Kassenbuch trotz EÜR?

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich bin nebenberuflich Hundetrainerin. (Als Einzelunternehmen geführt)
    Meist ist es so, dass die Kunden nicht überweisen, sondern bar bezahlen.
    (Überweisungen laufen nicht über mein Privatkonto, sondern ein zusätzliches Geschäftskonto)


    Nun dachte ich, dass es ja mit der WISO-Software ganz praktisch ist, dass Bar-Buchungen direkt ins Kassenbuch übermittelt werden.
    Nun lese ich aber im Netz immer wieder, dass bei einer EÜR vom Kassenbuch abgeraten wird. Warum?


    Ich muss Bareinnahmen doch eh dokumentieren. Warum sollte ich also z.B. extra eine Excel-Tabelle führen, wenn die Software das eh automatisch erledigt und mir somit Arbeit erspart?


    Mein bisheriger Vorgang ist folgender:


    Bareinnahmen - Kasse, Kasse - Transitkonto, Transitkonto - Bankkonto


    Ist für mich sehr logisch und gibt mir auch den nötigen Überblick. Oder ist das bei einer EÜR grundlegend falsch?

  • Nun dachte ich, dass es ja mit der WISO-Software ganz praktisch ist, dass Bar-Buchungen direkt ins Kassenbuch übermittelt werden.

    Sie müssen sogar - lass dir hier einmal die Vorschriften zu einer Kassenbuchführung von deinem Steuerberater erläutern. Es gibt hier so Dinge wie tägliche Sturzfähigkeit, tägliche Buchungspflicht, etc. Bei Barkassen ist der Gesetzgeber inzwischen sehr streng, wobei du ja wahrscheinlich keine Registrierkasse führst (für die gibt es noch erweiterte Vorschriften).



    Nun lese ich aber im Netz immer wieder, dass bei einer EÜR vom Kassenbuch abgeraten wird. Warum?

    Das ist Quatsch. Das Kassenbuch ist zwingend bei Bargeschäften zu führen und ist ein Teil deiner EÜR. Wenn du im Netz liest, dass von einer Kasse abgeraten wird, handelt es sich meistens um die Tatsache, dass die Leute aus dem privaten Portemonnaie zahlen (oder einnehmen). Dies ist dann über die Privatkonten (oder ein Verrechnungskonto) abzuwickeln.


    Bareinnahmen - Kasse, Kasse - Transitkonto, Transitkonto - Bankkonto

    Ist auch das richtige Vorgehen.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe die Dinge im Internet differenzierter geschildert. Und man sollte sich wirklich informieren, was die strengeren Kassenbuch Verpflichtungen bedeuten - letztlich für einen nichts als zusätzliche Fallstricke, auf die nesciens hinweist. Haufe differenziert: dass EÜR'ler erstmal nicht per se kassenbuchpflichtig sind. Und wenn der überwiegende Teil bargeldlos fließt, darf man stattdessen mit Verrechnungskonto arbeiten.


    Mein Kassenbuch würde doch zu viele Storno's enthalten, weil in der Praxis von Mein Büro es nicht läuft wie in der Theorie. Änderungen um der Rechnung müssen da sogar gemäß Verfahrensdokumentation erklärt werden können. Da würde ich vor unwichtigen Detaildokumentationen einen zweiten Job machen. Mein Büro ist da ziemlich grob und rigide: Schon Änderungen die nichts mit der Rechnung zu tun haben, werden als "geändert" dokumentiert ohne dass dokumentiert wurde, dass nichts an der RG selbst geändert wurde. Man selbst kommt aus dem Staunen nicht raus. Es handelt sich um Sortiermerkmale und andere interne Merkmale zur Rechnung (individuelle Felder). Und Du stehst dann da und musst Notizen machen für den Prüfer.
    Daher rate ich Dir: lass dir mal die offizielle Verfahrensdokumentation für dein Programm ausdrucken. Vielleicht ist Dein Programm im Detail anders.

  • Haufe differenziert: dass EÜR'ler erstmal nicht per se kassenbuchpflichtig sind. Und wenn der überwiegende Teil bargeldlos fließt, darf man stattdessen mit Verrechnungskonto arbeiten.

    Haufe differenziert nur richtig, nur


    Meist ist es so, dass die Kunden nicht überweisen, sondern bar bezahlen.

    und damit gilt diese Einschränkung m. E. nach nicht! Sie sollte zwingend ein Kassenbuch führen (das kann auch in Papierform sein, es gibt hier entsprechende gebundene Vorlagen), in die laufend die Einnahmen und Ausgaben einzutragen sind (auch damit negative Bestände nicht entstehen können). Am Abend kann dann der Saldo laut Kassenaufnahmeblatt (Zählprotokoll) in die Buchhaltung übernommen werden, wobei das Zählprotokoll dann der Buchungsbeleg ist.