Wie verbuche ich Rechnungen die mit Gutscheinen bezahlt wurden?

    • Offizieller Beitrag

    Nun, ich habe diese 773 Seiten Umsatzsteueranwendungserlass (31.12.16) welche @miwe4 oben verlinkt hat durchforstet, (siehe Post #11) jedoch nirgends die hervorgehobene Stelle gefunden.

    Ich habe auch nie behauptet, dass diese Stelle dort zu finden sei. Ich habe lediglich dargelegt, dass jeder Sachverhalt unter Anwendung des Erlasses sowie des Gesetzes subsumiert und gelöst werden kann/muss. Und mehr ist dazu auch nicht zu sagen.

  • Auch ist @nesciens bisher den Nachweis seiner Behauptung schuldig geblieben. Ein Verweis auf eine kostenpflichtige Quelle reicht hier meiner Ansicht nach nicht.

    Nun, das bist du wieder einmal über das Ziel hinausgeschossen. Der IWW-Verlag ist ein Fachverlag - den Veröffentlichungen dort traue ich genauso wie den Veröffentlichungen aus dem Hause Buhl (steuersparen.de) oder Haufe/Lexware oder Beck etc. Dass die Seite für andere kostenpflichtig ist, kann ich nicht sehen, da ich Zugang zu den Veröffentlichungen habe (ist ja auch kostenpflichtig). Und warum eine kostenpflichtige Quelle kein Nachweis sein sollte, diesen Beweis bist du schuldig!


    Aber zu deiner Information: die Begriffe werden mit der Überarbeitung der MWstSysRL in der EU verbindlich werden (voraussichtlich 2019). Allerdings hat auf der Seite von IWW schon 2015 ein Artikel gestanden, in dem diese Begriffe auch schon verwendet wurden, allerdings ohne Hinweise, wo diese Begriffe "entstanden" sind.

  • aha...und das ist dann auch nur dort zu lesen....

    damit es auch der Herr Neunmalklug kapiert: es steht in der MwStSysRL der EU! Dort kann es jedermann nachlesen. Den Link spare ich mir jetzt.


    sozusagen die unbewiesen Mondfahrt vom kleinen Peterchen.
    danke.... Clown

    nur weil du etwas nicht lesen kannst (willst dir ja das Geld sparen) ist also alles unbewiesen, was der Herr nicht kennt. Schön. Das "Clown" fällt auf dich zurück - den Schuh ziehe ich mir schon überhaupt nicht an. Und damit EoD, jedes weitere Wort ist Zeitverschwendung bei dir.

  • Den Link spare ich mir jetzt.

    :thumbsup: Der Hans Rosenthal hätte jetzt ein Hupfer bis an die Decke gemacht.


    Ich kann mich erinnern, dass Du mit derjenige bist, der bei Zitate als erster fehlende Quellangaben "bekrittelt" darum wird bei mir alles verlinkt. Frei zugänglich, ohne erst ein Abo abschließen zu müssen oder Tageskostenpauschalen abgebucht werden.


    nur weil du etwas nicht lesen kannst (willst dir ja das Geld sparen) ist also alles unbewiesen,

    Ich könnte jetzt (also morgen, jetzt ist zu spät) meine Steuerberater anrufen und ihn danach fragen. Für "umme" wohlgemerkt. Tu ich aber nicht, weil Du den Beweis für deine Behauptung schuldig bist.
    Beweislastumkehr nennt man das was Du gerne hättest *rofl*
    ;) passt schon ...weiter machen

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch jetzt endlich mal gut. Zum Schaden des TE und zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten zwischen den Helfern schließe ich den Thread. Demnächst gibt es direkt Verwarnungen bei ähnlichem Verhalten.