Entfernungspauschale vs. vorweggenommene Werbungskosten

  • Hallo,


    ich habe von 2013 - 2015 ein Masterstudium absolviert. Einige der Kosten kann ich demnach als vorweggenommene Werbungskosten als Verlust vortragen.


    Was ich allerdings nicht verstehe, ist folgendes:
    Da ich das Masterstudium (die Bildungsmaßnahme) in Vollzeit ausgeübt habe, gilt die Bildungsstätte (Hochschule) ja als erste Tätigkeitsstätte. Das hat zur Folge, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Fortbildungsstätte bei der Entfernungspauschale eingetragen werden müssen (also nur einfache Wegstrecke ansetzbar).
    => Werden meine Fahrtkosten nun auch als vorweggenommene Werbungskosten mit den Einkünften in späteren Steuererklärungen verrechnet?


    Oder muss ich die Fahrten zur Uni zu den Vorlesungen explizit unter Fortbildungskosten eintragen? Unter Fortbildungskosten habe ich bis jetzt nur die Kosten für die übrigen Fahrten, nämlich die Fahrten zu Lerngemeinschaften sowie Fahrten zur Bibliothek eingetragen.


    Soweit ich informiert bin, können nur vorweggenommene Werbungskosten als Verlust fortgeschrieben werden (die Entfernungspauschale kann ja auch jemand im Erststudium oder in der Erstausbildung ansetzen, was ja für mich dann nur Sonderausgaben ohne der Möglichkeit eines Verlustvortrags darstellen?).
    Oder wird die errechnete Entfernungspauschale genauso wie vorweggenommene Werbungskosten vom FA in die Folgejahre als Verlust vorgetragen?

  • Da ich das Masterstudium (die Bildungsmaßnahme) in Vollzeit ausgeübt habe, gilt die Bildungsstätte (Hochschule) ja als erste Tätigkeitsstätte. Das hat zur Folge, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Fortbildungsstätte bei der Entfernungspauschale eingetragen werden müssen (also nur einfache Wegstrecke ansetzbar).
    => Werden meine Fahrtkosten nun auch als vorweggenommene Werbungskosten mit den Einkünften in späteren Steuererklärungen verrechnet?

    Ich kenne keine Regel, die besagt, dass ein bestimmter Teil der Werbungskosten nicht vorgetragen wird. Im übrigen werden nicht die Werbungskosten zurück- oder vorgetragen (Rücktrag ist die gesetzliche Vorgabe, wenn davor schon Einkommen versteuert wurde), sondern ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. Das ist etwas anderes.


    Oder muss ich die Fahrten zur Uni zu den Vorlesungen explizit unter Fortbildungskosten eintragen? Unter Fortbildungskosten habe ich bis jetzt nur die Kosten für die übrigen Fahrten, nämlich die Fahrten zu Lerngemeinschaften sowie Fahrten zur Bibliothek eingetragen.

    Und warum behandelst du diese anders? Fortbildungskosten sind es nur, wenn du schon einen Beruf ausübst und hier für eine Weiterbildung Kosten anfallen. Entweder alles als Werbungskosten oder als Fortbildungskosten, "Rosinen picken" geht nicht.


    Soweit ich informiert bin, können nur vorweggenommene Werbungskosten als Verlust fortgeschrieben werden (die Entfernungspauschale kann ja auch jemand im Erststudium oder in der Erstausbildung ansetzen, was ja für mich dann nur Sonderausgaben ohne der Möglichkeit eines Verlustvortrags darstellen?).

    Dein Masterstudium ist doch - je nach den Umständen - auch noch ein Erststudium. Wenn es sich nahtlos an das Bachelorstudium angeschlossen hat und auch von Anfang an in deine Ausbildung gehörte, gehört es auch zum Erststudium (und du sicherst damit deinen Eltern das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag).


    Ansonsten würde ich dir raten, dich einmal etwas näher mit dem Thema Erststudium - Zweitstudium zu befassen. Es gibt hier eine Menge Informationen im Web dazu (auch in entsprechender Steuersoftware wie dem WISO steuer:sparbuch). Zum anderen solltest du dich hier auch etwas einlesen zum Thema Verlustrücktrag - Verlustvortrag. Dies wurde auch hier im Forum schon vielfach thematisiert. Auch die Frage der ansetzbaren Kosten etc. Einfach einmal die Suchfunktion bemühen.

