Häusliches Arbeitszimmer und Wohneigentumsförderung

  • Hallo liebe Experten,
    ich wohne ein einer Eigentumswohnung (Kauf 2003, seit zwei Jahren abbezahlt). Dort habe ich als Lehrer auch ein eigenes Arbeitszimmer und kann es entsprechend absetzen. Mir ist jedoch nicht klar, was ich dazu wo angeben soll:


    Ich habe das Arbeitszimmer bei den Werbungskosten angesetzt (das stimmt ja auch, glaube ich). Dort sind auch Aufwendungen für das gesamte Gebäude festgehalten: Grundsteuer, AfA, etc.


    Macht es Sinn bei "Immobilien" auch unsere selbst genutzte Wohnung angegeben, da die Steuersoftware das vorschlägt. WISO warnt mich dabei auch davor, dass ich die Ausgaben für das Arbeitszimmer nicht auch dort geltend machen kann. Instandhaltungskosten können auch dort aufgeführt werden. Worin besteht hier überhaupt die steuerliche Förderung und macht es Sinn hier alle alten Rechnungen rauszukramen?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Rolf

    • Offizieller Beitrag

    Schau doch einfach einmal, was passiert, wenn Du da Eingaben machst und Zeile für Zeile Eingaben mit Bestätigung tätigst. Zu diesem Zweck hast Du doch ein solch hervorragendes Steuerprogramm mit einer tollen Unterstützung.

  • Es passiert, dass ich alles eingeben kann, aber das Programm die oben schon erwähnte Warnung ausspricht. Somit bleibt der Fakt, dass ich unsicher bin, ob ich hier nicht etwas doppelt abzurechne. Außerdem hätte ich einfach gerne ein bisschen genauer gewusst, was von der Wohneigentumsförderung zu erwarten ist.

    • Offizieller Beitrag

    Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es schon seit Jahren keine Wohnungseigentumsförderung mehr. Das Programm wird wahrscheinlich nur darauf hinwiesen, dass bei zusätzlichen Eingaben im Bereich Arbeitszimmer darauf zu achten ist, dass nicht Positionen doppelt erfasst sind. Ohne aber zu wissen, was wo in welcher Eingabemaske erfasst ist (bereinigte Screens) und Screens etwaiger Programmhinweise kann man als potentieller Hilfesteller immer nur raten.

  • Zuvor vergessen: Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Meine Angaben zum Arbeitszimmer habe ich bei den Werbungskosten (glaube ich richtig) gemacht, wie schon im letzten Jahr. Nun habe ich anders als im letzten Jahr auch den Punkt Immobilien geöffnet. Dort gibt es den Unterpunkt Selbstgenutzte Objekte. Dort habe ich Eintragungen vorgenommen. Wenn das jedoch sinnlos ist, wegen fehlender Förderungen, lösche ich dies wieder.


    Richtig??

    Einmal editiert, zuletzt von Rob70 () aus folgendem Grund: Antwort erhofft

    • Offizieller Beitrag

    Meine Angaben zum Arbeitszimmer habe ich bei den Werbungskosten (glaube ich richtig) gemacht, wie schon im letzten Jahr.

    Dann schau doch einmal, wo Du dann Deine Angaben zum Wohneigentum auch noch findest. Es führen nämlich mehrere Wege zu letztlich ein- und derselben Maske.



    Wenn das jedoch sinnlos ist, wegen fehlender Förderungen, lösche ich dies wieder.


    Richtig??

    Da würde ich dann aber mal das zum ersten Zitat Gesagte weiter verfolgen.

  • Die Eingaben zu den Werbungskosten finden sich unter:
    Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) - Ich > Häusliches Arbeitszimmer > Arbeitszimmer > Aufwendungen
    Dort habe ich: Grundsteuer, Strom, Nebenkosten, Afa. Der entsprechende Anteil wird für das Arbeitszimmer angerechnet.
    Weitere Eingaben, die Anschaffungskosten der Wohnung, Instandhaltungskosten (außerhalb der üblichen Nebenkosten) sind hier nicht erwähnt und auch nicht vorgesehen, es sei denn ich trage sie selbst in die Tabelle ein, in der auch schon Grundsteuer, Strom, etc. aufgeführt sind.


    Unter Immobilien > Selbstgenutzte Objekte > Erstes selbstgenutztes Objekt
    werde ich nach Angaben zum Kaufpreis, -Datum, Baujahr, etc. gefragt. Darüber hinaus gibt es pro Jahr seit 2007 die Möglichkeit unter dem Unterpunkt > Aufwendungen ... die Instandhaltungskosten einzutragen. Die Recherche dazu gestaltet sich als schwierig. Daher auch meine Frage danach, ob es sich überhaupt lohnt oder Sinn macht.


    Auf jeden Fall führen die Pfade, die ich oben beschrieben habe nicht auf dieselbe Maske. Die Absetzung des Arbeitszimmers unter Werbungskosten ist mir eigentlich klar. Es bleibt die Frage: Wie ist das mit einer Anrechnung oder steuerlichen Entlastung eines selbstgenutzten Objekts. Laut Deiner Aussage gibt es hier keine Förderung mehr. Wozu also das Ganze?

    • Offizieller Beitrag

    Den Punkt häusliches Arbeitszimmer unter dem Reiter Verwaltung hast Du Dir dann wohl gleich ganz geschenkt, oder? Da wird Wohneigentum dezidiert angefragt und wurde bei meiner Antwort unterstellt.

