Muss Bafög meines Sohnes angegeben werden?

  • Hallo,
    Kann mir jemand bitte bei der Steuererklärung weiterhelfen? :)


    Mein Sohn studiert und wurde im Juli 2016 25 Jahre alt.


    Muss ich für den Zeitraum Januar 2016 bis Juli 2016 seinen Bafögbezug irgendwo angeben?


    Für den Zeitraum August 2016 bis Dezember 2016 könnte ich theoretisch die "Unterstützung Bedürftiger" ausfüllen. Da aber in der Realität keine wirkliche, monetäre Unterstützung stattgefunden hat, entfällt wohl der Punkt "Unterstützung Bedürftiger" und somit die Angabe eines Bafögbezugs.


    Habe ich das soweit richtig verstanden?

  • Hallo,


    Hast du schon einmal die Suche hier im Forum bemüht? Beim Stichtwort Bafög bekommst du eine Menge Beiträge hier angezeigt. Wenn du es etwas einschränkst, werden die für die relevanten geuscht. Dies wurde nun schon sehr oft hier besprochen.

  • Hast du schon einmal die Suche hier im Forum bemüht?

    Und nicht nur die Suche im Forum, auch die in der Software.


    Da aber in der Realität keine wirkliche, monetäre Unterstützung stattgefunden hat, entfällt wohl der Punkt "Unterstützung Bedürftiger"

    Ich würde einfach alles dort eintragen, es gibt auch den Naturalunterhalt. Der Aufwand ist nicht groß. Das Programm berechnet dann, ob und wieviel steuerlich wirksam ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde einfach alles dort eintragen, es gibt auch den Naturalunterhalt.

    Mal unterstellt, das Kind ist auch noch in die Haushaltsgemeinschaft integriert. Mus bei dem Alter ja nicht zwingend mehr der Fall sein. ;)

  • Hallo,


    ich habe mich mal durch das Forum geklickt. Soweit ich die Beiträge richtig verstanden habe, ist das Bafög meines Sohnes erst einmal irrelevant für meine Steuererklärung, da er momentan noch studiert.


    Zu meiner zweiten Frage habe ich bisher leider keine Antwort im Forum gefunden.


    Muss ich denn für den Zeitraum August 2016 bis Dezember 2016 die "Unterstützung Bedürftiger" ausfüllen? Ich habe ihn nämlich nicht wirklich unterstützt. Kann ich das einfach weglassen?


    Oder lieber doch ausfüllen wegen Naturalunterhalt?


    Und ja, er lebt noch bei mir Zuhause :)

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich denn für den Zeitraum August 2016 bis Dezember 2016 die "Unterstützung Bedürftiger" ausfüllen? Ich habe ihn nämlich nicht wirklich unterstützt. Kann ich das einfach weglassen?


    Oder lieber doch ausfüllen wegen Naturalunterhalt?

    Du musst das natürlich nicht.


    Und ja, er lebt noch bei mir Zuhause

    Aber was spricht dann dagegen? ?(

  • Meine Frau und ich machen eine Zusammenveranlagung.


    Wo gebe ich nun unseren leiblichen Sohn für "Unterstützung Bedürftiger" ein?
    Bei mir unter dem Programmpunkt "Unterhalt an bedürftige Personen - mein Name"?


    oder


    Bei meiner Frau unter dem Programmpunkt "Unterhalt an bedürftige Personen - Name meiner Frau"?


    Unter "Im Haushalt lebende Personen" gebe ich dann nur meinen Sohn an, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Arbeite dich doch einfach mal Zeile für Zeile und ganz in Ruhe durch die entsprechenden Eingabemasken. Und dann zwischendurch immer einmal auf die Fragezeichen klicken oder rechtsseitig die Erläuterungen lesen.

  • Wie wäre es mit deinem Sohn als unterstützungsbedürftige Person?

    Ja, das meinte ich. Gebe ich meinen Sohn als unterstützungsbedürftige Person bei mir oder bei meiner Frau an?

    • Offizieller Beitrag

    Arbeite dich doch einfach mal Zeile für Zeile und ganz in Ruhe durch die entsprechenden Eingabemasken. Und dann zwischendurch immer einmal auf die Fragezeichen klicken oder rechtsseitig die Erläuterungen lesen.

  • Ich gehe ja die einzelnen Masken und die Erklärungen durch, aber sie verwirren manchmal.


    Ein Beispiel


    Eingabemaske: Ist Sohn ein gemeinsames Kind von mir und dem Ehepartner? Hier müsste ich ja wählen.

    Die dazugehörige Erklärung: Gemeinsames Kind
    Wenn es sich um ein gemeinsames Kind der unterstützenden und der unterstützten Person handelt, wird bei der Ermittlung des dem Haushalt zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens der volle Anspruch auf Kindergeld berücksichtigt ...

    Hier müsste ich also mit nein antworten. Die unterstützte Person ist ja mein Sohn selber ?(

  • Mal unterstellt, das Kind ist auch noch in die Haushaltsgemeinschaft integriert.

    Richtig, das hatte ich jetzt stillschweigend unterstellt. Aber letztlich stellt das Programm das ja bei richtiger Eingabe zum Kind auch fest - insofern ist mein Tip mit dem Eintragen nicht wirklich verkehrt ... ;)


    Wenn es sich um ein gemeinsames Kind der unterstützenden und der unterstützten Person handelt, ...

    Das deutet für mich darauf hin, daß hier irgendwas falsch eingetragen wurde - am besten, Du stellst bereinigte Screenshots hier rein (also die Namen unkenntlich gemacht). Dann können wir Dir besser helfen, wo was einzutragen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hier müsste ich also mit nein antworten. Die unterstützte Person ist ja mein Sohn selber

    Du mußt mit "ja" antworten, denn die Frage lautet "Ist Sohn ein gemeinsames Kind von mir und dem Ehepartner?". Die Erläuterungen beziehen sich auf die Antwortoptionen ja und nein.

  • Das Wiso Programm bzw. die dazugehörigen Erläuterungen sprechen von einer Basiskranken- und Pflegeversicherung.


    Mein Sohn ist als Student bei der Techniker Krankenkasse versichert und muss jeden Monat rund 90 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.


    Ist das nun diese Basiskranken- und Pflegeversicherung?

    • Offizieller Beitrag

    Das ergibt sich aus der entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse Deines Sohnes. Wie schon mehrfach gesagt, Du musst in Ruhe arbeiten und lesen. Vor allem aber auch die Programmhilfen und die erweiterte Forumssuche nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das nun diese Basiskranken- und Pflegeversicherung?

    Und das hat auch nichts mehr mit dem Thema "Angabe Bafög" zu tun. Deshalb schließe ich das Thema. Endlosthreads der Art "Alles um meine Steuererklärung herum" sind nicht erwünscht- das wird unübersichtlich.

    Wie schon mehrfach gesagt, Du musst in Ruhe arbeiten und lesen. Vor allem aber auch die Programmhilfen und die erweiterte Forumssuche nutzen.

    Eben.