  • Hallo,


    bei mir handelt es sich definitiv um ein Zweitstudium, da ich vor Master und Bachelor eine IHK Ausbildung absolviert sowie schon 3 Jahre fest gearbeitet habe.


    Ich bin ja den Anweisungen des WISO Sparbuchs gefolgt, das besagt, dass die reinen, täglichen Fahrtkosten zur Uni seit 2014 nur unter der Entfernungspauschale angesetzt werden können.Meine Frage ist hier aber, ob die Entfernungspauschalen auch als Verlust vorgetragen werden können?


    Und bei Fahrten zu Lerngemeinschaften weiss ich definitiv, dass im Gegensatz zur Entfernungspauschale der Hin- UND Rückweg angesetzt werden können (deshalb trägt man es ja auch unter Fortbildungskosten ein).

  • bei mir handelt es sich definitiv um ein Zweitstudium

    Gut, damit ist dann aber alles als Werbungskosten einzutragen!


    Und bei Fahrten zu Lerngemeinschaften weiss ich definitiv, dass im Gegensatz zur Entfernungspauschale der Hin- UND Rückweg angesetzt werden können (deshalb trägt man es ja auch unter Fortbildungskosten ein).

    Nochmal - es sind Reisekosten und gehören zu den Werbungskosten. Wo in aller Welt hast du das denn gelesen, dass Reisekosten unter den Fortbildungskosten anzusetzen sind? Du trägst sie in den Werbungskosten unter der Rubrik Reisekosten ein - hier musst du allerdings eine Einzelaufstellung machen (auch bei den Fortbildungskosten).


    Meine Frage ist hier aber, ob die Entfernungspauschalen auch als Verlust vorgetragen werden können?

    Habe ich dir oben beantwortet. Wenn du dies genau gelesen hättest (und nicht so auf die Fortbildungskosten fixiert wärst), wäre es dir klar. Es sind Werbungskosten - zurückgetragen (solange, bis durch die während deiner Tätigkeit gezahlten Steuern "verbraucht" sind) und dann vorgetragen im Rahmen des Gesamtbetrages der Einkünfte! Wenn da noch anderes Einkommen vorhanden ist, wird das gegengerechnet. Nur der offene Saldo wird dann als Verlustrücktrag bzw. -vortrag gesondert festgestellt. Und das erfolgt für jedes Jahr gesondert.

  • Danke für deine Erläuterungen, aber Reisekosten kann man doch erst bei >8h/ Tag ansetzen? WISO selbst gibt ja im Reiter Fortbildungskosten an, dass DORT die Fahrten zu Lerngemeinschaften einzutragen sind! Ist ja nicht von mir frei erfunden worden.

    Nachdem nun geklärt ist, dass es sich definitiv um ein Zweitstudium bei mir handelt: Wo genau muss ich nun meine täglichen Fahrten zu den Vorlesungen eintragen? Formular x / Anlage x / Zeile x?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine Erläuterungen, aber Reisekosten kann man doch erst bei >8h/ Tag ansetzen?

    Zu den Reisekosten/Kosten anlässlich einer Auswärtstätigkeit zählen nicht nur die Verpflegungsmehrqaufwendungen. ;)

    WISO selbst gibt ja im Reiter Fortbildungskosten an, dass DORT die Fahrten zu Lerngemeinschaften einzutragen sind! Ist ja nicht von mir frei erfunden worden.

    Es spielt doch keine Rolle, wo Du im Rahmen der Werbungskosten Angaben machst. Sie müssen nur klar und nachvollziehbar sein sowie dem geltenden Recht entsprechen.

    Nachdem nun geklärt ist, dass es sich definitiv um ein Zweitstudium bei mir handelt: Wo genau muss ich nun meine täglichen Fahrten zu den Vorlesungen eintragen? Formular x / Anlage x / Zeile x?

    S.o.; ansonsten einfach mal Deinem Steuerprogramm in Ruhe folgen und dessen diversen Hilfen folgen. Ab und wann ein Blick ins Gesetz schadet auch nicht. Das braucht allerdings Zeit.