Wie buche ich die Umsatzsteuer des Vorjahres (keine Vorauszahlung)?

  • Hallo,


    ich suche schon seit Tagen im Netz, werde aber einfach nicht fündig. Oder ich stehe auf dem Schlauch...


    Ausgangssituation: EÜR, Skr03


    Ich bin nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet - und habe diese auch noch nie gemacht. Ich erstelle einfach eine Jahressteuererklärung und gebe diese dann ab. So, nun mache ich die Steuererklärung für 2015 (gesamtes Jahr). Ich habe im Jahr 2015 irgendwann natürlich die Umsatzsteuerschuld bezahlt, die mir laut Bescheid ausgewiesen wurde (für 2013). Nun muss ich diese Ausgabe in 2015 irgendwie verbuchen und weiß nicht wie. Ich habe irrtümlicherweise (weil es logisch klang) das Konto 1790 genommen. Aber nach zahlreichen Recherchen meine ich verstanden zu haben, dass das Konto nur für Vorauszahlungen genutzt wird. Bei mir ist es aber, wie oben gesagt, keine Vorauszahlung, sondern die Umsatzsteuerschuld aus der zuvor abgegebenen Steuererklärung. Irgendwo habe ich gelesen, dass das einfach als neutrale, gewinnmindernde Ausgabe gebucht wird. Stimmt das? Kann mir jemand da weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Vielen Dank für die Antwort und Links, ixtrafloor!


    Ich habe in der Tat im falschen Forum geschrieben, habe aber keins zur Umsatzsteuer gefunden. Ich benutze eine andere Software, mir ging es ums Verstehen. Es hätte statt Umsatzsteuer genauso die für das Vorjahr gezahlte Einkommensteuer sein können, die ich irgendwie verbuchen muss. Welches Programm man letztendlich nutzt, ist dann nicht so entscheidend. Ich bin mir nicht sicher, ob ich es jetzt kapiert habe aber vielleicht fällt ja noch der Groschen.


    Vielen Dank nochmal :)

  • bei einer EÜR werden doch immer alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres erfasst: also bei Zahlung der USt 2015 - vermutlich erst in 2016 - sind dies Ausgaben 2016!

    Ausnahme

    Zitat

    Eine Ausnahme besteht bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben wie bspw. der Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Diese sind gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 EStG zumindest dann dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen, wenn sie kurze Zeit vor Beginn oder nach Beendigung des Kalenderjahres abgeflossen sind. Als „kurze Zeit” gilt laut Rechtsprechung des BFH ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen vor bzw. nach dem Jahreswechsel. Mit anderen Worten zählt eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung für das Jahr 2014, die zwischen 22. Dezember 2013 und 10. Januar 2015 abgeflossen ist, zu den Betriebsausgaben des Kalenderjahres 2014.

  • Die Ausnahme gilt für die Vorauszahlungen, nicht für die jährliche Umsatzsteuer! Nicht die Leute verwirren.

  • WOW, Ihr seid TOLL! Vielen Dank!


    Ich denke, jetzt habe ich es begriffen - und es ist so, wie es logischerweise auch sein müsste und ihr gesagt habt: es ist einfach als Ausgabe zu verbuchen. Ich habe immer wieder versucht, es durch unzählige Suchen rauszufinden, aber wirklich nur auf einer einzigen Seite im Internet hatte ich was gefunden. Ich habe bis zur Jahressteuererklärung 2014 alles per Excel gemacht und für 2015 mir dann ein Buchungsprogramm zugelegt und musste mich demnach mit dem Buchen, den Kontenrahmen usw. beschäftigen. Und das Meiste habe ich auch begriffen und war froh ENDLICH verstanden zu haben, was ich die ganzen Jahre gemacht habe. Und irgendwann stolperte ich über das Konto 1790 - Umsatzsteuer Vorjahr. Das klang super logisch und ich habe es genommen. Als ich mir dann die EÜR angeschaut habe, fiel mir auf, dass das Konto zusammengefasst unter "durchlaufende Umsatzsteuer" auftauchte, zusammen mit der Umsatzsteuer für das aktuelle (bzw. abzugebende) Jahr. Das konnte also irgendwie nicht stimmen. Und im Internet fand ich immer mit 1790 den Begriff "Vorauszahlungen" - also wußte ich, dass 1790 falsch war - hatte aber keinen Schimmer, was ich ansonsten nehmen sollte. Und gestern war Abgabetag, daher die Panik.


