Einbezug einer vorausgehenden sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Verlustvortrag

  • Hallo,


    ich möchte rückwirkend (für 7 Jahre) einen Verlustvortrag einreichen. Ich beginne dabei mit dem letztmöglichen Jahr 2010, in dem ich am 1.10. mein Bachelor-Studium begonnen habe. Zuvor habe ich außerdem in Teilzeit (sozialversicherungspflichtig) bis zum 30.9. gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt. Sollte bzw. muss ich im Verlustvortrag für 2010 die Tätigkeit mit angeben?


    Viele Grüße
    Osho

  • in dem ich am 1.10. mein Bachelor-Studium begonnen habe. Zuvor habe ich außerdem in Teilzeit (sozialversicherungspflichtig) bis zum 30.9. gearbeitet und Lohnsteuer gezahlt. Sollte bzw. muss ich im Verlustvortrag für 2010 die Tätigkeit mit angeben?

    Natürlich - es handelt sich ja immer um eine Jahressteuererklärung, in der alle Einkünfte angegeben werden müssen.