hallo,
ich vermiete eine wohnung und habe dafür eine hausverwaltung, welche mir eine bescheinigung i. s. d. §35a estg mit der jahresabrechnung geschickt hat. meine fragen dazu wären:
1. sind die nicht umlagefähigen beträge aus der bescheinigung i. s. d. §35a estg mir als vermieterin anzurechnen? wenn ja wo im wiso sparbuch sind sie einzutragen (als werbungskosten bei der vermietung oder etwa bei den allgemeinen kosten)?
2. in der jahresabrechnung unter "kosten nicht umlagefähige beträge" sind z.b. "reperaturen a/r allgemein" aufgeführt. sind diese auch extra ansetzbar, oder nur die verwaltungkosten alleine?
vielen dank schon mal. lg