Hallo,
der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14) eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen für bis zu sieben Jahre ermöglicht.
Ist denn dieses Urteil nach wie vor in Kraft und kann man als Student (für 2017 gültig) noch einschließlich einen studentischen Verlustvortrag bis 2010 vornehmen?