Abschreibung PKW

  • Hallo Gemeinde, mich beschäftigt eine Frage bezüglich eines Firmen PKW. Eigentlich sind es mehrere Fragen bzw. Buchungsvarianten, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben was machbar bzw. besser oder evtl. nicht statthaft ist.


    PKW finanziert 20.000, Abschreibung 6 Jahre je 3333,-. Nach 4 Jahren ist die Schlußrate fällig. ( 12800 inkl. Mwst.)
    ich zahle die Schlußrate und buche das im Konto 640 was damit ausgeglichen ist. Die Umsatzsteuer habe ich beim Kauf bereits verrechnet bekommen.
    Mein PKW wird jetzt weitere 2 Jahre mit je 3333 abgeschrieben.
    Aber:
    wäre es nicht besser bzw. ist es vielleicht sogar üblich die 12800,- als Einnahme zu buchen ( PKW verkauft ) und hinterher den PKW als neues Anlagengut mit Kaufpreis 12800 anzuschaffen und dieses dann geschätzt 4 Jahre neu abzuschreiben.
    4x je 2689,- netto.
    Also von der Abschreibung her würde ich das als Vorteil sehen.


    Grüße und Dank
    Matthias

  • Nein, so wird das nichts. Gehe einmal hier auf die Suchfunktion - es gibt eine Menge Diskussionen zu den Themen Kauf auf Finanzierung.
    Wenn der Pkw insgesamt 32.800 € kostet, muss er auch so eingebucht werden. Die Rechnung des Autohauses lautet doch auf diesen Betrag. Gegenbuchung ist für den gesamten Betrag dann ebenfalls 32.800 € (bzw. der Betrag, den du einschließlich Zinsen zu zahlen hast - steht im Finanzierungsvertrag).
    Dann buchst du monatlich die Raten vom Bankkonto gegen das Finanzierungskonto und die Zinsen.
    In vier Jahren müsste das Finanzierungskonto dann auf 12.800 stehen.


    Die AfA läuft normal über 6 Jahre mit 5.466 € (im ersten Jahr nur pro rata temporis, dto. im letzten - hier dann siebten - Jahr).

  • Hallo nesciens, danke für die Antwort und Sorry dass ich so spät drauf reagiere.
    Ich werde die Suchfunktion natürlich nochmal bemühen, aber das Auto kostete "nur" 20900 netto. (Darlehenssumme 20.000) Ich hatte kleine Raten und deshalb ist der Restwert nach 4 Jahren noch 12800 (brutto).
    Das bedeutet die Schlußrate ist höher als der aktuelle Anlagewert.
    Deshalb der Gedanke "Neuanschaffung" wegen Neustart der Abschreibungen... 4 Jahre, weil man bei gebrauchten PKW nicht zwingend 6 Jahre ansetzen muss.


    Grüße Mattias

  • Danke - macht die Sache etwas klarer.


    Du buchst:
    a) per Anlagevermögen Pkw 20.900
    per Vorsteuer 3.971
    an Darlehen 20,000
    an Bank/Kasse 4.871
    Das müsste dann den tatsächlichen Kaufpreis laut Rechnung ergeben.
    b) monatlich je nachdem ob mit oder ohne Zinsen
    per Darlehen an Bank/Kasse (bei Zinsen ist aufzuteilen auf per Darlehen und per Zinsen)
    c) AfA weiterhin 6 Jahre, Anhaltspunkte für eine niedrigere Laufzeit wäre nur dann gegeben, wenn du bei der Finanzierung eine Option hast auf Restzahlung oder Rückgabe (also eher Leasing). Sonst ist die Restzahlung nach vier Jahren ein starkes Indiz für eine längere Nutzungsdauer, zumal die Restzahlung noch über 60% der Darlehenssumme beträgt. Die AfA wird gerechnet von den 20.900, d.h. pro Jahr 3.483,33. Dass dann die Restzahlung höher ist als der Buchwert, spielt keine Rolle mehr, da mit der Restzahlung der offene Schuldbetrag ausgeglichen wird.


    Anders geht es nun einmal nicht.

  • OK, aber was wäre, wenn ich das Auto jetzt nach den 4 Jahren tatsächlich zurückgeben würde. Verbrieftes Rückgaberecht besteht. Ich müsste eine Abschaffung buchen, als Verkaufspreis die vereinbarte Rücknahmesumme einsetzen mit der ich dann das Darlehen ablöse und das wars.


