Nebentätigkeit, wo eintragen?

  • Ich bin seit Juli 2016 bei einem Fußballverein als Trainer tätig und erhalte dort 700€ im Monat. Diese Summe erhalte ich monatlich auf mein Konto überwiesen und der Verein zahlt keine sozialen Abgaben oder ähnliches.
    Wo muss ich diese Summe im Programm eintragen? (Ich habe sie bei "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" eingetragen, bin mir aber nicht sicher,ob das korrekt ist.
    Meine zweite Frage zu diesem Thema ist, wo ich die dazugehörigen Kilometer für diese Fahrten eintragen muss.
    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit -> Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) -> ggf. § 3 Nr. 26 EStG oder höhere tatsächlich nachgewiesene Betriebsausgaben


    https://www.buhl.de/wiso-softw…tigkeit+%C3%BCbungsleiter
    https://www.buhl.de/wiso-softw…bent%C3%A4tigkeit+trainer
    https://www.buhl.de/wiso-softw…ch/?q=nebent%C3%A4tigkeit

  • Also ich habe die Summe unter dem Punkt "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen" eingetragen nach §3 Nr.26 EStG. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich bei einer Summe von 4200€ keine Werbungskosten angeben, da ich "nur"knapp 5000 km für diese Tätigkeit gefahren bin und diese Summe somit unter den 2400€ liegt.
    Ich war nur verwundert, dass sich in der berechneten Erstattungssumme durch das Programm nichts ändert, da ich 1800€ nicht steuerfreie Differenz habe. Ich habe mir alle Links aus den drei Suchergebnissen von dir, miwe4, dazu durchgelesen, aber entweder war diese Information nicht dabei oder ich habe sie nicht verstanden (durchaus möglich..).

    • Offizieller Beitrag

    wie kommen Sie auf 4.200,--? 12 x 700,-- minus 2400,-- sind 6.000,-- .

    Ich bin seit Juli 2016 bei einem Fußballverein als Trainer tätig und erhalte dort 700€ im Monat.

  • Und da müsste doch eine ESt-Nachzahlung rauskommen, wenn Sie alles richtig eingegeben haben!

    nun, die Kosten für die "nur" knapp 5000 km könnten noch als Betriebsausgaben in Ansatz gebracht werden.
    deshalb auch die Antwort hier:

    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit -> Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) -> ggf. § 3 Nr. 26 EStG oder höhere tatsächlich nachgewiesene Betriebsausgaben

    Viele denken aber nicht daran, dass Übungsleitertätigkeiten, auch wenn sie in/für einen/m Verein erbracht werden, nicht automatisch "steuerfrei" sind.



    Hier sollte auch einmal die wirklich gute Sparbuch-Programmhilfe mit der Suchen nach dem zitierten §3 Nr.26 EStG. in Anspruch genommen werden.
    Dort ist sehr detailliert beschrieben, was es mit dem Übungsleiterfreibetrag auf sich hat.


    Zu empfehlen wäre auch der "Steuerratgeber" (oben unter Hilfe aufzurufen) Seite 131

  • ok, habe ich wohl überlesen: also 6 x 700,-- = 4.200,-- abz. Ausgaben: entweder tatsächliche Kosten Fahrtkosten oder 2.400,--, wenn Tärtigkeit tatsächlich mit "ÜbungsleiterFB" anrechenbar = 1.800,-- zu versteuern!


    Wie sieht denn die Bescheinigung des Vereins oder der Vertrag aus?
    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Wie sieht denn die Bescheinigung des Vereins oder der Vertrag aus?

    Was soll das denn für eine Rolle spielen? Nebenberuflich oder nicht wird ja nicht aus dem Vertragsinhalt heraus abgegrenzt, sondern hängt von den tatsächlichen Begebenheiten im gesamten Tätigkeitsbereich eines Steuerbürgers ab.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Wenn ich es richtig verstanden habe:


    1. Ich habe die 4200€ unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" unter den "Steuerfreien Aufwandsentschädigungen" => als Übungsleiter ein.
    Von dieser Summe wird dann der Freibetrag abgezogen. Die Differenz von 1800€ trage ich dann zusätzlich aber wo ein?
    "Einnahmen über den steuerfreien Betrag hinaus sind steuerpflichtig und müssen im Bruttoarbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Ausgaben können nur geltend gemacht werden, wenn der steuerfreie Betrag überschritten wird. Sie können höchstens bis zu dem Betrag angesetzt werden, der den steuerfreien Betrag übersteigt." Steht als Hinweis im Programm. Gehört dieses dann unten zur Frage "Muss der Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden?" Dort könnte ich diese Summe zu den bisher nicht versteuerten Beträgen hinzufügen. Wäre dieses korrekt?


