Abrechnung Reisekosten als Arbeitnehmer

  • Hallo,
    ich habe in meiner Steuererklärung meine Reisekosten inkl. Verplegungspauschalen in den Werbungskosten angegeben.


    In der Lohnsteuerbescheinigung sind die steuerfreien Reisekosten im Feld 20 eingetragen.


    Wenn ich diese Kosten nicht in den Werbungskosten angebe, kommt die Meldung im Programm.


    „Wurden Erstattungen für Reisekosten gezahlt, obwohl kein Aufwand vorlag, werden diese Zahlungen dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und somit steuerpflichtig“



    Das Finanzamt hat die Eintragung der Werbungskosten nicht anerkannt, mit dem Hinweis, dass diese Kosten vom Arbeitgeber ja bereits erstattet wurden.


    Warum kommt dann die o.g. Meldung?


    Grüße
    RST67

  • In der Lohnsteuerbescheinigung sind die steuerfreien Reisekosten im Feld 20 eingetragen.


    Wenn ich diese Kosten nicht in den Werbungskosten angebe

    Du mußt die Lohnsteuerbescheinigung immer 1:1 übernehmen. Das gilt auch, wenn Deiner Meinung nach Fehler darin enthalten sind.


    Warum kommt dann die o.g. Meldung?

    Weil das die rechtliche Lage ist. Das beugt dem vor, daß Arbeitgeber eigentlich zu versteuernden Lohn in steuerfreien Erstattungen für Reisekosten "versteckt" - was zusätzlich auch noch Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen wäre. Im Programm dient der Hinweis wohl dazu, Irritationen zu vermeiden, wenn der Bruttolohn in der Steuerberechnung plötzlich höher ist als in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

    Das Finanzamt hat die Eintragung der Werbungskosten nicht anerkannt, mit dem Hinweis, dass diese Kosten vom Arbeitgeber ja bereits erstattet wurden.

    Das ist dann auch vollkommen richtig, wenn alles vom AG erstattet wurde - oder willst Du tatsächlich neben der 100%igen Erstattung, also für 0 € Aufwand für Dich, noch einen Steuervorteil bekommen? ?(


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    Früher dachte ich, die Bestrafung einer Kritik an Gott ist ein Privileg der katholischen Kirche.
    Mittlerweile weiß ich, daß das auch in nichtreligiösen Bereichen der Fall sein kann.


    „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“ Abraham Lincoln - wie recht er doch haben kann.

  • Das Finanzamt hat die Eintragung der Werbungskosten nicht anerkannt, mit dem Hinweis, dass diese Kosten vom Arbeitgeber ja bereits erstattet wurden.

    Wie hast du denn eingetragen? Du musst die vollen Kosten einsetzen und davon gehen dann die Erstattungen des Arbeitgebers ab. Hast du unter Umständen vergessen, den Haken zu machen bei der Frage, ob die Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind?

  • Wie hast du denn eingetragen? Du musst die vollen Kosten einsetzen und davon gehen dann die Erstattungen des Arbeitgebers ab. Hast du unter Umständen vergessen, den Haken zu machen bei der Frage, ob die Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind?

    Der Haken ist m.E. nur dafür gedacht, wenn der AG einer Erstattung gemacht hat, diese aber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht. Den Haken zu entfernen führt bei mir jedenfalls zu einem Fehler. Kämpfe auch gerade damit: In Lohnsteuerbescheinigung angegebene Verpflegungszuschüsse ignorieren

  • Da liegst du falsch. Den Haken musst du machen, wenn die Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind. Lies die Frage bitte genau!

  • Das hab ich ja geschrieben. Wenn eine nicht in der Lohnsteuer verzeichnete Erstattung vorhanden ist, muss man diesen entfernen und dies eintragen. Ist alles in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten kann dieser auf Standard bleiben. Somit muss man diesen nur anklicken, wenn etwas nicht auftaucht. Ggf. war dies etwas missverständlich formuliert. Entfernt man den Haken und trägt nichts ein kommt ein Fehler.