Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk als Angestellte...

  • Hallo,


    ich habe die folgende Ausgangssituation: Ich bin angestellt, kann mich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und zahle deshalb nur einen Pflichtbeitrag beim Versorgungswerk meiner Kammer (Psychotherapeutenkammer NRW).


    Im dazugehörigen Brief gibt es den Vermerk: "Bei den bescheinigten Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Basisvorsorgeaufwendungen im Sinne des §10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG."


    Leider habe ich es mit diesen Infos noch nicht geschafft herauszubekommen, wo genau ich diesen Betrag jetzt in meiner Steuererklärung angeben sollte. "Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen von Nichtarbeitnehmern" kann es ja eigentlich nicht sein.
    Kann mir jemand helfen?


    Danke und viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du einmal in der erweiterten Forumssuche oder in der Programmsuche/-hilfe unter den Stichworten Selbstzahler oder Versorgungswerk nachlesen.

  • Danke für die Antwort, das habe ich durchaus versucht, aber in der Regel sind Mitglieder der Versorgungswerke von der gesetzlichen RV befreit - das bin ich ja nicht, deshalb passen die anderen Anfragen nicht.


    Der einzige wirklich passende Eintrag stammt aus dem Jahr 2011 (Siehe hier).


    Damals ist dem Ratsuchenden gesagt worden, die Beiträge gehören in die Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand. Leider kann ich nur mit der Infomation nicht sagen, in welche der vorgegebenen Kategorien (Eigene kapitalgedeckte Rentenversicherungen, Rentenversicherungen mit/ohne Kapitalwahlrecht, weitere RV) sie heutzutage eingetragen werden müssen.


    Danke und viele Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Der einzige wirklich passende Eintrag stammt aus dem Jahr 2011 (Siehe hier).


    Damals ist dem Ratsuchenden gesagt worden, die Beiträge gehören in die Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand. .....

    Und hast Du dann einmal im Formular in Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand geklickt? Da kommst Du genau in den zutreffenden Bereich der Eingabemaske. Und die Erläuterungen sagen auch alles. Zusätzliche Infos könnte man sich noch anzeigen lassen.