Selbstständiger: Mehrwertsteuer von Arbeitsmittel?

  • Liebe Forum-Mitglieder,


    ich bin jetzt über 60 (noch kein Renter) und habe im letzten Jahr zum ersten Mal als Selbstständiger gearbeitet. Meine Steuer hat bisher ein Steuerberater erledigt, jetzt probiere ich es selbst, deshalb ein paar möglicherweise Anfängerfragen:

    • Ich wollte meinen 2016 gekauften Laptop in das Wiso Steuersparbuch eintragen. Unter Verwaltung > Arbeitsmittel wurde ich fündig. Ich habe dort alles eingetragen, mit 100 Prozent beruflicher Nutzung. Was ist mit der Mehrwertssteuer, die für meinen Laptop abgeführt habe? Spielt die irgendeinen Rolle? Ich führe nämlich meine Umsatzsteuer selbst an das Finanzamt ab?


      • Sollte ich meinen Laptop lieber unter Betriebe > freiberufliche Tätigkeit > EÜR > Betriebsausgaben angeben? Auch wenn man dort nicht so schöne Eingabemasken hat wie bei Verwaltung?
    • Meine Auftraggeber überweisen mir die Umsatzsteuer, die ich selbst wieder ans Finanzamt abführe. Was ist mit der Mehrwertsteuer für Materialkosten, die ich zum Beispiel im Baumarkt bezahle? Netto plus Brutto: Muss ich das Netto und Brutto dieser Materialbeträge auch getrennt eingeben, oder ist das was ganz anderes?
    • Letzte Frage: Ich habe gemerkt, dass ich doch deutlich weniger als 17500 Euro im Jahr verdiene (Kleinunternehmerregel). Ich würde gerne für dieses Jahr (2017) auf die Kleinunternehmerregel umswitchen, da sie mir deutlich einfacher vorkommt.

      • Muss ich das dem Finanzamt melden?
      • Oder nur meinen Auftraggebern bei der Rechnungsstellung sagen?


    Entschuldigt meine Anfängerfragen. Danke für eure Hilfe.


    Viele Grüße
    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein: Du solltest Dir einmal den§ 19 UStG etwas genauer anschauen, insbesondere den § 19 Absatz 2 UStG.


    Ansonsten bitte keine Sammelthreads in der obigen Form, da ansonsten die erweiterte Forumssuche unbrauchbar wird. Diese erweiterte Forumssuche möchte ich Dir für die anderen Punkte auch empfehlen, da eigentlich alles schon einmal besprochen worden ist.

  • Danke für die Hinweise, was den Welchsel der Kleinunternehmer-Regel betrifft.


    Nicht schlauer bin ich aber, was meine Arbeitsmittel betrifft. Wo soll ich die als Selbstständiger unter "Verwaltung" eintragen? Und was ist dann mit der Mehrwertssteuer?


    Danke für euer Verständnis


    Grüße
    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest einmal nach den Erläuterungen im Forum zur vereinfachten EÜR des ESt-Moduls und zum speziellen EÜR-Modul des Sparbuchs nachlesen.


    Deinen Thread habe ich übrigens ins zutreffende Unterforum verschoben.

  • habe im letzten Jahr zum ersten Mal als Selbstständiger gearbeitet
    Ich wollte meinen 2016 gekauften Laptop in das Wiso Steuersparbuch eintragen. Unter Verwaltung > Arbeitsmittel wurde ich fündig. Ich habe dort alles eingetragen, mit 100 Prozent beruflicher Nutzung. Was ist mit der Mehrwertssteuer, die für meinen Laptop abgeführt habe? Spielt die irgendeinen Rolle? Ich führe nämlich meine Umsatzsteuer selbst an das Finanzamt ab?

    hallo Paul,


    Hier (klick) ist ein ähnlich gelagerter Fall. (gut dass Du deinen Laptop zu 100% beruflich nutzt. :)

  • Hallo ixtrafloor,


    den Beitrag hinter deinem Link habe ich durchgelesen. Das hört sich so an, als müsste ich zwingend das ausführliche EÜR-Modul nutzen. Muss ich? Kann ich nicht auch mit dem abgespeckter EÜR im EST-Modul arbeiten?


