Hallo,
ich habe von 2013 - 2015 ein Masterstudium absolviert. Einige der Kosten kann ich demnach als vorweggenommene Werbungskosten als Verlust vortragen.
Was ich allerdings nicht verstehe, ist folgendes:
Da ich das Masterstudium (die Bildungsmaßnahme) in Vollzeit ausgeübt habe, gilt die Bildungsstätte (Hochschule) ja als erste Tätigkeitsstätte. Das hat zur Folge, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Fortbildungsstätte bei der Entfernungspauschale eingetragen werden müssen (also nur einfache Wegstrecke ansetzbar).
=> Werden meine Fahrtkosten nun auch als vorweggenommene Werbungskosten mit den Einkünften in späteren Steuererklärungen verrechnet?
Oder muss ich die Fahrten zur Uni zu den Vorlesungen explizit unter Fortbildungskosten eintragen? Unter Fortbildungskosten habe ich bis jetzt nur die Kosten für die übrigen Fahrten, nämlich die Fahrten zu Lerngemeinschaften sowie Fahrten zur Bibliothek eingetragen.
Soweit ich informiert bin, können nur vorweggenommene Werbungskosten als Verlust fortgeschrieben werden (die Entfernungspauschale kann ja auch jemand im Erststudium oder in der Erstausbildung ansetzen, was ja für mich dann nur Sonderausgaben ohne der Möglichkeit eines Verlustvortrags darstellen?).
Oder wird die errechnete Entfernungspauschale genauso wie vorweggenommene Werbungskosten vom FA in die Folgejahre als Verlust vorgetragen?