Vorweggenomme Werbungskosten

  • Hallo,


    ich habe ein Anliegen. Ich mache derzeit eine zweite Ausbildung und habe bereits eine abgeschlossen.
    Daher würde ich gern die entstanden Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten in meine Steuererklärung einbringen.


    Ich erhalte allerdings auch eine Ausbildungsvergütung, ohne jedoch dafür Lohnsteuern abführen zu müssen.
    Gehen dann vorweggenommene Werbungskosten trotzdem? Oder zählt die Ausbildungsvergütung auch in dem Fall als Einnahme wie andere Bruttolöhne, bei denen Lohnsteuern abgeführt werden?


    Kann ich bei den Werbungskosten auch pauschale Werbungskosten, wie für Arbeitsmittel ansetzen oder zählen da nur die, die ich mit entsprechenden Belegen nachweisen kann?


    Wie trage ich dann alles in meine Steuererklärung ein? Wenn ich meine Einnahmen und die Werbungskosten eintrage, ergibt sich ja kein Verlust etc. Oder muss ich irgendwie einen separaten Antrag zur Feststellung der vorweggenommen Werbungskosten beim Finanzamt stellen?

  • Ich erhalte allerdings auch eine Ausbildungsvergütung, ohne jedoch dafür Lohnsteuern abführen zu müssen.
    Gehen dann vorweggenommene Werbungskosten trotzdem? Oder zählt die Ausbildungsvergütung auch in dem Fall als Einnahme wie andere Bruttolöhne, bei denen Lohnsteuern abgeführt werden?

    Natürlich werden deine Einkünfte dagegen gerechnet. Einen Verlustrücktrag bzw. Vortrag gibt es nur in der Höhe der Werbungskosten, die nicht durch Einkünfte abgedeckt werden. Dass du keine Steuern zahlen musst, liegt am Existenzminimun, dies verhindert aber nicht die Anrechnung von Einkünften bei Werbungskosten.