    Viele Grüße
    Paul

  • EÜR im EST-Modul arbeiten?

    Dort geht es ja um das EÜR - Modul vom Steuer:sparbuch.


    EÜR -> neu alle Angaben und schon kann gebucht werden. Einnahmen, Ausgaben, Anlage-BGA, es können USt.Voranmeldungen, Erklärungen (Gewerbesteuererkl. alles da (in/mit diesem Modul) abgewickelt...und am Jahresende (anfang) diese Daten in die Einkommensteuererklärung (Anlage G) übernommen werden.
    Können, kannst Du alles. Natürlich auch in der Einkommensteuererklärung diese Eintragungen machen.

  • Ja, ich habe mir dieses ausführliche Modul schon angeschaut - und finde es megakompliziert.


    Meine explizite Frage lautet: Kann/darf ich auch NUR das EÜR-Modul im Steuer:sparbuch benutzen?


    Die Einarbeitung in das ausführliche Modul würde mich Monate kosten.


    Grüße
    Paul

  • Kann/darf ich auch NUR das EÜR-Modul im Steuer:sparbuch benutzen?


    Die Einarbeitung in das ausführliche Modul würde mich Monate kosten.

    Nein, Du darfst sogar mit EXCEL eine Einnahme-Überschuss-Rechnung anfertigen und sie mit Elsterformular o. auf Elster-de elektronisch versenden.
    Du kannst auch die jährl. Abschreibungen für Geräte etc. mit einer Tabellenkalkulation führen und in die entsprechenden Formular eintragen.


    (Das geht vllt. im 1. im 2. o. auch noch im 3. Jahr. Aber man will sich doch vergrößern, auch wenn die Rente winkt ;)


    Und dann? Fängt man von vorne an mit Buchhaltung nach GobD


    Nachtrag:
    Monate :rolleyes: bei ein wenig interesse vllt. ein Wochenende. (und vllt. mit einem Test-Mandanten (Fall) probieren wie was geht.

  • Okay, das ist eine gute Nachricht. Dann versuche ich es erst einmal so. Danke ixtrafloor.


    Vielleicht weißt du auch noch, ob ich meinen Laptop in der Sektion "Verwaltung" (mit 100 Prozent freiberufliche Nutzung) dann richtig angegeben habe? (Spielt die bezahlte Mehrwertsteuer in diesem Fall noch irgendeine Rolle?)


    Ich bin auch ernüchtert darüber, wie "wenig" Geld ich als Selbstständiger verdiene und möchte bei meinem Finanzamt wieder die "Kleinunternehmerregelung" anmelden. Bei 4000-5000 Euro pro Jahr ist mir das mit der Umsatzsteuer etc. echt zu viel Aufwand.


    Danke und viele Grüße
    Paul

  • freiberufliche

    Achtung Stolperstein freiberuflich
    (nicht wg. dem Laptop, aber ist Deine Tätigkeit auch als solche beim F.-amt gemeldet?)




    Sektion "Verwaltung"

    eher "Sektion" Betriebsvermögen -> Anlagevermögen


    Und darauf achten wie teuer das Teil zwecks AfA war/ist (wie im anderen Thread)

  • Hallo ixtrafloor,


    wenn ich meinen Laptop NICHT im EÜR-Modul einpflege (weil ich es noch nicht beherrsche), sondern im vereinfachten EST-Modul unter Verwaltung (100 Prozent selbstständige Nutzung), wie kann ich dann die Vorsteuer geltend machen?


    Oder rechnet das Programm die Vorsteuer heraus?


