War selbstständig und bin jetzt angestellt

  • Hallo Community,


    bin seit 01.01.2017 angestellt, habe aber mein Gewerbe nicht abgemeldet, da da immer noch was läuft.
    Habe mir für die USt Voranmeldung EÜR gekauft. Finde kein Buchungskonto für mein eigenes Angestelltengehalt.
    Habe versucht, nur die gewerberelevanten Ein- und Ausgaben zu buchen, dann habe ich aber ein negativen Kontostand.
    Nun will ich alle Bankbeträge buchen, finde aber kein Buchungskonto für das eigene Angestelltengehalt.
    Wer kann helfen?

  • Nein, das hat in deiner EÜR überhaupt nichts zu suchen. Dein Job ist doch etwas ganz anderes als dein Gewerbe. Für den Job bekommst du am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung, die du dann in der Anlage N einträgst. Das Gewerbe wie bisher die EÜR melden und den Gewinn in der Anlage G eintragen.

  • ok, erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung,
    habe aber noch kein getrenntes Konto, (ist jetzt aber in Arbeit)
    Wie gehe ich dann mit dem negativen Kontostand des Buchungskonto Bank um?

  • Habe mir für die USt Voranmeldung EÜR gekauft. Finde kein Buchungskonto für mein eigenes Angestelltengehalt.

    hallo,


    wäre es nicht besser gewesen, das WISO Steuersparbuch zu erwerben, welches auch ein Modul für´s Geschäft ((EÜR) nebst allen Meldungen) hat und auch gleichzeitig die Einkommensteuererklärung (Anlage N) gemacht werden kann.

  • Das Gehalt wird als Einlage auf einem Privatkonto

    hmmmm.... Wenn ich richtig deute, versucht @bauerplay sein Gehalt als Angestellter/Arbeitnehmer ( (was er ja seit 1.1.17) bekommt in die EÜR (Gewerbebetrieb) zu buchen, in der Annahme er kann damit auch seine Einkommensteuererklärung machen.
    Dafür wäre aber die Rubrik "Lohnsteuerbescheinigung" in einem Einkommensteuerausgleichsprogramm zuständig.



    bin seit 01.01.2017 angestellt [....] Habe mir für die USt Voranmeldung EÜR gekauft. Finde kein Buchungskonto für mein eigenes Angestelltengehalt.

    Die USt.-Va muss er dennoch abgeben, weil sein Gewerbe ja nicht abgemeldet ist.

    • Offizieller Beitrag

    Angesichts der Fragestellung und der ersten Reaktionen auf die Antworten der anderen User würde ich dem TE vielleicht eher raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen. Es scheinen hier einige Missverständnisse zu bestehen, die es m.E. schwer bis unmöglich erscheinen lassen, dass er letztlich zu einer zutreffenden ESt- und/oder USt-Erklärung etc. kommt.

  • Das Gehalt wird als Einlage auf einem Privatkonto gebucht - dann stimmt auch wieder der Saldo von Bankkonto.

    Dieser Rat bleibt trotzdem richtig, wenn das Bankkonto abstimmbar bleiben soll, unabhängig davon, dass hier eine große Begriffsverwirrung beim TE in Bezug auf Umsatzsteuer und Einkommensteuer besteht und damit fachlicher Rat notwendig ist, wie miwe4 bemerkt.