Private Maschinen und Geräte - Betriebsausgaben ohne Einlage/einzulegen

  • Grüß Gott zusammen,
    ist es möglich als Einzelunternehmer private Maschinen/Geräte z.B "stundenweise" o.ä. als Ausgaben geltend zu machen? Es handelt sich hierbei um Maschinen usw. die zu ca. 90% privat genutzt werden.
    Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
    Andy

  • private Maschinen/Geräte z.B "stundenweise" o.ä. als Ausgaben geltend zu machen?

    hallo Andy05


    In steuerlicher Hinsicht (also um dadurch deine Erlöse/Gewinn zu schmälern) : nein


    In wirtschaftlicher Hinsicht kannst Du die Kosten für die Maschinen/Geräteabnutzung in Deine Stundensatzkalkulation mit einbringen.
    Selbst die VOB lässt eine sep. Berechnung für den Maschineneinsatz zu.

  • das ist doch Unfug: wie will man denn nachweisen und berechnen, dass man einen Betonmischer, der einem privat gehört, für drei Stunden betrieblich nutzt?
    Außerdem müsste dann die Einnahme privat versteuert werden und eine Ausgabe betrieblich: Saldo null.


    Entweder man legt die Maschine ins BV ein oder lässt es!
    Oder man leiht sich von einem anderen das Ding, bekommt eine Rechnung, die man dann absetzen kann.


    Lia

  • Ich gebe Lia Recht - wobei hier eine Einlage nicht einmal möglich ist, da erst ab einer Nutzung über 10% gewillkürtes Betriebsvermögen in Betracht kommen kann.

  • das ist doch Unfug:

    ^^ vor solchen Aussagen würde ich lieber Google zu rate ziehn.


    schon mal was von gewillkürtes Betriebsvermögen gehört/gelesen?


    Zu welchem Preis würdest Du denn einen Betonmischer (um bei deinem Bsp. zu bleiben) ins Betriebsvermögen übernehmen/aktivieren, der zu 90% privat gebraucht wurde und vllt. seine besten Jahre schon hinter sich hat.? :huh:


    Ich gebe Lia Recht

    dass mein "Nein" Unsinn ist?

  • Man kann auch bewusst etwas missverstehen. Ich habe auf den Beitrag von lialia geantwortet. Damit war überhaupt keine spezifizierte Antwort auf Deinen Beitrag gegeben.

  • Vieln Dank für eure Antworten.
    Es wäre ja auch zu schön gewesen wenn man das ganze wie ein Fahrtenbuch füren würde und dadurch einen anteiligen Prozentsatz der Jahresnutzung im Betrieb ermitteln könnte und diesen dann anteilig vom der AfA Höhe (=100%) abziehen könnte.
    Viele Grüße

  • wenn man das ganze wie ein Fahrtenbuch füren würde

    Hier dürfte allein schon wegen der fehlenden Nachweismöglichkeit überhaupt kein Nutzungsverzeichnis von der Finanzverwaltung akzeptiert werden (du hast weder die Möglichkeit, Betriebsstunden nachzuweisen oder ähnliche nachweisbare Verbrauchsanzeigen!). Der BFH hat ja auch Zeitaufschriebe für ein Arbeitszimmer verworfen! Also hast du keine Chance, weil du nicht nachweisen kannst, wie sich die Nutzungszeiten aufgliedern. Und du bist nun einmal derjenigen, der "glaubhaft" machen muss.