Wo sind Ausgaben bzgl. GmbH-Beteiligung anzugeben?

  • Hallo,


    ich bin Mitgesellschafter einer GmbH. Diese hat im letzten Jahr keine Gewinne ausgeschüttet, ich hatte jedoch Ausgaben für den Notar (beim Kauf der Anteile) und den Rechtsanwalt (div. Rechtsberatung bzgl. Gesellschafterdasein). Meine Fragen:


    1. Wo kann ich diese Ausgaben im Steuer-Sparbuch eingeben? Oder können diese erst im Fall der Veräußerung als Anschaffungskosten angegeben werden?
    2. Muss ich trotz fehlender Gewinnausschüttung sonstige Angaben zu meiner Anteilseignung machen?


    Vorab vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Erkundige ich mich nach so etwas nicht bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe bevor ich derartige Geschäfte/Investitionen tätige? ?(


    Verkauf von GmbH-Anteilen: Gewinne müssen versteuert werden- Quelle: lexware.de
    Was ist bei einer Beteiligung an einer GmbH als Gesellschafter steuerlich absetzbar? Quelle: steuerkiste.de

  • Das sind doch kosten der GmbH

    Wunschdenken! Dies wird in der Regel bei Errichtung einer GmbH im Vertrag so festgehalten, dass die Gründungskosten von der Gesellschaft übernommen werden. Bei einer Weiterveräusserung ist dies aber in der Regel nicht der Fall. Aber auch hier kommt es wie so oft auf die Regelungen im Einzelfall an.


    Ausgaben für den Notar (beim Kauf der Anteile)

    Dies dürfte zu den Anschaffungskosten gehören meiner Meinung nach, also kein Ansatz als Werbungskosten.


    den Rechtsanwalt (div. Rechtsberatung bzgl. Gesellschafterdasein)

    Hat aber mehr mit dem Kauf zu tun, da eher eine allgemeine Unterrichtung der Rechte und Pflichten des Gesellschafters. Wären m. M. n. auch Anschaffungskosten (siehe den zweiten Link von miwe4).

  • Hallo miteinander,


    vielen Dank für die zahlreichen Antworten und die hilfreichen Links. Jetzt weiß ich schonmal, dass es sich um Anschaffungskosten handelt, die erst bei der Veräußerung steuerlich zum Tragen kommen.


    Wie sieht es mit meiner zweiten Frage aus. Muss ich sonst irgendwelche Angaben in der Steuererklärung machen oder interessiert es das Finanzamt nicht, dass ich Gesellschafter bin, solange daraus keine Einnahmen generiert werden?

  • der TE hat sich doch in die Gesellschaft ein-gekauft.

    Wo steht das? Du kannst auch GmbH-Anteile kaufen von einem früheren Gesellschafter, hat dann nichts mit Gründung zu tun!

  • Wo steht das? Du kannst auch GmbH-Anteile kaufen von einem früheren Gesellschafter, hat dann nichts mit Gründung zu tun!

    Das stimmt, allerdings war es tatsächlich so, dass ich mich eingekauft habe.


    babuschka, kannst Du mir sagen, ob ich irgendwo in der StErkl. Angaben zu der Anteilseignung machen muss? Danke im Voraus.

  • solange keine Einkünfte vorhanden sind, nein. Da die ausgezahlten Gewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört, musst du erst bei Gewinnen Angaben machen. Dann muss dir die Gesellschaft aber auch eine Bescheinigung über die einbehaltenen Steuern geben.


    Bei einer späteren Veräusserung musst du noch darauf achten, wie hoch dein Anteil ist, weil da die Versteuerung unterschiedlich gehandhabt wird. Hier geben die beiden Links von miwe4 Hinweise.