Erstes mal mit Einzelunternehmen

  • Hallo Leute,
    Ich mache nun schon seit etlichen Jahren meine Steuererklärung mit dem WISO Steuersparbuch. Dank der Software ist das ja Kinderleicht.


    Nun habe ich ein Gewerbe und mache von der Kleinunternehmer Regelung gebrauch. Ich habe im vergangenen Jahr lediglich 5000€ erwirtschaftet.


    Allerdings habe ich nun wohl Tomaten auf den Augen. Auf der einen Seite habe ich nunr wie immer alles eingetragen als Arbeitnehmer.


    Habe dann die EÜR eröffnet und meine Einnahmen, so hoffe ich, richtig eingetragen.
    Allerdings blicke ich nicht durch wo die Ausgaben hinkommen bzw. unter welche sparte.


    Ich habe mir z.B. einen Laptop gekauft, der zu 90% für das Gewerbe genutzt wird. Wie lange wird denn sowas abgeschrieben ? Wo und unter welcher Rubrik muss das eingetragen werden ?


    Klar könnte ich einen Steuerberater aufsuchen, aber bei den wenigen Kröten die ich verdient habe, finde ich dass der zu teuer ist, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.


    Ich danke euch schonmal im Voraus und wünsche frohe Ostern.

  • Allerdings habe ich nun wohl Tomaten auf den Augen. Auf der einen Seite habe ich nunr wie immer alles eingetragen als Arbeitnehmer.

    Bist du dir da sicher? Die selbständigen/gewerblichen Einnahmen können nicht wie als Arbeitnehmer eingegeben werden. Hierzu gibt es gesonderte Formulare, die du unter Umständen erst einmal sichtbar machen musst (unter Steuererklärung vorbereiten - Umfang meiner Steuererklärung festlegen). Dort je nach Tätigkeit auf Selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb klicken, um auf "Ein" umzustellen. Dann sind die entsprechenden Formulare da.


    Habe dann die EÜR eröffnet und meine Einnahmen, so hoffe ich, richtig eingetragen.

    Wo - im Modul Einkommensteuer (was ich bezweilfle anhand deiner Fragen) oder das Modul Einnahmen-Überschussrechnung? Bei deinen geringen Einkünften wäre das erste machbar (siehst du auch, wenn die Formulare freigeschaltet sind - formularbasierte Eingabe).
    Im Modul EÜR werden ja wie die Einnahmen "gebucht", das heisst du musst die entsprechenden Zahlungen über Bank/Kasse/Privat erfassen als Ausgabe.


    Für den Anfang würde ich dir aber empfehlen, erst einmal die Erfassung im Modul Einkommensteuer zu machen. Dann kannst du dich in Ruhe im Laufe des Jahres mit den Modul Einnahmen-Überschussrechnung vertraut machen.


    Ich habe mir z.B. einen Laptop gekauft, der zu 90% für das Gewerbe genutzt wird. Wie lange wird denn sowas abgeschrieben ? Wo und unter welcher Rubrik muss das eingetragen werden ?

    Wie teuer war der Laptop denn? Das ist entscheidend für die Buchung. Bis 410 € netto (mit Umsatzsteuer also 487,90 € für Kleinunternehmer) handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das du am Ende des Jahres voll abschreiben kannst. Dann wird auf ein Konto des Betriebsvermögens (gesonderten Button im Modul Einnahmenüberschuss beachten für Eingabe AfA-Berechnungen) gebucht (in der Regel gibt es hier ein gesondertes Konto GWG bis 410 €). Darüber muss es auf ein (anderes) Konto erfasst werden (in der Regel Geschäftsausstattung) und wird auf drei Jahre abgeschrieben, wird dir aber im Betriebsvermögen auch so vorgeschlagen.


    Ein Hinweis: die private Nutzung musst du dann als Privatentnahme gegen Umsatz buchen! Bei 90% betrieblicher Nutzung handelt es sich um betriebsnotwendiges Vermögen, das zwingend in deiner kleinen Buchhaltung zu erfassen ist (Anlage AVEÜR!) und die private Nutzung daher als Entnahme zu behandeln ist.

  • hallo,
    hoffentlich mit dem Modul EÜR (Buchführung) ?
    Mit dem z.B. auch Anlagegüter (Laptop ;) verwaltet, Umsatzsteuervoranmeldungen, ect. erledigt werden können.

    Hi, Ich habe es wie folgt angelegt:


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    Ich habe erst eine ganz normale Einkommenssteuererklärung erfasst.
    Dann wie oben zu sehen eine EÜR eröffnet.
    Dort habe ich dann die Einnahmen wie folgt erfasst:


    [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/upload/c34100-1492423905.png]


    Der Laptop kostete brutto 399€ also nett bin ich locker unter den 410€

  • Wo und unter welcher Rubrik muss das eingetragen werden ?

    Sammelposten oder nicht ist hier die Frage
    Zur Frage wg. Privatnutzung meinen Experten



    Zitat

    Im betrieblichen Bereich wird die Privatnutzung regelmäßig 10 % nicht überschreiten, sodass eine Auseinandersetzung darüber, ob der Computer (PC) fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, regelmäßig nicht mehr erforderlich ist.


    Und zum zitieren, kannst Du den Textteil der dir wichtig erscheint mit gedrückter Maustaste markieren/Zitat einfühen klicken. Und Bilder vllt. nur als Vorschau einfügen, ansonsten nur anhängen/hochladen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Für mich würde sich noch die Frage stellen, ob ein weiteres Notebook im Haushalt vorhanden ist. Ansonsten würde mich interessieren, wie es zu der Abgrenzung 90%/10% gekommen ist. So einfach ist es bei einem Nebenerwerbsbetrieb eben nicht. Das wird im Zweifel auch ein korrekt arbeitender Bearbeiter im FA aufgreifen.

  • Warum dann aber 90% betriebliche Nutzung bei dem neuen Laptop?

    Naja da ich ihn hin und wieder wenn er schon aufgeklappt ist genutzt habe um schnell was bei amazon oder so zu bestellen. Will da ja ehrlich sein.


    Also um aufs Thema zurück zu kommen, meine Eintragungen oben stimmen also ? Ich muss dann nur noch die 10% ausbuchen richtig ?


    Oder noch etwas ?

  • Naja da ich ihn hin und wieder wenn er schon aufgeklappt ist genutzt habe um schnell was bei amazon oder so zu bestellen. Will da ja ehrlich sein.

    Das ist löblich - aber die 10% sind doch genauso falsch oder richtig wie 6% oder 12%, wenn du nicht genau festhälst, wann du was gemacht hast. In diesem Fall mit noch zwei Rechnern würde ich persönlich keine private Nutzung mehr buchen - genaue Grundlagen hierfür hast du nicht. Und ich glaube nicht, dass das Finanzamt nachfragt, wenn du wie von @miwe4 geschrieben, das Vorhandensein von zwei weiteren Rechnern im Haushalt angibst.