Elektronische Übermittlung via Elster + zusätzlich unterschriebenes Anschreiben per Post senden?

  • Hallo in die Runde...
    ich versende seit Jahren, meine Steuererkärung elektronisch via Elster..
    mit Zertifikat! und jährlich stellt sichmir die Frage, warum ich noch zusätzich ein Anschreiben "Abgabe zusätlicher Belege zur authentifizierten Steuererklärung" unterschreiben und an das FA per Post übersenden soll.


    Ich dachte elektronisch heißt papierlos? Und durch das übermittelte Signatur Zertifikat habe ich mich authentifiziert?
    Über Wiso Steuererkärung wurde habe ich jetzt zwei Dokumente ausgedruckt, das 1. ist das anschreiben in dem steht, dass ich "zusätzliche Anlagen und Belege" übersende. Und im 2.Dokument werden ein Teil der Gesamtaufwendungen die ich für
    -"Andere außergewöhnliche Belastungen"
    -"Fahrtkosten für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug (zum Arzt)"
    -"Aufwendungen für Dienstleistungen und Handwerkserleistungen"
    ausgegeben habe. Insgesamt 252€


    Den Hinweis im Pogramm habe ich gelesen, bei welchen Ausgaben Belege mitgesendet werden sollten. z.B. Umzug. < hatte ich aber keinen.


    Daher meine Frage, warum sende ich an das FA ein Anschreiben mit Angabe über Belege, wenn ich keine Belege habe ich die anfügen kann?
    und die 2. Frage, warum überhaupt muss ich diese Anschreiben dem FA übermittelt und dort nochmal unterzeichnen?


    würde mich über eine Rückmeldung freuen. Gruß Tine

    • Offizieller Beitrag

    Daher meine Frage, warum sende ich an das FA ein Anschreiben mit Angabe über Belege, wenn ich keine Belege habe ich die anfügen kann?

    Gegenfrage: wer sagt denn, daß Du das in diesem Fall mußt? ?(

    Daher meine Frage, warum sende ich an das FA ein Anschreiben mit Angabe über Belege, wenn ich keine Belege habe ich die anfügen kann?
    und die 2. Frage, warum überhaupt muss ich diese Anschreiben dem FA übermittelt und dort nochmal unterzeichnen?

    Wenn Du keine Belege an das FA schicken mußt, dann mußt Du selbstverständlich auch kein Anschreiben schicken.

    • Offizieller Beitrag

    Um das vielleicht noch mal deutlicher zu formulieren: es gibt Bescheinigungen u.a., die müssen dem FA zwingend in Papierform übermittelt werden unabhängig davon, wie die Steuererklärung übermittelt wurde (über das welche und wann findest Du über die Forumssuche viele Beiträge).
    Wenn es solche nicht gibt oder man dem FA sonst noch etwas mitteilen möchte, dann braucht man dafür auch kein Anschreiben und damit entfällt auch dessen Versand. Da wählst Du einfach aus, daß Du keine Unterlagen nachreichen willst:



    Da wird der Punkt 4 auch übersprungen:


  • hallo

    schau mal unter Punkt 4 "Steuererklärung abgeben > Angaben für das Begleitschreiben (neues Fenster > eigener Text)

    danke, ich weiß, wo ich es geändert habe. ich suchte nach einer Möglichkeit, das so geänderte Anschreiben anzuzeigen und als Brief zu drucken. Scheinbar ist das aber nur relevant, wenn man ausdruckt und postalisch einsendet, nicht aber, wenn man elektronisch übermittelt. Es scheint, als würde da kein Anschreiben mit übermittelt. Ich denke, es nun in den Vorlagen gefunden zu haben. Ein wenig sperrig die Software an diesem Punkt.

    Danke nochmals

    • Offizieller Beitrag

    danke, ich weiß, wo ich es geändert habe. ich suchte nach einer Möglichkeit, das so geänderte Anschreiben anzuzeigen und als Brief zu drucken. Scheinbar ist das aber nur relevant, wenn man ausdruckt und postalisch einsendet, nicht aber, wenn man elektronisch übermittelt.

    So ist es. Es ist ein Begleitschreiben. Elektronisch gibt es dafür in der aktuellen Programmversion die "Ergänzenden Angaben".


    Es scheint, als würde da kein Anschreiben mit übermittelt.

    So ist es und so war es immer schon.