Hallo,
ich habe die folgende Ausgangssituation: Ich bin angestellt, kann mich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und zahle deshalb nur einen Pflichtbeitrag beim Versorgungswerk meiner Kammer (Psychotherapeutenkammer NRW).
Im dazugehörigen Brief gibt es den Vermerk: "Bei den bescheinigten Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Basisvorsorgeaufwendungen im Sinne des §10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG."
Leider habe ich es mit diesen Infos noch nicht geschafft herauszubekommen, wo genau ich diesen Betrag jetzt in meiner Steuererklärung angeben sollte. "Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen von Nichtarbeitnehmern" kann es ja eigentlich nicht sein.
Kann mir jemand helfen?
Danke und viele Grüße!