Falsche Lohnsteuerklasse, nun §39 ESTG Nachweis

  • Hallo zusammen,


    letzten Monat in März habe ich von dem Team der Abrechnung ein Schreiben erhalten, dass beim elektronischen Abruf meiner Steuerdaten vom Finanzamzt folgende Steuerdaten, gültig ab 02.02.2017, übermittelt wurden: Lohnsteuerklasse 6.


    Nach dem Telefonat mit dem Finanzamt bekam ich erstmal die Bestätigung, dass seit 2011 meine Lohnsteuerklasse 1 sei und sich bis dato nichts geändert hat. Auch habe ich keine Nebentätigkeit, die mich in Lohnsteuerklasse 6 bringen könnte.
    Habe dann noch ein Nachweis meiner Lohnsteuerklasse erhalten und diese bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Ende März habe ich auch ganz normal mein Gehalt erhalten.


    Jetzt habe ich letzten Mittwoch wieder so ein Schreiben im Briefkasten gehabt, wonach ich wieder mich in Lohnsteuerklasse 6 befinden soll X(


    Ich möge jetzt bitte eine Bescheinigung nach §39 ESTG mir besorgen und diese so schnell wie möglich nachreichen. Und trotzdem wollen die mir für Februar / März die Lohnsteuer abziehen, die mir "angeblich" zu viel ausgezahlt wurde. Es sind fast 600 Euro, die mir dann fehlen.
    Daher meine Frage:


    - Ist es überhaupt deren Recht, dass die mir jetzt die Lohnsteuer nochmal korrigieren und mir fast 600 Euro abziehen wollen? Ich hatte ja den Nachweis geliefert das ich mich in Lohnsteuerklasse 1 befinde.


    - Kann ich beim Finanzamt einfach so reinspazieren und nach dieser Bescheinigung §39 ESTG verlangen? Quasi so wie ich mir den Lohnsteuernachweis geholt habe?


    Ich danke sehr für die Hilfe und die Zeit.


    LG
    Tobi

    • Offizieller Beitrag

    2013-08-07 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) - Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 BMF-Anwendungsschreiben.pdf


    Nur so auf die schnelle mal überflogen. Du solltest Dir alleine schon einmal die Tz. 34 und Tz. 35 anschauen. Ggf. mal beim FA vorsprechen, was da jetzt schief gelaufen ist bzw. noch schief läuft.


    Bei normalem Sachverhalt sollte sich da eigentlich nichts großartiges ändern. Angaben zu den alten/neuen Besteuerungsmerkmalen von Dir hast Du ja leider nicht gemacht. Da gibt es ja nun auch noch andere Möglichkeiten als nur mehrere Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander.


    Und uns hier bitte auf dem Laufenden halten.

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Habe eine Ausbildung im Klinikum gemacht und bin seit Juli 2016 unbefristet eingestellt. Daher wundert es mich selber, wieso jetzt aus heiterem Himmel eine Änderung erfolgt sein sollte.


    Dienstag mache ich mich auf dem Weg zum Finanzamt.


    Achja: beim ersten mal sagte mir das Finanzamt, dass der Fehler beim ELStAM Übermitteln passiert sei. Sprich man hat die Auswahl zwischen Haupt- und Nebentätigkeit und evtl. hat er bei mir Nebentätigkeit gedrückt.


    Ich habe auch vielleicht das "Pech" das jemand dort arbeitet der den gleichen Nachnamen wie ich hat. Evtl. hat er uns auch nur verwechselt. Aber 2x hintereinander?


    Ich werde mich hier nochmal melden, sobald ich Dienstag mir das alles angehört habe.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch vielleicht das "Pech" das jemand dort arbeitet der den gleichen Nachnamen wie ich hat. Evtl. hat er uns auch nur verwechselt. Aber 2x hintereinander?

    Kann doch durchaus sein.


    Nur deshalb auch mein Hinweis auf die Tz. 35. Wenn die Dir eine Bescheinigung ausstellen, dann sollten sie auch den ELSTAM-Abruf für den AG bzw. Dich für das betreffende Jahr sperren. Nur so kann man das dauerhaft, zumindest bis Jahresende, verhindern.



    Ich werde mich hier nochmal melden, sobald ich Dienstag mir das alles angehört habe.

    Das wäre schön. Auch wir lernen immer wieder dazu, deshalb sind Rückmeldungen sehr wichtig.

  • Hallo,


    beim ersten mal sagte mir das Finanzamt, dass der Fehler beim ELStAM Übermitteln passiert sei. Sprich man hat die Auswahl zwischen Haupt- und Nebentätigkeit und evtl. hat er bei mir Nebentätigkeit gedrückt.
    Ich habe auch vielleicht das "Pech" das jemand dort arbeitet der den gleichen Nachnamen wie ich hat. Evtl. hat er uns auch nur verwechselt. Aber 2x hintereinander?

    er drückt beim Arbeitgeber das Merkmal der Steuerklasse! Bei dir nutzt es für Elstam nichts. Und dein Arbeitgeber muss verarbeiten, was über Elstam kommt. Er hat hier keine Wahl. Namensgleichheit dürfte daher wohl kaum ein Grund sein (es sei denn, es gäbe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts zwei Arbeitgeber mit identischem Namen, was schon handelsrechtlich nicht möglich ist).

    • Offizieller Beitrag

    Und dein Arbeitgeber muss verarbeiten, was über Elstam kommt. Er hat hier keine Wahl.

    Deshalb ja u.a. Tz. 34+35 des oben zitierten BMF-Erlasses wichtig.

  • Hallo,

    er drückt beim Arbeitgeber das Merkmal der Steuerklasse! Bei dir nutzt es für Elstam nichts. Und dein Arbeitgeber muss verarbeiten, was über Elstam kommt. Er hat hier keine Wahl. Namensgleichheit dürfte daher wohl kaum ein Grund sein (es sei denn, es gäbe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts zwei Arbeitgeber mit identischem Namen, was schon handelsrechtlich nicht möglich ist).

    Nein nein, anders gemeint.


    Es gibt einen auf der Arbeit, der hat den gleichen Nachnamen wie ich und hat einen Nebenjob. Meine Theorie ist eben das ich dort dann verwechselt werde.


    Wobei ich eben nicht verstehe, wieso es die ersten Monate ohne Probleme funktioniert hat und aus heiterem Himmel bin ich auf einmal Lohnsteuerklasse 6.


    Dann ist doch bei der Übermittelung irgendwas nicht richtig. Aber wem kann ich dafür die "Schuld" geben?

    • Offizieller Beitrag

    Aber wem kann ich dafür die "Schuld" geben?

    Im Zweifel Euren Eltern, weil sie Euch dieselben Namen gegeben haben. ;)


    Fehler passieren und man muss sie dann eben korrigieren.

  • Es gibt einen auf der Arbeit, der hat den gleichen Nachnamen wie ich und hat einen Nebenjob. Meine Theorie ist eben das ich dort dann verwechselt werde.

    Diese Theorie hat was. Dann würde ich auch beim Finanzamt hier ganz explizit darauf hinweisen, so dass ein Aktenvermerk gemacht wird. Denn - wie gesagt - der Arbeitgeber hat keine Wahl, er muss den Elstam-Daten vertrauen und darf nicht ändern. Und du bist derjenige, der dann für die Berichtigung sorgen muss.
    Hier wahrscheinlich wirklich "dumm gelaufen".