Fahrtkosten zwischen zwei Werken (innerhalb einer Stadt)

  • Liebe Mitglieder des Forums,


    mein Mann fährt im Laufe des Jahres immer mit dem privaten PKW zwischen den Werken seines Arbeitgebers hin und her (in einer Stadt, aber das läppert sich ja zusammen).
    Diese Kilometer bekommt er NICHT bezahlt, dafür aber am Ende des Jahres zur Vorlage beim FA eine Bescheinigung über die gefahrenen KM.


    Die erste Tätigkeitsstätte habe ich erfasst. D. h. Fahrtkosten vom Wohnort - Einsatzort 1 sind erfasst.
    Auswärtstätigkeiten wurden vom Arbeitgeber erstattet und sind auch auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf.


    Wo bei den Werbungskosten gebe ich diese "dienstlich gefahrenen Kilometer" in der Steuererklärung ein?


    Ich habe hier im Forum gesucht, aber ich kann zu dem Punkt leider nichts finden, wo ich sagen würde, das könnte auf uns passen.


    Danke.


    Kitty

    • Offizieller Beitrag

    Diese Kilometer bekommt er NICHT bezahlt, dafür aber am Ende des Jahres zur Vorlage beim FA eine Bescheinigung über die gefahrenen KM.

    Aber Du schreibst doch:

    Auswärtstätigkeiten wurden vom Arbeitgeber erstattet und sind auch auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf.

    Und genau das sind die Fahrten zwischen zwei Werken doch: Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten

  • nein, das sind andere Auswärtstätigkeiten (ins Ausland).

    Steuerlich sind die Fahrten zu den anderen Betrieben genauso Auswärtstätigkeiten wie eine Reise nach China. Und das weiß der Arbeitgeber in der Regel auch. Weshalb er diese Fahrten nicht erstattet, wäre zu eruieren. Solange er das nicht tut, sind diese Fahrten unter den Reisekosten zu erfassen - Fahrt für Fahrt.

  • Alles klar.
    Vielen Dank.


    Die Fahrten zwischen den Werken (nicht täglich, aber kann aber an mehreren Wochentagen immer mal für ein paar Std. sein) werden mit dem privaten PKW meines Mannes erbracht (kein Dienstwagen vorhanden).
    Sie werden auch bei anderen MA nicht erstattet, nur "gegen" die Bescheinigung.
    Ich danke dir nochmal

  • Prima, wenn das geklärt ist. Ihr solltet allerdings einmal mit dem Arbeitgeber sprechen (notfalls auch den Betriebsrat einbeziehen). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, notwendige Kosten den Arbeitnehmern zu erstatten.

  • Das ist ein sehr großes Unternehmen und da läuft nix ohne BR.
    Auf der Bescheinigung steht, dass die Kosten bei den Werbungskosten abgesetzt werden können, sonst nix.
    :(


    Ich hab das mal so erfasst, da werden die dienstl. gefahrenen Kosten allerdings von den erstatteten Verpflegungszuschüssen (für die anderen Tätigkeiten, die ich o. g. habe) abgezogen.


    (Fälschlicherweise habe ich im meinem obersten Posting geschrieben "Auswärtstätigkeiten wurden vom Arbeitgeber erstattet und sind auch auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf." Richtig muss es heißen: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse wurden vom....)

    • Offizieller Beitrag

    Es werden die insgesamt abziehbaren Werbungskosten um die insoweit insgesamt steuerfrei erstatteten Beträge gekürzt. Du musst somit auch alle Auswärtstätigkeiten des Veranlagungszeitraums eintragen.


    Wurde schon diverse Male im Forum erläutert; siehe u.a.: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Das ist ein sehr großes Unternehmen und da läuft nix ohne BR.

    Aber gerade dann verwundert es, dass die Kosten nicht ersetzt werden. Ich habe auch lange in sehr großen Unternehmen gearbeitet, solche Kosten aber immer anstandslos nach Abrechnung über die Reisekostenportale oder -formulare und Unterschrift der Vorgesetzten ersetzt bekommen.