Hallo zusammen,
ich bin neu hier, da ich heute meine Steuererklärung über Elster erhalten habe.
Und zum ersten Mal habe ich eine Abweichung, die ich nicht nachvollziehen kann.
Daher suche ich hier um Unterstützung.
Also folgende Erkläung hat mir das Finanzamt übermittelt um die Abweichung bei der Bemessungsgrundlage (ohne Steuer nach §32d EStG) zu rechtfertigen:
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
möglich.
Und noch folgendes:
Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des
Existenzminimums Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den Anspruch auf
Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden
Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung
der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge
für Kinder jedoch einbezogen.
Wie habe ich das zu verstehen? Habe ich irgendwo einen flaschen Klick gemacht?
Ich kann das überhaupt nicht nachwollziehen...
Hier vielleicht jemand?
Gruß
Philipp Schreiner