Angabe zur Art der Krankenversicherung bei Berufssoldaten

  • Moin zusammen,


    ich versuche dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung mit der Buhl Software zu machen. Die meisten Fragen / Probleme die ich hatte habe ich durch das Forum oder eine Runde Google lösen können.


    Bei der Angabe zur Art der Krankenversicherung komme ich allerdings nicht weiter. Unter dem Reiter Allgemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersfürsorge habe ich beim Punkt Angabe zur Art der Krankenversicherung drei Möglichkeiten: Ja, Nein oder unbekannt.


    Bei unbekannt kann man nochmals mit ein paar Punkten eingrenzen ob es ein ja oder ein nein ist, aber die helfen mir nicht weiter.



    Meine Interpretation wäre dass ich als Berufssoldat ein nein auswählen müsste, da ich keine steuerfreien Zuschüsse, Beihilfen, etc. erhalte.


    Medizinische Leistungen bekommen wir zwar über den Dienstherrn, aber eine Pflegeversicherung muss ich dennoch privat abschließen und komplett selbst bezahlen ohne jegliche Zuschüsse.


    Beihilfen werden bei mir erst gezahlt wenn ich in Pension gehe und einen Großteil meiner Krankenversicherungskosten selbst tragen muss.


    Sehe ich das richtig dass es hier ein nein ist?



    MfG


    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Meine Interpretation wäre dass ich als Berufssoldat ein nein auswählen müsste, da ich keine steuerfreien Zuschüsse, Beihilfen, etc. erhalte.

    Das müsstest Du nicht interpretieren, wenn Du einmal die erweiterte Forumssuche genutzt hättest.

    Medizinische Leistungen bekommen wir zwar über den Dienstherrn, ... .

    Eben, Du bekommst die freie Heilfürsorge.

    Sehe ich das richtig dass es hier ein nein ist?

    Nein, ja ist selbstverständlich richtig.

  • Warum wundert mich diese Antwort gerade von dir nicht?


    Ja, Ich habe die Forensuche bemüht und habe einige Fragen die in diese Richtung gehen gefunden, welche häufig von dir in einer ruppigen Art beantwortet wurden wenn ich es höflich ausdrücken soll. Du wirst auch nicht müde darin aufzuzeigen dass Soldaten nicht besonderes sind und genauso wie Beamte oder Polizisten zu betrachten sind.


    NEIN, wir bekommen keine freie Heilfürsorge, auch wenn du offensichtlich darauf bestehst. Wir bekommen eine unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung. Der Unterschied, Beamte bekommen eine Beihilfe zu ihrer Krankenversicherung, Soldaten zahlen nichts da sie nicht Versichert sind und somit kein Geld fliehst. Dies ändert sich für uns erst dann wenn wir in Pension gehen, dann bekommen wir auch eine Beihilfe und müssen den Rest selbst Versichern.


    Daraus abgeleitet kann sehr wohl zu dem Schluss kommen dass ich hier als aktiver Soldat ein Nein ankreuzen kann, in Bezug auf die Fragen und ein ja nicht selbstverständlich ist.
    Besteht Anspruch auf Steuerfreie ZUSCHÜSSE, steuerfreie ARBEITGEBERBEITRÄGE, steuerfreie BEIHILFEN zu Krankenversicherungen oder zu Krankheitskosten.
    Wären meiner Dienstzeit bekomme ich keine Zuschüsse, Beiträge oder Beihilfen. Wie bereits gesagt, muss ich meine Pflegepflichtversicherung komplett selbst bezahlen ohne Zuschüsse etc.


    Ich sage ja nicht dass meine Sicht der Dinge diejenige mit Anspruch auf Richtigkeit ist, sonst hätte ich das ganze einfach eingereicht wie ich es für richtig halte und hätte die Frage nicht gestellt.
    Deine Antwort spiegelt für mich allerdings auch nur deine eigene persönliche Meinung wieder und ist nicht wirklich hilfreich da du offensichtlich nicht willens bist andere Gedanken nachzuvollziehen und deine Sicht als selbstverständlich darstellst.

    • Offizieller Beitrag

    NEIN, wir bekommen keine freie Heilfürsorge, auch wenn du offensichtlich darauf bestehst. Wir bekommen eine unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung.

    Wortspielerei. Im Sprachgebrauch der Bundeswehr wird vieles anders genannt als in anderen Bereichen. Dies bedeutet aber nicht, dass es anders behandelt wird.

