Studentin mit Zweitjob als geringfügig Beschäftigte + keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem:
    Meine Frau ist Studentin und arbeitete 2016 bis Juli als Hilfskraft für den Verkauf als geringfügig Beschäftigte (im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Es kamen also 450€ pro Monat herein. Sie hatte von ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, da im Vertrag steht: "Die auf das Arbeitsverhältnis entfallene Lohnsteuer trägt die Arbeitnehmerin bei einer geringfügigen Beschäftigung i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV selbst."
    Wie gebe ich das denn bei WISO an?


    Ab September arbeitete sie als selbststä#ndige Lehrkraft an einer Sprachschule, das konnte ich eingeben.


    Wie kann ich bei WISO eingeben, dass meine Frau Studentin ist und deswegen, da sie unter dem Freibetrag blieb, keine Steuer zahlen muss? Im Moment hat ads Programm das nicht berücksichtigt und auf die selbstständige Arbeit noch nachträglich eine Steuerabgabe draufgesetzt.



    Vielen Dank schonmal im Vorraus!
    Mit den besten Grüßen,
    Niedree

  • Hallo zusammen,


    a) der Minijob wird nicht eingetragen. Da alle Steuern und Versicherungen durch den Arbeitgeber getragen wurden, hat dieser Job keine Auswirkung auf Eure gemeinsame Steuer.
    b) Wenn ihr zusammen veranlagt werdet, spielt es keine Rolle, ob einer unter dem Existenzminimum verdient hat, solange der andere darüber liegt. Eure Einkünfte abzüglich der Werbungskosten bzw. bei der selbständigen Arbeit die Betriebsausgaben werden zusammen gerechnet und dann der Tarif nach Splittingtabelle angewendet. Dass dann unter Umständen Steuern gezahlt werden müssen, liegt in der Natur der Sache. Wenn Ihr das vermeiden wollt, müsst Ihr eine getrennte Veranlagung beantragen, hat aber auch die Folge, dass Du dann wesentlich mehr Steuern auf Dein Einkommen zahlen musst, da dann als Alleinstehender veranlagt.


    Das Programm (welches benutzt Ihr) sagt Euch in der Regel, was günstiger ist - Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung.