Fahrtkosten zur Arbeitsstätte bei Jobticket-Zuschuss

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und habe eine Frage zum Thema "Fahrtkostenpauschale" bezüglich des täglichen Arbeitsweges.
    Und zwar erhalte ich von meinem Arbeitgeber ein Jobticket, mit dem ich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann. Dieses Jobticket wird auf meiner monatlichen Abrechnung mit "44,00" (AG-Zusch. f. Jobticket, st-frei) unter Brutto-Bezüge aufgeführt. Unter Netto-Bezüge/Netto-Abzüge werden dann "Fahrtkosten" mit "66,50 -" aufgeführt.
    Auf meinem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 wird unter "17 – Steuerliche Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" der Betrag "352,00" (für den Zeitraum Mai - Dezember) aufgeführt.


    Nun möchte ich gerne wissen, wie es sich mit der täglichen Fahrtkostenpauschale verhält, wenn ich über den Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket erhalte. Bzw. wie es sich generell mit dem Jobticket verhält, wenn ich einen Zuschuss auf den Bruttolohn erhalte, aber ja selber noch meinen Anteil zahle. Welche Auswirkungen hat das auf meine Steuererklärung?


    In Wiso steuer 2017 kann ich die Entfernungspauschale zw. Wohnung und Arbeitsstätte angeben bzw. berechnen lassen. Zusätzlich kann ich die gleiche Entfernung unter "davon durch unentgeltliche oder verbilligte Beförderung des Arbeitgebers zurückgelegt" angeben. Ist das korrekt so? Ich würde mich sehr freuen, wenn mich da jemand aufklären könnte.


    Schöne Grüße