    Was ich auch gestern schmerzlich feststellen musste: die Ambition, alles im Laufe des Jahres richtig zu verbuchen, seien es noch so abstrakte Konten wie z.b. "Fremdfahrzeugkosten", "Verpackungsmaterial" oder "Kosten des Geldverkehrs" - wird, wenn man es letztendlich in das Programm, womit man die Erklärungen dann sendet (in dem Fall eine von Buhl) übertragen muss, zum Fiasko, weil es diese Punkte gar nicht zum Eintragen gibt. Also musste ich vieles, was ich im Laufe des Jahres verbucht habe, zusammenfassen, auseinander rechnen usw. Und das war der Horror! Die Lehre daraus für mich: alle Ausgaben sind ab sofort Fremdleistungen oder sonstige betriebliche Aufwendungen, da werde ich den Teufel tun und alles mit den vorgeschlagenen Konten verbuchen. Man macht es sich nur unnötig schwer, wenn man es so differenziert. Das Endergebnis (zahlenmäßig) war zumindest das selbe, darauf kommt es an, aber die unzähligen Extrastunden hätte man sich sparen können. Vielleicht ist es anders, wenn man EINE Software benutzt, also zum Buchen während des Jahres und aus dem gleichen Programm dann auch die Erklärung macht, das kann sein. Aber in meinem Fall war es leider nicht so.


    Ich danke euch für die Unterstützung!

  • Danke Dir :)


    Nur vorsichtshalber: Du hast die Ausgabe aber schon auf das Konto 1790 gebucht, oder :golly: ?


    Viele Grüße
    Maulwurf

    Nein, habe die Buchung auf 1790 storniert - denn sonst wurde es als "durchlaufende Umsatzsteuer (Aufwendungen)" in der von der Software erstellten EÜR angezeigt. Aber das ist ja unlogisch. Es ist ja die Umsatzsteuer für das Jahr zuvor (2014), ich habe sie ja nur im Jahr 2015 bezahlt. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann ist es wie eine Ausgabe, die den Gewinn mindert, zu behandeln - mit der zu zahlenden Umsatzsteuer für die zu erklärende Periode (2015) hat es nichts zu tun. Ich dachte, ich hab's endlich begriffen... doch nicht?


    Ich mach mal eine fiktive Ansicht, die mir die EÜR angezeigt hat:


    durchlaufende Umsatzsteuer (Aufwendungen)
    - 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% - 5 Euro
    - 1576 Abziehbare Vorsteuer 19% - 1000 Euro
    - 1790 Umsatzsteuer Vorjahr - 500 Euro
    - 1791 Umsatzsteuer frühere Jahre - 100 Euro
    Gesamt 1605 Euro


    Das kann doch nicht richtig sein... Es sind doch nur 1005 Euro relevant für 2015...

  • Moin,


    . Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann ist es wie eine Ausgabe, die den Gewinn mindert, zu behandeln

    genau, und das passierte, wenn Du (im Jahr 2015) das Kto. 1790 nutzt. Die zeitliche Zuordnung spielt keine Rolle; nur bei *Vorauszahlungen* für den Dezember, die im neuen Jahr gezahlt werden, gilt unter Umständen etwas anderes.


    Die Vorauszahlungen im laufenden Jahr sind ebenso Ausgaben, werden dann auf 1780 gebucht.


    Das "durchlaufend" beim Konto 1790 irritiert mich etwas - es erscheint aber schon als Ausgabe in der EUR, sonst müsste dort evtl. die Zuordnung geändert werden ...


    Wir schaffen das ;)

  • Konto 1791 an Geldkonto sein,

    Da hast du Recht - ich hatte schlicht übersehen, dass es die Zahlung der Umsatzsteuer für 2013 betraf. Die Folge ist aber identisch - Einbezug in die EÜR 2015.