Übernommene Krankenversicherungsbeiträge der Kinder in der Ausbildung

  • Hallo,


    während der Erstausbildung meines Kindes habe ich dessen Krankenversicherungsbeiträge übernommen und bei mir steuerlich geltend gemacht. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, solange das Kind einen Kindergeldanspruch hat und es in seiner eigenen Steuererklärung diese KV-Beiträge nicht geltend macht.
    Nun hat mein Kind am 31.1.2016 seine Erstausbildung beendet und wurde ab 1.2.2016 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Damit entfällt der Kindergeldanspruch ab Februar und somit auch die Möglichkeit, die Krankenversicherungsbeiträge zu übernehmen. Mir soweit klar :!:


    Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich dieses Jahr steuerlich richtig behandle, und der eine Monat, in dem sich das Kind noch in Ausbildung befand und Kindergeld bezahlt wurde, in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist:
    - Kann nur der exakte KV-Betrag, beispielsweise aus der Januar-Gehaltsabrechnung, als übernommener KV-Beitrag angesetzt werden?
    - Kann gar 1/12 der in 2016 geleisteten KV-Beiträge des Kindes angesetzt werden?
    - können die gesamten in 2016 geleisteten KV-Beiträge des Kindes angesetzt werden?


    Hat vielleicht jemand diesen Fall schon einmal gehabt und kann sagen, wie sich diese Sache verhält :?:


    Vielen Dank schon mal im Voraus für Beiträge :)

  • die Frage haben Sie sich doch schon selbst beantwortet: mit Ende der Ausbildung ist das Kind steuerlich kein Kind mehr!
    Januar kann abgesetzt werden bei Ihnen, wenn Kind das nicht selber machtr, um eine höhere Erstattung für 2016 zu erhaten!
    Alles andere ist nicht möglich - gar das ganze Jahr 2016!?
    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Januar kann abgesetzt werden bei Ihnen, wenn Kind das nicht selber machtr, um eine höhere Erstattung für 2016 zu erhaten!

    Ich würde mal davon ausgehen, dass es in der Erklärung des Kindes landet oder sogar schon gelandet ist. Alleine schon aus technischen Gründen. Somit kein Ansatz (mehr) bei den Eltern möglich.

  • Hallo,
    besten Dank für die Beiträge.
    Ich werde mal, aufgrund meiner höherern Steuerlast, den Januar bei mir ansetzen und berichte dann, ob das anerkannt wurde.
    Bis dahin viele Grüße :/

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal die Frage, was mit einer möglichen ESt-Erklärung des Kindes ist? Bereits abgegeben?


    Ansonsten könnte man Dir dieses als (versuchte) Steuerverkürzung auslegen.

  • In der Steuererklärung des Kindes, die ebenfalls noch abzugeben ist, müssen die übernommenen KV-Beiträge der Eltern entsprechend (als keine KV-Beiträgsgutschrift) brücksichtigt werden, da diese Beiträge ja nur einmal (beim Kind oder den Eltern) geltend gemacht werden können. Hattest Du das gemeint?

  • Du bist dir aber im Klaren, dass das Finanzamt hier sehr genau prüfen wird, zumal die Krankenkasse normalerweise die gesamten Beiträge des Jahres elektronisch gemeldet hat und diese dem Kind zugeordnet werden.
    Ich gehe eher davon aus, dass diese Ausgaben voll dem Kind zugeordnet werden in der Erklärung, aber versuchen kann man es - vor allem, dann genau erläutern, warum (und nicht mit Steuersparen begründen).

  • Du bist dir aber im Klaren, dass das Finanzamt hier sehr genau prüfen wird

    Sicher, aber sofern das korrekt gemacht wird, also nicht nochmal beim Kind angegeben, ist das kein Problem.


    aber versuchen kann man es - vor allem, dann genau erläutern, warum (und nicht mit Steuersparen begründen).

    Ich glaube, das ist nicht erforderlich (ich habe jedenfalls keinen Hinweis im Programm dazu gefunden, auch anderswo nicht).


    Noch einmal die Frage, was mit einer möglichen ESt-Erklärung des Kindes ist? Bereits abgegeben?


    Ansonsten könnte man Dir dieses als (versuchte) Steuerverkürzung auslegen.

    Yep. Idealerweise die Erklärungen zeitgleich abgeben, das sollte das Problem der Auslegung als versuchte Steuerverkürzung vermeiden.

  • Yep. Idealerweise die Erklärungen zeitgleich abgeben, das sollte das Problem der Auslegung als versuchte Steuerverkürzung vermeiden.

    Trotzdem würde ich auf den Sachverhalt im Anschreiben kurz eingehen, es könnte nämlich sein, dass die Krankenkasse das ganze Jahr gemeldet hat (sofern an eine private Kasse gezahlt wurde, bei gesetzlicher gilt die Lohnsteuerbescheinigung).