Abweichung in Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier, da ich heute meine Steuererklärung über Elster erhalten habe.
    Und zum ersten Mal habe ich eine Abweichung, die ich nicht nachvollziehen kann.
    Daher suche ich hier um Unterstützung.
    Also folgende Erkläung hat mir das Finanzamt übermittelt um die Abweichung bei der Bemessungsgrundlage (ohne Steuer nach §32d EStG) zu rechtfertigen:


    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
    Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
    möglich.


    Und noch folgendes:
    Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des
    Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf
    Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden
    Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
    für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung
    der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge
    für Kinder jedoch einbezogen.


    Wie habe ich das zu verstehen? Habe ich irgendwo einen flaschen Klick gemacht?
    Ich kann das überhaupt nicht nachwollziehen...
    Hier vielleicht jemand?


    Gruß
    Philipp Schreiner

  • da ich heute meine Steuererklärung über Elster erhalten habe.

    Das glaube ich weniger - du hast einen Bescheid erhalten. Die Erklärung hast du ja schon abgegeben.

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
    Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
    möglich.

    Das berücksichtigt das Programm eigentlich auch schon - da du nicht gesagt hast, mit welchem Programm du arbeitest, kann hier keine nähere Erläuterung erfolgen.


    Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des
    Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf
    Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden
    Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt.

    Auch dies wird eigentlich in den Programmen berücksichtigt.


    Hast du keine weiteren Erläuterungen? Dann bleibt dir eigentlich nur, Schritt für Schritt deine Erklärung (gegebenenfalls die Berechnung aus dem Programm) zu nehmen und mit dem Bescheid abzustimmen. Bei abweichenden Zahlen müsste eigentlich auch eine Erläuterung im Bescheid vorhanden sein.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin neu hier, da ich heute meine Steuererklärung über Elster erhalten habe.

    Du meinst wohl den Bescheid bzw. die Bescheiddatenrückübermittlung. ;)

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.

    Den hat fast jeder, da man die gesetzlichen Höchstbeträge sehr schnell ausgeschöpft hat.

    Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.

    Familienleistungsausgleich -> Kindergeld oder Kinderfreibetrag -> Kindergeld günstiger als Kinderfreibetrag

    Wie habe ich das zu verstehen? Habe ich irgendwo einen falschen Klick gemacht?

    Das kann ohne bereinigte Screens nicht beurteilt werden. Aber mancher User neigt da durchaus zu einem falschen Häkchen zu seinen Gunsten. Ist im Forum schon viel drüber gesprochen worden.

  • Danke für euwiso re Rückmeldungen...
    Ja genau, es ist heute der Bescheid eingegangen :) Sorry für die Verwirrung!!!
    Ich benutze WISO steuer Sparbuch 2017.
    Was kann ich euch denn genau noch zur Verfügung stellen?

  • Du solltest dir im Steuersparbuch die detaillierte Berechnung ausdrucken und dann Schritt für Schritt mit dem Bescheid abgleichen. Das können wir hier nicht - zumal du ja sehr persönliche Daten hier veröffentlichen müsstest! Bei jeder Einkunfsart Einnahmen und Werbungskosten/Betriebsausgaben abgleichen, Höhe und Berechnung der Sonderausgaben, dto. alle anderen Posten.


    Du kannst auch den Vergleichsrechner benutzen (unter nach der Abgabe). Hier gibst du manuell die Daten des Bescheides ein - das Steuersparbuch weist dir dann die Abweichungen aus.