Liebe Forum-Mitglieder,
warum wird mir in meiner (vereinfachten) EÜR bei Betriebsaussgaben > "Sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben" > "Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung" beim Fragezeichen NICHT angezeigt, dass ich dort den Netto-Betrag eingeben muss? (Siehe Screenshot)
Muss ich das etwa nicht? Ist dort der gesamte (also brutto) Betrag einzugeben? Oder wie habe ich den fehlenden Netto-Hinweis zu interpretieren? Ansonsten hätte ich die Mehrwertssteuer der Steuerberater-Rechnung noch unter "Gezahlte Vorsteuerbeträge" eingegeben?
Habt ihr dafür eine Erklärung? Wie würdet ihr das machen?
Danke,
Paul