Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, in welches Forum dieser Beitrag hier rein muss, aber ich versuche das mal hier. Wir haben derzeit folgenden Fall zu bewältigen:
Unser Vater ist im Januar 2016 verstorben. Mein Bruder und ich sind die Erben zu je 50%. Ich bin Testamentsvollstrecker.
In der Erbmasse waren eine vermietete Wohnung sowie ein „Wohnungskauf“. Das heißt, unser Vater hat im Dezember 2015 noch einen Wohnungskaufvertrag notariell beglaubigt, ist dann aber vor der Abwicklung/Finanzierung verstorben. Wir haben dann als Erbengemeinschaft den Wohnungskauf abgewickelt, die Wohnung ist seit Sommer (im Rahmen der Erbengemeinschaft) vermietet und wir haben die beiden Objekte unter uns per Erbauseinandersetzung aufgeteilt.
Erbschaftssteuer zahlen wir nicht (Bescheid ist bereits erfolgt) und die Einkommentssteuererklärung unseres Vaters für 2015 haben wir bereits erledigt.
Nun kommen aber die Steuererklärungen für das Jahr 2016:
1. Wir machen eine Einkommenssteuererklärung für unseren Vater bis einschließlich des Tages, wo er verstorben ist. Diese geben wir beim Finanzamt des Wohnsitzes unseres Vaters ab
-muss das eine Feststellungserklärung sein? Die andere Steuererklärung habe ich so abgegeben, da musste ich aufgrund Vermietung eh was nachzahlen.
-da kommen aus meiner Sicht nur die Pension (er war Beamter im Ruhestand, also anteilig auf die Tage im Januar?) sowie anteilig die Mieteinnahmen/Mietausgaben hinein. Und Krankenversicherung.
2. Wir machen eine Einkommenssteuererklärung für die Erbengemeinschaft vom Tag des Todes + 1 bis zum Tag der Erbauseinandersetzung. Diese gebe ich als Testamentsvollstrecker bei meinem Finanzamt ab
-diese ist ja auf jeden Fall eine Feststellungserklärung
-da die Wohnung, dessen Kauf wir im Rahmen der Erbauseinandersetzung abwickeln mussten, in diesen Zeitraum fällt, werde ich hier die AfA-Bemessungsgrundlage ermitteln und einreichen, wenngleich die Wohnung nach der Erbauseinandersetzung mein Bruder bekommt. Wir ziehen im Zeitraum der Erbengemeinschaft die AfA ja noch von den Einnahmen ab.
-durch die ca 1,5 Monate verspätete Zahlung (Erbschein/Kreditauszahlung kam erst nach Fälligkeitsdatum des Wohnungskaufs) werde ich in dem Zuge der AfA-Berechnung die Strafzinsen mit einbeziehen, da sie unvermeidlich waren.
3. Im Anschluss an die Bescheide reichen wir dann unsere Steuererklärungen ein für den Zeitraum nach der Erbengemeinschaft.
Soweit hoffe ich, dass ich das alles korrekt verdrahtet habe und freue mich über Feedbacks :-).
Eine konkrete Frage habe ich allerdings noch: Wir haben von der Behörde einen Sterbegeldzuschuss (1 Ruhegehalt Brutto) erhalten. Dieses haben wir im Zeitraum der Erbengemeinschaft erhalten. Muss dieses daher auch auf die Steuererklärung aus obigen Punkt 2?
Vielen Dank und viele Grüße