    Der Unterschied, Beamte bekommen eine Beihilfe zu ihrer Krankenversicherung, Soldaten zahlen nichts da sie nicht Versichert sind und somit kein Geld fliehst.

    Genau, Du stehst Dich besser als ein Beamter. Dem kann das nämlich sehr viel Geld kosten.

    Dies ändert sich für uns erst dann wenn wir in Pension gehen, dann bekommen wir auch eine Beihilfe und müssen den Rest selbst Versichern.

    Ich weiß nicht, warum Du meinst mir Sachen erklären zu müssen, die jedem einigermaßen fachkundigen bekannt sind.

    Deine Antwort spiegelt für mich allerdings auch nur deine eigene persönliche Meinung wieder und ist nicht wirklich hilfreich da du offensichtlich nicht willens bist andere Gedanken nachzuvollziehen und deine Sicht als selbstverständlich darstellst.

    Auch da irrst Du gewaltig. Es spiegelt nicht meine Meinung wieder, sondern geltendes Recht. Und ich brauch da gar nichts nachzuvollziehen, da es seit mindestens 20 Jahren genau so im Steuerrecht anzuwenden ist und wiederum jedem einigermaßen fachkundigen bekannt ist.


    Abgesehen davon kann ich nicht erkennen, was bei meiner obigen Antwort ruppig gewesen sein soll. Aggressiv warst nur Du im Tonfall. Ich kann allerdings nichts dafür, dass die Rechtslage so zweifelsfrei zu Deinen Lasten besteht. Allerdings wünschen sich vielleicht auch große Teile der Beitragszahler in die gesetzlichen Versicherungen so eine freie Heilfürsorge oder, wie Du es nennst, unentgeltliche (truppen)ärztliche Versorgung (mit entsprechender kostenloser Weiterbehandlung bei Spezialisten, wenn die BW-Ärzte nicht mehr weiter wissen oder keiner verfügbar ist).

  • Mmh, ein offenbar schwieriges Thema ...
    Tatsache ist, daß ich als Berufsoldat die Krankenversicherungsbeiträge komplett selber leisten muss, also KEINE Zuschüsse bekomme.
    Man müsste also den Beihilfeanteil von 20% für meine Frau quasi als einen solchen Zuschuß werten. Aber wie ist dann der Folgende Satz gemeint, der in der Steuersparbuchhilfe auftaucht:
    "Versicherte, die ihre Beiträge vollständig selbst aufbringen, können bis zu 2.800 € ansetzen." ?
    Gibt es da eine Gesetzesgrundlage, die gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann ?

    • Offizieller Beitrag

    Wir bekommen eine unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung. Der Unterschied, Beamte bekommen eine Beihilfe zu ihrer Krankenversicherung, Soldaten zahlen nichts da sie nicht Versichert sind und somit kein Geld fliehst.

    Tatsache ist, daß ich als Berufsoldat die Krankenversicherungsbeiträge komplett selber leisten muss, also KEINE Zuschüsse bekomme.

    Ja, was denn nun? ?( Versichert oder nicht? Unentgeltlich oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Tatsache ist, daß ich als Berufsoldat die Krankenversicherungsbeiträge komplett selber leisten muss, also KEINE Zuschüsse bekomme.

    Du hast doch freie Heilfürsorge bzw. wie der TE ja schreibt, eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Du zahlst doch allenfalls, wie ebenfalls vom TE geschildert, in Deine Pflegeversicherg und ggf. noch eine Anwartschaftsversicherung für die Krankenkasse.


    Man müsste also den Beihilfeanteil von 20% für meine Frau quasi als einen solchen Zuschuß werten.

    Dieses ist in der Tat ein solche Zuschuss und bezieht sich auf die diesbezüglichen Angaben zur Ehefrau in der Anlage Vorsorgeaufwand.

  • Ich selber habe eine unentgeldliche truppenärztliche Versorgung und bezahle nur die PV und die Anwartschaft. Aber für meine Frau und die beiden Kinder muß ich natürlich eine KV und PV abschließen. Der Bund erstattet mir nur jeweils 30% bzw. 20% der Krankheitskosten / Rechnungsbeträge als Beihilfe, den Rest trägt die private Krankenversicherung.

    • Offizieller Beitrag

    Aber für meine Frau und die beiden Kinder muß ich natürlich eine KV und PV abschließen.

