Summenzähler und "normale Zähler"

  • Hallo,
    ich habe im WISO Vermieter für MAC für eine Wohnung vier Wasserzähler (Warm+kalt) eingetragen als "normale Zähler".
    Wollte das die einzelnen Werte der vier Zähler in einem Summenzähler addiert werden.
    Diesen habe ich angelegt. Ich sehe auch die zu summierenden Zähler im Summenzähler. Nur die Werte werden nicht eingetragen.
    Was mache ich dabei falsch ?


    Gruß
    Alfred

  • Meines Erachtens kann dies auch nicht funktionieren. Warmwasser kann man nicht mit Kaltwasser zusammenbringen, denn Warmwasser gehört zur Heizkostenabrechnung.
    Warum willst du überhaupt dies als "Summenzähler" zusammen haben? Wenn die Zähler dem jeweiligen Mieter zugeteilt sind, werden diesem doch die Verbrauchswerte entsprechend berechnet.


    Vielleicht deine Gedanken mal aufzeigen.

  • Moin,
    Danke für die Rückmeldung.
    Ich habe die Einrichtung der Zähler meines Erachtens so gemacht, wie von Buhl beschrieben.
    Ziel ist es alle vier Zähler zu summieren, um den Gesamtwasserverbrauch zu erhalten.
    Warmwasserverbrauch wird nicht gesondert berechnet, da ich keine Möglichkeit habe den Gesamtwarmwasserverbrauch der beiden Wohneinheiten zu erhalten. Also verzichte ich auf die Berechnung der Erzeugung von Warmwasser und nehme nur den Gesamtwasserverbrauch.
    Was mich stutzig macht, ist, dass die vier Zähler beim Summenzähler ohne Werte aufgeführt werden.


    Gruß

  • Ich habe mal etwas probiert und dabei festgestellt, wenn ich einen "normalen Zähler" aus dem Summenzähler herausnehme, dann wird korrekt aufsummiert. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, welchen "normalen Zähler" ich aus dem Summenzähler herausnehme.
    Sobald mehr als drei Zähler aufsummiert werden sollen, gibt es keine Werte.


    Ich werde mal ein Ticket bei Buhl reinstellen.


    Gruß

  • Das ist komisch, muss aber eine Begründung haben.


    Trotzdem die Frage, wie willst du die Heizkosten, also Heizung und Warmwasser, abrechnen, wenn kein genauer Verbrauch mittels Zähler gemessen werden können. Wenn nur ein Zähler fehlt, kann man das mittels einer Differenzberechnung laut Gesetz machen, doch wenn mehrere Zähler fehlen (Warmwasser), dann gibt es regulär laut gesetzlichen Vorgaben nur den Wasserverbrauch über die Wohnfläche abzurechnen.
    Sollte im Mietvertrag fixiert worden sein, dass nach PxT dann ist dies auch möglich. Nur wenn dieser Zusatz fehlt, gibt es nur eine Abrechnungsart.
    Bitte prüfen.

  • Die Wohnung befindet sich in einem Zweifamilienhaus, dessen EG ich selbst bewohne.
    Ich kann die Heizkosten der (Fußboden-)Heizung differenziert abrechnen, da in der vermieteten Wohnung ein Zähler am Verteilerstrang hängt. Alles, Warmwasser und Heizung, wird über eine Gastherme erzeugt.
    Somit habe ich den Gesamtverbrauch Gas zur Erzeugung von Warmwasser und Heizung, leider aber nicht mein Anteil der Nutzung von Warmwasser da lt. Aussage eines Sanitärtechnikers nicht möglich ist, im Warmwasserstrang für das EG Zähler einzubauen.
    Soll wohl technisch nicht gehen, da Fehlwerte erzeugt werden, da die Förderpumpe das Warmwasser ständig zirkulieren lässt, um immer direkt warmes Wasser an den Hähnen zu bekommen.


    Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit einen weiteren Zähler (vielleicht GESAMTwarmwasserverbrauch) zu installieren ?


    Gruß


    PS: was bedeutet PxT ?

  • PxT = Personen mal Tage.


