Buchungskonto Nebenkosten Gas/Strom Nachzahlung von Untermieter

  • Hi


    Ich habe eine Untermieterin und wir teilen uns u.a. die Gas/Strom Rechnung zu 50%/50%.


    Die Nachzahlung von 2016 (Hauptrechnung 100%) habe ich auf's konto 4240 gebucht (wie auch die Monatliche laufende Ausgaben).
    Aber meine Untermieterin hat mir nun 50% von die Nachzahlung Überwiesen - Wo buche ich diese Einnahme?


    DANKE

  • Als Rückzahlung Ausgabe

    hier handelt es sich um eine Nachzahlung keine Rückzahlung vom Energieversorger. (also zu wenig voraus gezahlt) Folglich müsste Hirrsson die 50% die er vom Untermieter erhält auch als Einnahme auf 8150 buchen (oder wo er bisher die Anzahlungen verbucht hat)

  • hier handelt es sich um eine Nachzahlung keine Rückzahlung vom Energieversorger. (also zu wenig voraus gezahlt) Folglich müsste Hirrsson die 50% die er vom Untermieter erhält auch als Einnahme auf 8150 buchen (oder wo er bisher die Anzahlungen verbucht hat)

    Ich habe nicht geschrieben, dass sie eine Rückzahlung hatte. ABER sie ist ja mit den 100% Nachzahlung in Vorkasse zum Gasanbieter gegangen. Das war eine Ausgabe. Ihr Untermieter hat ihr nun 50% (ihr Anteil) überweisen. Und da man in EÜR & Kasse nicht das selbe Konto mit Minuszeichen bebuchen kann, habe ich vorgeschlagen das Dropdownfeld "Rückzahlung Ausgabe" zu verwenden. Ihre Ausgabe ist somit geschmälert.


    Nachtrag: Sie kann natürlich auch die 100% als Ausgabe buchen und die 50% als Einnahme. Wie da mit der Steuer ob ja oder nein zu verfahren ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • als Einnahme auf 8150 buchen

    8| - weder dürfte die (Unter)vermietung das Kerngeschäft von @Hirrson sein - deshalb kein (Umsatz-)erlös. Und steuerfrei? Immerhin wurde ja, wie @Fofinha schon schrieb, bei der Ausgabe die Vorsteuer komplett in Abzug gebracht - jedenfalls wurde nichts gegenteiliges in der Frage erwähnt und auch nichts von einer Kleinunternehmerregelung.

  • Immerhin wurde ja, wie @Fofinha schon schrieb, bei der Ausgabe die Vorsteuer komplett in Abzug gebracht

    ?( ich kann da nur lesen...

    Wie da mit der Steuer ob ja oder nein zu verfahren ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Entschuldigung dass ich da überhaupt nachfrage bevor wieder ein mahnender Hinweis von Dir kommt.....



    Und ich habe bewusst 8150 gewählt: weil

    Zitat

    Mieteinkünfte sind nach § 4 Nr. 12 a UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Der Vermieter kann jedoch nach § 9 I UStG seine Mieteinkünfte als umsatzsteuerpflichtig behandeln lassen, wenn er das Mietobjekt einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen überlässt. Umgangssprachlich wird dies als Option zur Umsatzsteuerzahlung bezeichnet.


    Es ist ja nichtmal bekannt ob Hirrsson selbst mietet. Wenn ja, ob der Vermieter eine Rechnung stellt in der die USt. ausgewiesen wird.


    Ach übrigens: Rückerstattung von Nebenkosten


    Zitat

    bei Art der Buchung muß man als EinnahmeRückzahlung anbeben

  • und wir teilen uns u.a. die Gas/Strom Rechnung zu 50%/50%.

    ab da ging es um (gewerbliche???) Miete.

    Bei einer Untermiete sind die Nebenkosten aber Bestandteil der Miete! Insofern gehört dies schon zu den Umsätzen. @maulwurf23 hat ja schon das Saldierungsverbot aufgeführt - hier besonders wichtig, da auf der einen Seite das Mietverhältnis von @Hirrsson mit seinem Vermieter zu Kosten führt (richtig gebucht), auf der anderen Seite ein anderes Mietverhältnis mit dem Untermieter besteht, gegen den die Regelungen von Mietverträgen (Versteuerung der erhaltenen Mieten abzüglich der Aufwendungen für dieses Mietverhältnis) gelten.



    weder dürfte die (Unter)vermietung das Kerngeschäft von @Hirrson sein - deshalb kein (Umsatz-)erlös. Und steuerfrei?

    Da muss ich dir leider widersprechen. Seit 2016 gehören auch Nebenumsätze zu den Umsätzen - wir hatten hier ja auch eine größere Anpassung der Konten an den Ausweis in der GuV. Der Posten "sonstige Erträge", unter den bis 2015 einschließlich diese Mieterträge geflossen wären, ist jetzt quasi ein wirklicher Posten "Sonstige". Hierunter fallen jetzt nur noch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen etc.

  • Falsch,


    Analoge Behandlung der Nebenkosten -

    insofern verstehe ich Deine Erklärung zu Kto. 8150 auch nicht so richtig - nun doch Miete ?!


    Und wenn TE bis zu dieser Stelle der Diskussion durchgehalten hat, erfahren wir ja evtl. noch, ob nach der Kleinunternehmer-Regelung gebucht wird ...

  • gern geschehen - wird leider immer noch häufig vergessen. Ist ja auch eine relativ große Änderung und der Mensch (mich eingeschlossen) ist ein Gewohnheitstier.