Hallo,
während der Erstausbildung meines Kindes habe ich dessen Krankenversicherungsbeiträge übernommen und bei mir steuerlich geltend gemacht. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, solange das Kind einen Kindergeldanspruch hat und es in seiner eigenen Steuererklärung diese KV-Beiträge nicht geltend macht.
Nun hat mein Kind am 31.1.2016 seine Erstausbildung beendet und wurde ab 1.2.2016 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Damit entfällt der Kindergeldanspruch ab Februar und somit auch die Möglichkeit, die Krankenversicherungsbeiträge zu übernehmen. Mir soweit klar
Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich dieses Jahr steuerlich richtig behandle, und der eine Monat, in dem sich das Kind noch in Ausbildung befand und Kindergeld bezahlt wurde, in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist:
- Kann nur der exakte KV-Betrag, beispielsweise aus der Januar-Gehaltsabrechnung, als übernommener KV-Beitrag angesetzt werden?
- Kann gar 1/12 der in 2016 geleisteten KV-Beiträge des Kindes angesetzt werden?
- können die gesamten in 2016 geleisteten KV-Beiträge des Kindes angesetzt werden?
Hat vielleicht jemand diesen Fall schon einmal gehabt und kann sagen, wie sich diese Sache verhält
Vielen Dank schon mal im Voraus für Beiträge