    2.Ich bin insgesamt knapp 10000km für diese Tätigkeit in den 6 Monaten gefahren. Da nur die einfache Fahrt berechnet werden kann, also knapp 5000 km. "Werbungskosten im Zusammenhang mit den Aufwandsentschädigungen können nach Auffassung der Finanzverwaltung nur geltend gemacht werden, wenn die Aufwandsentschädigungen den steuerfreien Betrag überschreiten (es also einen steuerpflichtigen Anteil gibt). Die entstandenen Werbungskosten können in diesem Fall jedoch nur mit dem Betrag angesetzt werden, mit dem sie den steuerfreien Betrag übersteigen."
    In meinem Fall würde ich die Differenz von 1800€ aber nicht überschreiten oder wie wird das gerechnet?

    • Offizieller Beitrag

    1. Ich habe die 4200€ unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" unter den "Steuerfreien Aufwandsentschädigungen" => als Übungsleiter ein.

    Nutzt Du ein Steuerprogramm? Beim WISO steuer:Sparbuch z.B. wirst Du da im Rahmen der freiberuflichen Einkünfte wunderbar angeleitet. Das rechnet sogar, was für dich günstiger ist. Und da gibt es auch viele Erklärungen und Hilfen.





    Ich bin insgesamt knapp 10000km für diese Tätigkeit in den 6 Monaten gefahren. Da nur die einfache Fahrt berechnet werden kann, also knapp 5000 km.
    Maltebrauer schrieb:

    Und dazu würde ich auch noch ein bisschen nachlesen hinsichtlich 1. Tätigskeitsstätte und Auswärtstätigkeit.


    Die Investition in ein Steuerprogramm, gleich welches und von welchem Anbieter, sollte sich für dich lohnen. Nur darauf achten, dass es auch für alle Einkunftsarten geeignet ist.

  • Vielen Dank für deine Antwort, miwe4. Diese hat mir sehr geholfen!
    Ich habe mir Wiso Steuer Start 2017 gekauft, deshalb sieht es bei mir anders aus und womöglich benötige ich dann dafür wohl das Wiso steuer: Sparbuch.
    Nach deinem Beispiel könnte ich also die gesamtgefahrene Strecke angeben. Meine 1.Tätigkeitsstelle (Schule) ist nicht der Ort der Trainerstelle, weshalb ich zwischendurch auch nach Hause fahre und danach erst den Sportverein anfahre.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir Wiso Steuer Start 2017 gekauft, deshalb sieht es bei mir anders aus und womöglich benötige ich dann dafür wohl das Wiso steuer: Sparbuch.

    Die Versionen unterscheiden sich auch in diesem Punkt von der Funktionalität. Siehe Leistungsübersicht der Programmversionen.

  • deshalb sieht es bei mir anders aus und womöglich benötige ich dann dafür wohl das Wiso steuer: Sparbuch.

    hallo,
    die Optik (das Aussehen) macht noch lange kein gutes Steuerprogramm aus.
    Steuer:Sparbuch kostet zwar einiges mehr, leistet aber durch das integrierte EÜR-Modul (für Gewerbetreibende/Selbständige/Freiberufler) aber auch mehr.
    Zudem ist die Datenübernahme Vorjahr recht problemlos.
    In Sachen Einkommensteuererklärung sind die Buhl-Programme gleichermaßen für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre/Schüler/Studenten und und und geeignet.


    Zitat von Stiftung Warentest

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, können Sie mit einem guten Steuerprogramm viel Zeit und bestenfalls Geld sparen. Am besten schlagen sich Tax 2017 und die zwei Wiso-Programme, alle von Buhl Data.
    Tax 2017 ist die günstige Variante für Windows- Nutzer (14,95 Euro).Sie bietet für Arbeitnehmer und Rentner fast denselben Funktionsumfang wie das teurere Wiso Steuersparbuch (34,95 Euro/39,95 Euro für Mac). Bei komplizierteren Fällen gehen Sie besser zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater