Sprachseminar für das Kind - wo eintragen?

  • Hallo Community,


    Mein Bekannte wohnt und arbeitet in Deutschland und sein minderjähriges Kind wohnt im Ausland, d.h. das Kind ist nicht in Deutschland angemeldet.
    Im 2016 besuchte das Kind einen intensiven Sprachseminar in Deutschland.


    Können die Seminargebühren von seinem Steuer abgesetzt werden?
    Falls ja, wo in WISO können diese Kosten eingetragen werden?


    Vielen Dank im Voraus

  • So allgemein würde ich das hier nicht verneinen. Schließlich hat der BFH (BFH III R 29/1) z.B. Aufwendungen anlässlich der Betreuung in Kindertagesstätten, bei den Fremdsprachenkenntnisse in spielerischer Art vermittelt werden, anerkannt.
    @zvonkodj erkundige dich bei einem Lohnsteuerhilfeverein, ob es hier Möglichkeiten gibt. Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag deckt nicht alles ab.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei auch ich bei Wohnsitz im Ausland und Feriensprachkurs in D so meine Bedenken habe hinsichtlich einer Abziehbarkeit. Allerdings sollte der/die TE/TEin vorher noch etwas zu dem genauen Alter des Kindes sagen.


    Wobei ich auch meine Bedenken insgesamt hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Hilfe durch sie/ihn in Steuerangelegenheiten bezüglich des "Bekannten" anmahnen möchte.

  • Es gibt da keine Unzulässigkeit. Mein Bekannte hat vor ein paar Jahre geschieden und das Kind wohnt bei der Mutti im Ausland.


    Das Kind ist 16 Jahre alt und kriegt Kindergeld weder in Deutschland noch im Ausland!


    Falls weitere Infos benötigt werden stehe ich gerne zur Verfügung.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt da keine Unzulässigkeit.

    Das hat nichts mit dem Kind zu tun, sondern mit der Dir ggf. fehlenden Befugnis, anderen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten behilflich zu sein.


    Das Kind ist 16 Jahre alt und kriegt Kindergeld weder in Deutschland noch im Ausland!

    Und somit nicht absetzbar im Rahmen der ESt-Erklärung.

  • Befugnis anderen behilflich zu sein? Komisch!
    Ich wurde einfach gefragt. Da ich nicht beantworten konnte, habe ich die Frage an die Community gestellt.
    Und zwar mit Einverständnis von meinem Bekannte.

    @miwe4: spielt das Kindergeld überhaupt eine Rolle dabei?

  • Befugnis anderen behilflich zu sein? Komisch!

    Ich empfehle dir, einmal §§ 3 und 3a StBerG zu lesen! Dort ist genau definiert, wer anderen in steuerlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen darf. Und der § 1 StBerG definiert, was als Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten gilt.


    Daher der Rat von miwe4, hier mit Hilfestellung bei "Bekannten" vorsichtig zu sein.
    Das Gesetz ist übrigens hier http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html zu finden.