    Jetzt war die Idee, das Ding gleichzeitig als gebraucht KFZ "zu erwerben" und somit ein neues Anlagegut zu definieren. Abschreibungsdauer ( da gebraucht ) 4 Jahre.. ?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wäre und müsste gibt es nicht im Steuerrecht. Es ist der vollzogene Sachverhalt im Rahmen der Regelungen des EStG/UStG zu subsumieren. Du musst Dich also schon entscheiden, ob Du das Fahrzeug mit der Schlusszahlung übernommen hast (Lösung nesciens) oder ob Du es zum durch den Händler ermittelten Zeitwert zurückgegeben hast. Der Geschäftsvorfall sollte ja wohl schon vollzogen sein.

  • Das bedeutet die Schlußrate ist höher als der aktuelle Anlagewert.


    Hallo,


    Irgendwie mischst Du Netto und Brutto.
    Der Anlagewert beträgt nach 4 Jahren AfA von 20.000,--Netto - Abzgl.- 4 x 3.333,-- (13.332,--) Netto 6.668,--
    (so sollte nach meinem Verständnis der derzeitige Buchwert sein)
    Der Rückkaufsangebot (wenn es sich um tatsächlich um verbrieft zugesicherten RKW in € handelt) 12.800,-- Brutto. Du musst also die USt. dafür abführen, so dass (weil wir ja Netto rechnen) 10.756,32 übrig blieben.
    Das ist immer noch mehr wie der derzeitige Buchwert
    Würdest Du nun das Angebot annehmen, hättest Du einen Buchgewinn (Erlös) von Netto 10.756,32 - 6.668,00 = 4.088,32 welcher auf das Konto 8820 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19% zu buchen wäre.


    Wie Du siehst, ist also nicht einfach damit abgetan:


    OK, aber was wäre, wenn ich das Auto jetzt nach den 4 Jahren tatsächlich zurückgeben würde. Verbrieftes Rückgaberecht besteht. Ich müsste eine Abschaffung buchen, als Verkaufspreis die vereinbarte Rücknahmesumme einsetzen mit der ich dann das Darlehen ablöse und das wars.


    Du hättest zwar mit dem Verkauf Dein Darlehen vom Tisch, aber auch das Auto wäre weg und Steuern aus dem Verkauf wären fällig. ;)

  • Danke dass ihr euch so rege beteiligt. Versucht doch aber mal bitte auf den eigentlichen Inhalt einzugehen.
    Brutto und Netto habe ich absichtlich nicht gesondert ausgebaut.


    @miwe4, nein der Geschäftsvorfall ist noch nicht vollzogen. Ich überlege gerade wie ich das am besten gestalte.


    @ixtrafloor, Das Auto wäre weg und Steuern wären fällig... das ist richtig, aber bei gleichzeitigem Rückkauf als gebraucht PKW ist das Auto wieder da und die Steuer ( ich nehme an sie meinen die Ust.) hebt sich wieder auf.


    Was bleibt ist die Tatsache, dass bei einfachem bezahlen der Restsumme das Fahrzeug noch 2 Jahre mit je 3.333 als Anlagegut abgeschrieben wird, beim Szenario "wiederkauf als gebraucht" 4 Jahre mit je 2689,-.
    ( Die Rechnung stimmt auch nicht ganz weil es nicht am 1.1. gekauft wurde, aber es geht mir darum herauszubekommen, ob ich das so machen kann. )
    In beiden Szenarien gebe ich im Prinzip das selbe Geld aus. Szenario 2 erscheint mir sinnvoller...


    Grüße Matthias

    • Offizieller Beitrag

    @miwe4, nein der Geschäftsvorfall ist noch nicht vollzogen. Ich überlege gerade wie ich das am besten gestalte.

    Das hatte ich vermutet. Womit wir hier aber bei einer dem Forum nicht gestatteten Steuerberatung wären, wozu eben steuergestalterische Fragen gehören. Dafür gibt es Steuerberater oder Du musst Dich belesen und selber entscheiden. Von daher schließe ich den Thread hiermit. Hat ja abgesehen davon auch gar nichts mit der ggf. genutzten Software zu tun.