Hallo zusammen,
letzten Monat in März habe ich von dem Team der Abrechnung ein Schreiben erhalten, dass beim elektronischen Abruf meiner Steuerdaten vom Finanzamzt folgende Steuerdaten, gültig ab 02.02.2017, übermittelt wurden: Lohnsteuerklasse 6.
Nach dem Telefonat mit dem Finanzamt bekam ich erstmal die Bestätigung, dass seit 2011 meine Lohnsteuerklasse 1 sei und sich bis dato nichts geändert hat. Auch habe ich keine Nebentätigkeit, die mich in Lohnsteuerklasse 6 bringen könnte.
Habe dann noch ein Nachweis meiner Lohnsteuerklasse erhalten und diese bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Ende März habe ich auch ganz normal mein Gehalt erhalten.
Jetzt habe ich letzten Mittwoch wieder so ein Schreiben im Briefkasten gehabt, wonach ich wieder mich in Lohnsteuerklasse 6 befinden soll
Ich möge jetzt bitte eine Bescheinigung nach §39 ESTG mir besorgen und diese so schnell wie möglich nachreichen. Und trotzdem wollen die mir für Februar / März die Lohnsteuer abziehen, die mir "angeblich" zu viel ausgezahlt wurde. Es sind fast 600 Euro, die mir dann fehlen.
Daher meine Frage:
- Ist es überhaupt deren Recht, dass die mir jetzt die Lohnsteuer nochmal korrigieren und mir fast 600 Euro abziehen wollen? Ich hatte ja den Nachweis geliefert das ich mich in Lohnsteuerklasse 1 befinde.
- Kann ich beim Finanzamt einfach so reinspazieren und nach dieser Bescheinigung §39 ESTG verlangen? Quasi so wie ich mir den Lohnsteuernachweis geholt habe?
Ich danke sehr für die Hilfe und die Zeit.
LG
Tobi