Veterinärsamt buchen, Eichamt buchen

  • Einen schönen guten Abend,


    ich weiß leider gerade nicht weiter und die Suche sowohl hier im Forum, als auch im Internet allgemein hat mir auch nicht weiter geholfen.
    Es geht um eine Rechnung vom Landkreis, die eine Routinemäßige Lebensmittelüberwachung durchgeführt hat.
    Ich bin in dem Steuerbereich wirklich nur ein Leihe und kenne mich da gar nicht aus. Es reichte bisher immer, aber es kommt ja immer mal wieder was dazu, was mich dann zum verzweifeln bringt :D
    Also um das ganze nochmal genauer zu beschreiben, dort steht folgendes:


    ...gemäß §§1,3,5-7,9 und 13 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwkostG) in der Fassung vom 25.04.2007 (Nds. GVBI. S. 172) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärswesens (GOVV) vom 29.11.2014 (Nds. GVBI. S. 318) in der zurzeit geltenden Fassung werden von Ihnen für die o.a. Kontrolle folgende Verwaltungskosten erhoben:
    - Verwaltungsgebühr (lfd. Nr. VI. 3.4.3.3 des Kostentarifs zu §1 der GOVV)


    Entschuldigt an dieser Stelle bitte den Rechtstext, aber ich weiß nicht, was ihr für die Entscheidungshilfe an dieser Stelle benötigt.


    Außerdem habe ich noch einen Beitrag, der wegen einer Eichung der Waage angefallen ist, auch hier wieder, keine Treffer in der Suche :( Wohin damit?


    Ich danke schon einmal im Voraus :)


    Liebe Grüße
    :)