    Danke für eure Hilfe


    Grüße
    Paul

  • wenn ich meinen Laptop NICHT im EÜR-Modul einpflege (weil ich es noch nicht beherrsche), sondern im vereinfachten EST-Modul unter Verwaltung (100 Prozent selbstständige Nutzung), wie kann ich dann die Vorsteuer geltend machen?

    hallo Paul,
    wenn Du ihn nicht "einpflegst" solltest Du dennoch einen Nachweis über deine BGA (Betriebs-Geschäfts-Ausstattung) GwG (GeringwertigewirtschaftsGüter) führen. U.a. auch, weil dieses Verzeichnis als Anlage zur EÜR -> (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) benötigt wird.


    Wie auch immer.
    Hier mein Versuch USt.Va. in 4 Schritten mit WISO Steuer-sparbuch:


    • öffenen und neu Umsatzsteuervoranmeldung u...... -> NEU Verwaltung -> Firmendaten, Finanzamt
    • Steueranmeldung -> Umsatzsteuer -> Voranmeldung
    • Neu erfassen
    • Abgabe


    Und daran denken:
    Es kommt "nicht allein" darauf an ob das Teil zu 100% Betr. genutzt wird, auch der Preis macht die Musik. (ob Du in 1 Jahr abschreiben kannst, oder linear verteilt auf 3 Jahre
    Auch das Thema Kleinunternehmer u. USt.-Befreiung weiter verfolgen.

  • wenn ich meinen Laptop NICHT im EÜR-Modul einpflege (weil ich es noch nicht beherrsche), sondern im vereinfachten EST-Modul unter Verwaltung (100 Prozent selbstständige Nutzung), wie kann ich dann die Vorsteuer geltend machen?

    Die Vorsteuer (wenn überhaupt noch, denn wenn du wechseln willst fällt diese ja flach) wird doch beim Einbuchen der Rechnung in deinen Ausgaben erfasst und bei Zahlung (ich nehme an, du machst Istversteuerung) automatisch in die UStVA übernommen. Du musst beides machen - die Aufnahme in das Betriebsvermöögen und die Buchung einer Ausgabe bzw. Umbuchung, da Anlagevermögen.
    In der Einkommensteuererklärung geht dies übrigens auch ohne den Umweg über Verwaltung (das ist nur zwingend, wenn du aufteilen musst), siehe Anlage.

  • siehe Anlage.

    Hallo nesciens,


    Das ist ja sehr interessant und für mich sehr aufschlussreich und NEU! obwohl ich seit gefühlt unendlichen Zeiten Steuersparbuch verwende.


    Was macht ein Nutzer der Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat?
    Richtig er klickt auf "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"
    weil:
    Er keine "Einkünfte aus Land + Forstwirtschaft" und eben auch keine aus "Selbständiger Arbeit" , sondern ein Gewerbe angemeldet hat. (Also zumindest ich bin so vorgegangen.)
    Auch weil ich "selbständige Arbeit" gleich mit § 18 EStG und weiter Abs. 1 (Freiberufler) in Verbindung bringe und nicht das landläufige "ich bin selbständig" -Gewerbetreibender.
    Und bei "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" gibt es im Gegensatz zu "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eben nicht diese Möglichkeit der einfachen EÜR
    Von daher habe ich auch immer gerne auf das sep. Modul EÜR verwiesen.


    Danke :thumbup:


  • Hallo ixtrafloor,

    Sollte ich meinen Laptop lieber unter Betriebe > freiberufliche Tätigkeit > EÜR > Betriebsausgaben angeben? Auch wenn man dort nicht so schöne Eingabemasken hat wie bei Verwaltung?

    das ist - zu deiner Erinnerung - die Ausgangslage und auf die habe ich geantwortet. Dass du jetzt wieder mit nicht notwendigen Hinweisen zu Gewerbe versuchst, Erklärungen ad absurdum zu führen, ist nicht gerade hilfreich für den/die TE.
    Davon abgesehen - wenn ich einen Gewerbebetrieb anlege, habe ich auch die Option (siehe meine Anlage).