  • Ja, die Verwaltung hatte ich mir bislang gespart ;) (unabsichtlich), aber dieser Reiter kommt erst weiter unten, daher war ich noch nicht so weit. Ich habe das nun nachgeholt.
    Die "Verwaltung" wirft für mich jedoch neue Fragen auf: Warum gebe ich hier das häusliche Arbeitszimmer ein zweites Mal ein. Das habe ich mehr oder weniger genau so bereits unter den Werbungskosten gemacht.
    Dieselbe Maske ist es jedoch auch nicht, denn es war ein zweites Mal notwendig alle Einträge vorzunehmen. Es ist jedoch dasselbe einzugeben.
    Leider bin ich also immer noch nicht schlauer. Vor allem ist unter Verwaltung dasselbe gefragt wie bei den Werbungskosten und somit immer noch nicht das, was unter dem Reiter Immobilien gefragt ist, dessen Notwendigkeit mein Kernproblem bleibt:


    Beim häuslichen Arbeitszimmer werden ja nur laufende Kosten (Strom, Nebenkosten, etc.) abgesetzt, oder?


    Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für das gesamte Objekt sind also für mein bisheriges Verständnis eher beim Reiter Immobilien einzutragen.


    Das macht aber nur Sinn, wenn dafür auch etwas abzusetzen ist. Wenn nur das häusliche Arbeitszimmer absetzbar ist, muss ich die Instandhaltungskosten des Gesamtgebäudes evtl. eher dort eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für das gesamte Objekt sind also für mein bisheriges Verständnis eher beim Reiter Immobilien einzutragen.

    Dann hast Du Dich in der Verwaltung in den Masken zum Arbeitszimmer auch weiterhin nicht bis zum Ende durchgeklickt. Bei den anteiligen Kosten des Hauses und bei den direkt zuzuordnenden Kosten des Hauses gibt es wunderbare Auswahlmenüs. Ein Klick auf deren Reiter eröffnet dann schier ungeahnte Alternativen für die Eingabe. Einfach mal mit den Masken spielen und probieren.

  • Die "tiefste" Einstellungebene, die ich finde ist die Tabelle, in er ich zu den "Aufwendungen für das gesamte Objekt" selbstständig Einträge vornehmen kann. Ist das die Maske, die Du meinst? Falls nicht, könntest Du mir einen Hinweis geben, wo, denn dann habe ich die Maske immer noch nicht gefunden.
    Falls diese Tabelle gemeint ist: Die habe ich schon gefunden. Sie ist aber offensichtlich nur dafür vorgesehen, Einträge vorzunehmen, die sich auf Kosten beziehen, die im letzten Jahr konkret nachweisbar entstanden sind.
    Bei der Immobilie hingegen gibt es auch Eintragsmöglichkeiten zu den Instandhaltungskosten seit 2007 (die man möglicherweise immer noch abschreiben kann? ... oder eben nicht, was den Eintrag dort überflüssig machen würde).

  • Hallo Rob70,


    solange du das Arbeitszimmer nur für deine unselbständige Tätigkeit nutzt, kannst du wie bisher vorgehen. Die Eingaben über die Verwaltung empfehlen sich dann, wenn die Gesamtaufwendungen verteilt werden sollen (z. B. auf die beiden Ehepartner oder auf unterschiedliche Einkunftsarten). Die Verwaltung hat auch den Vorteil, dass sämtliche Daten wie Anschaffungskosten etc. einmal eingegeben werden und dann mit der Datenübernahme übernommen werden können und die AfA-Berechnung automatisch erfolgt.

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema Abstimmung Verwaltung bei Immobilien:


    Zum Thema Kosten des gesamten EFH, die anteilig anzurechnen sind:


    Und dann kann man och hineintippen, was immer man möchte:


    Zum Thema Arbeitszimmer direkt zuzuordnende Kosten:

    Und auch hier könnte man an Text willkürliche Eingaben tätigen.


    Ich sage ja, einfach mal in Ruhe die Maksen durchschauen, probieren und lernen. Das Programm vermag sehr viel mehr zu helfen, als vielen Usern klar ist.

  • @ Babuschka: Vielen Dank auch für Deine Hilfe. Verstehe ich das so richtig: Es handelt sich letztlich um verschiedene Eingabemethoden. Entweder man beginnt bei Verwaltung und legt dort grundsätzlich alles an oder man tut das getrennt bei den Werbungskosten. Wenn das so ist, habe ich nun noch eine Frage: Momentan habe ich dasselbe dann vierfach eingetragen. Muss ich das wieder herauslöschen oder berechnet das Programm automatisch alles korrekt (erkennt die doppelten Eingaben bzw. wählt das Richtige aus)?
    Ganz konkret setze ich für mich und meine Frau ein gemeinsam genutztes Arbeitszimmer ab. Dieses habe ich jetzt JEWEILS für mich und meine Frau in den Werbungskosten und in der Verwaltung stehen. Macht das Probleme?


    miwe4: Diese Masken hatte ich schon gefunden. Das war die angesprochene "Tabelle". Es dreht sich hier aber auch immer "nur" um das Arbeitszimmer. Stimmt es also, dass es nur um dessen Absetzung geht. Dabei ist inbegriffen, dass auch anteilig Kosten für das gesamte Haus angesetzt werden. Darüber hinaus existiert keine Möglichkeit, irgendetwas in Bezug auf die Wohnung abzusetzen, richtig? Bitte beachte auch die Rückfrage, die ich an Babuschka gestellt habe.