    Wenn nicht in beiden Wohneinheiten Zähler vorhanden sind, muss laut Gesetz nach Wohnfläche abgerechnet werden. Wenn im Mietvertrag (aufgrund der bestehenden Verhältnisse) nach PxT abzurechnen ist, dann darf man das darüber machen. Aber nur, wenn es expliziet dokumentiert ist.


    In älteren Häusern kann u. U. keine separate Wasserleitung eingebaut werden, egal ob von der Therme die Wasserleitung oder auch das Kaltwasser. Da gilt halt die gesetzliche Regelung.


    So wie ich es jetzt lese, gibt es für das Warmwasser nur eine Wasseruhr für die Mietwohnung. Da schlage ich dir vor, in der Kaltwasserleitung vor (zur) Therme eine Kaltwasseruhr einbauen zu lassen um manuell den Differenzverbrauch der beiden Wohnungen auszurechnen. Dann für deine Wohnung einen virtuellen Warmwasserzähler einpflegen und den errechneten Differenzwert (Kaltwasserzähler - Warmwasserzähler Mieter=eigener Warmwasserverbrauch) dort eintragen. Damit werden mit der Heizkostenabrechnung auch die korrekten Verbrauchswerte des WW bzw. dessen Heizkosten abgerechnet.
    Da Warmwasser vorher einmal "kalt" war, musst du auch die gesamten Kaltwasserverbrauchswerte eingeben.
    Wie sieht es mit den Zählern dort aus?

  • Danke errjot für deine ausführliche Beantwortung.
    Ich bin mit den Mietern so verblieben, dass ich denen nur den Kaltwasserverbrauch berechne. Also alle 4 Zähler (WW Bad und Küche und KW Bad und Küche). Ich berechne keine Kosten zur Erzeugung von Warmwasser.
    Da ich über die Wasseruhr der Stadtwerke meinen Gesamtwasserverbrauch des gesamten Gebäudes erhalte, ist mein persönlicher Anteil Wasser, der Verbrauch der Stadtwerkeuhr minus dem Verbrauch der Mieter (4 Zähler).
    So meine Idee.
    Deine Idee mit dem Kaltwasserzähler unserer Wohnung werde ich mit dem Sanitär Handwerker besprechen.
    Allerdings haben unsere Mieter unsere Abrechnungsvariante so akzeptiert.


    Die Heizung kann ich beim Mieter per Zähler nach Kwh ablesen und dem Gesamtverbrauch (Gas) gegenüberstellen.
    ich hoffe ich mache damit nicht grundsätzlich etwas falsch. Es ist übrigens meine erste Vermietung an fremde Mieter, bislang wohnte unser Sohn mit Familie dort.


    Gruß

  • Na da bin ich nicht ganz mit einverstanden :)


    Folgender Sachverhalt: Dein Rechenschritt mit dem Kaltwasser hat zur Folge, dass dein rechnerischer Anteil höher ist, als wenn es nach den physikalischen Gegebenheiten berechnet wird.
    Konkret: ein Hauptwasserzähler beginnt bei ca. 7 Liter / Stunde zu messen, Wohnungszähler, wenn sie waagrecht eingebaut sind, bei 12 Ltr/ h und wenn sie vertikal eingebaut sind bei ca. 20 Liter / h. Das heißt, dass die Gesamtsumme der Wohnungszähler laut Gesetz bis zu 20% geringer sein darf, als der Hauptzähler.
    Ich arbeite mit dem Verwalter, da werden die Messdifferenzen automatisch auf die einzelnen Wohnungszähler addiert. In deinem Fall angenommen, es würden 100 m³ Wasser von der Stadtwerke geliefert, die Summe der Wohnungszähler beträgt 80 m³, dann würdest du die 20 m³ tragen, obwohl die Summe weniger wäre. Denn es gibt eine gesetzliche Regelung zur Messdifferenzmessung heißt, wenn ein Zähler fehlt (dein Anteil) sollte nach der beigefügten Tabelle (habe ich aus einem Fachbuch aufgestellt) berechnet werden.



    So sieht der Rechenweg aus. Bei Fragen, melde dich.