a. berücksichtigt. Das bedeutet aber auch, dass Sonderausgaben u.a. nur dann noch Berücksichtigung finden, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte hoch genug ist.
    Vorgetragen werden negative Einkünfte.


    Ich hielte es sogar für logisch, dass Sonderausgaben "bevorzugt" abgesetzt werden, da sie umgekehrt ja auch nicht per Verlustvortrag "mitgenommen" werden können,

    Das ist in der Tat nicht logisch. Denn versteuert werden in erster Linie die Einkünfte und daher können hier auch Verluste vorgetragen werden. Alles andere (u.a. eben die Sonderausgaben) mindern zwar dann das endgültig zu versteuerende Einkommen, sind aber kein Bestandteil der Einkünfte und damit nicht per se einkommensteuerpflichtig.