    Darum ging es doch bisher überhaupt nicht - das hast Du erst ins Spiel gebracht. Und somit ist die Aussage:

    Tatsache ist, daß ich als Berufsoldat die Krankenversicherungsbeiträge komplett selber leisten muss, also KEINE Zuschüsse bekomme.

    in Bezug auf die bis dahin erfolgte Diskussion falsch bzw. irre führend.

  • Natürlich geht es genau darum !!
    Stefan und ich bezahlen Beiträge zur Krankenversicherung und können sie nicht vollständig absetzen. Die Differenz der Erstattung beträgt immerhin 800,- €
    Ich glaube nicht, daß das im Verhältnis passt. Bekommt der gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitgeber immerhin 50% der Beiträge übernimmt, auch nur 1900,- seiner Beiträge angerechnet ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich selber habe eine unentgeldliche truppenärztliche Versorgung und bezahle nur die PV und die Anwartschaft. Aber für meine Frau und die beiden Kinder muß ich natürlich eine KV und PV abschließen. Der Bund erstattet mir nur jeweils 30% bzw. 20% der Krankheitskosten / Rechnungsbeträge als Beihilfe, den Rest trägt die private Krankenversicherung.

    Genau der 08/15 Standardfall für Berufssoldaten. Für beide Ehegatten bestehende Ansprüche auf steuerfreie Leistungen bzw. Zuschüsse zu bejahen und gekürzter Abzug im Rahmen der Höchstbeträge der Vorsorgeaufwendungen.

  • Natürlich geht es genau darum !!

    Meine Interpretation wäre dass ich als Berufssoldat ein nein auswählen müsste, da ich keine steuerfreien Zuschüsse, Beihilfen, etc. erhalte.

    Nein, deine Eingangsfrage lies überhaupt nicht zu, dass man hier auf den Gedanken kam, dass die Beiträge für einen Partner/in gemeint sein könnte. Du und miwe habt eine ganze Zeitlang nur über die Frage diskutiert, was du bei freier Heifürsorge ankreuzen musst. Dass es um Partnerbeiträge geht, ist jetz erst im Beitrag #8 genannt worden. Also bleibe bitte bei den Tatsachen. Wenn du ungenaue Informationen gibst, darfst du dich nicht wundern, dass die Antworten entsprechend ungenau sind (für dich).

  • @miweb4
    Die ersten beiden Zitate / Antworten lasse ich jetzt mal einfach so stehen da sie für sich sprechen was dich offensichtlich stört.


    Auch da irrst Du gewaltig. Es spiegelt nicht meine Meinung wieder, sondern geltendes Recht. Und ich brauch da gar nichts nachzuvollziehen, da es seit mindestens 20 Jahren genau so im Steuerrecht anzuwenden ist und wiederum jedem einigermaßen fachkundigen bekannt ist.


    Ich weiß nicht, warum Du meinst mir Sachen erklären zu müssen, die jedem einigermaßen fachkundigen bekannt sind.

    Dazu kann ich nur sagen, Gratulation! Schön dass es dem fachkundigem ja so klar ist und du es demnach nicht erläutern brauchst. Vor allem in Anbetracht der Tatsache dass wir uns hier einem Forum für eben auch nicht Fachkundige und Hilfesuchende befinden ... Nochmal für dich, denn offensichtlich willst du es nicht verstehen obwohl ich es bereits dargestellt habe. Mann (der nicht Fachkundige) kann der Annahme sein dass es so ist (ja oder nein bei der Frage) und jemand der eine Frage beantwortet (ob fachkundig oder nicht) darf gerne versuchen zu verstehen warum der Fragende die Frage so stellt. Ein abweisendes "Das ist so" hilft für das Verständnis und auch andere die dieses Thema irgendwann lesen kein bisschen.


    @nesciens
    Du zitierst zwei unterschiedliche Personen.
    Richtig, ich als Themenstarter habe nicht den Fall der Familie. Strubbel, der später mit eingestiegen ist aber schon und somit ist sein Fall eventuell anders gelagert als meiner.


    Ich versuche es gerne nochmals. Wäre ich überzeugt davon dass ein Nein die Richtige Antwort ist, hätte ich die Frage nicht gestellt und das ganze einfach so abgeschickt. Ich bin auch gerne Bereit ein Ja Einzupflegen und zu akzeptieren, nur wäre es hilfreich zu erfahren warum dies so ist.