Übungsleiter Ausgaben

  • Hallo,


    ich bin Trainerin in einem Sportverein und erhalte steuerfrei 750 € Jahr. Wenn ich alleine meine Fahrtkosten bei der Tätigkeit als Übungsleiter komme ich auf über 1000 € Ausgaben. Laut WISO Steuersoftware kann ich aber erst Ausgaben über 2400 € geltend machen?! Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja ist das aus meiner Sicht falsch...siehe folgende Urteile "Allerdings erlauben einzelne Finanzgerichte den Abzug bereits, selbst wenn die Einnahmen unter dem jeweiligen Freibetrag liegen, soweit die Ausgaben die Einnahmen übersteigen (FG Rheinland-Pfalz, 25. 5. 2011, 2 K 1996/10; FG Berlin-Brandenburg, 5.12. 2007, 7 K 3121/058 B)"


    In welchem Eingabefeld kann ich nun in der WISO Steuersoftware meine Ausgaben geltend machen, auch wenn sie unter 2400 € liegen.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Mietzekatze

    • Offizieller Beitrag

    Entweder § 3 Nr. 26 EStG oder Nachweis tatsächlicher Betriebsausgaben. allerdings handelt es sich bei Trainerämtern ja üblicherweise um Ehrenämter, die allenfalls eben mit Aufwandsentschädigungen vergütet werden. Sofern sich bei Deiner Tätigkeit auf dauer ein Überschuss der Betriebsausgaben über die Betriebseinnahmen ergeben sollte stehst Du in der Nachweispflicht einer Überschusserzielungsabsicht. Jeder korrekt arbeitende FA-Mitarbeiter würde Dir einen etwaigen Verlust aus dieser Tätigkeit also allenfalls nach § 165 Absatz 1 AO vorläufig anerkennen und dann irgendwann diese auf Dauer angelegte Überschusserzielungsabsicht prüfen. Im Zweifel trifft Dicvh dann für Jahre zurück der Bumerang. Bei Ehrenämtern also eher etwas zurückhalten und sich mit dem Gegebenen zufrieden geben.