Geldwerter Vorteil als Rentner

  • Sehr geehrte Wissende, mich beschäftigen folgende bisher ungelöste Fragen:


    Ich bin Rentner und nicht mehr steuerpflichtig beschäftigt. Ich bekomme also keine "Lohnsteuerkarte" mehr - sondern Altersrente.
    Nun habe ich die Möglichkeit, über meinen ehemaligen Arbeitgeber ein Auto zu Mitarbeiterkonditionen zu erwerben. Den Rabatt muß ich allerdings als geldwerten Vorteil versteuern.
    Meine Frage lautet: wo wird dieser (einmalige) Betrag im Programm "Wiso SteuerSparbuch 2017" eingegeben?


    Habe ich die Möglichkeit, einen Rabattfreibetrag geltend zu machen?
    Wenn ja, wie wird dieser eingetragen?


    Ich bitte um Hilfe.

  • Meine Frage lautet: wo wird dieser (einmalige) Betrag im Programm "Wiso SteuerSparbuch 2017" eingegeben?

    Ich würde dies zu den sonstigen Einkünften nehmen. Ob es hier noch den Mitarbeiterfreibetrag gibt, müsstest du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe fragen, sofern die Hilfe im Programm nicht weiterhilft.

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich die Möglichkeit, einen Rabattfreibetrag geltend zu machen?

    Das sollte und muss der Buchhalter/Steuerberater des ehemaligen Arbeitgebers überprüfen. Der ist für die Anwendung des aktuellen Rechtsstandes verantwortlich. Aktuell scheint da etwas in Bewegung zu sein:


    Neue Möglichkeiten beim Rabattfreibetrag - Quelle: haufe.de
    Steuervergünstigung auch bei Ruheständlern- Quelle: haufe.de



    Meine Frage lautet: wo wird dieser (einmalige) Betrag im Programm "Wiso SteuerSparbuch 2017" eingegeben?

    Ich würde dies zu den sonstigen Einkünften nehmen.

    Ich wäre hier immer noch beim § 19 EStG. Der AG könnte ansonsten ja auch die Pauschalversteuerung wählen (ohne Berücksichtigung des Rabattfreibetrags).

  • Ich wäre hier immer noch beim § 19 EStG. Der AG könnte ansonsten ja auch die Pauschalversteuerung wählen (ohne Berücksichtigung des Rabattfreibetrags).

    Dann müsste aber eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, und das ist hier ja wohl nicht der Fall


    Ich bekomme also keine "Lohnsteuerkarte" mehr - sondern Altersrente.

    Damit ist wohl keine Betriebsrente mehr im Spiel, für die eine Lohnsteuerbescheingung erstellt würde.
    Ich bekomme übrigens von meinem Ex-Arbeitgeber bei Sonderzahlungen (aus Deferred Compensation bekomme ich noch einige Jahre lang Zahlungen) immer im Monat nach der Zahlung die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr, da keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bekomme übrigens von meinem Ex-Arbeitgeber bei Sonderzahlungen (aus Deferred Compensation bekomme ich noch einige Jahre lang Zahlungen) immer im Monat nach der Zahlung die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr, da keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen.

    Eben. Und der TE schreibt ja nicht, dass er bereits erworben hat:

    Nun habe ich die Möglichkeit, über meinen ehemaligen Arbeitgeber ein Auto zu Mitarbeiterkonditionen zu erwerben.

    Es wird der Formulierung nach also erst noch angedacht und demnächst erfolgen. Dann sieht er auch, wie der AG das behandelt.

  • Hallo, erst mal vielen Dank für die Ratschläge.


    Ich habe mich in meiner ehemaligen Firma kundig gemacht. Diese übermittelt mir eine Lohnsteuerbescheinigung, worauf mein Versorgungsbezug und die Sozialbeiträge als Betriebsrentner sowie der geldwerte Vorteil ausgewiesen ist.


    Gebe ich testweise diese (noch fiktiven, da mir die Bescheinigung noch nicht vorliegt) Beträge in eine etxtra im Wiso SteuerSparbuch 2017 angelegte Testerklärung ein, so wird völlig korrekt ein Werbekosten-Pauschbetrag für den Versorgungsbezug in Höhe von 102 Euro - und meiner Meinung nach nicht korrekt - ein Arbeitnehmer Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro auf der "Berechnung" ausgewiesen.


    Gebe ich nur den Versorgungsbezug ein, wird kein Arbeitnehmer - Pauschbetrag (1000 Euro) in der "Berechnung" ausgewiesen, sondern nur der Pauschbetrag für den Versorgungsbezug.



    Den geldwerte Vorteil trage ich im Programm unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnabzug" ein. Er erscheint dann auf Anlage N Zeile 20.


    Oder habe ich Anspruch auf diesen Arbeitnehmer - Pauschbetrag? Wie schon gesagt, ich bin seit 2016 im Ruhestand.


    Wer kann weiterhelfen?


    Ich möchte mit der Berechnung ermitteln, ob ein Autokauf über einen Händler oder über die Firma günstiger ist.

    • Offizieller Beitrag

    Gebe ich testweise diese (noch fiktiven, da mir die Bescheinigung noch nicht vorliegt) Beträge in eine etxtra im Wiso SteuerSparbuch 2017 angelegte Testerklärung ein, so wird völlig korrekt ein Werbekosten-Pauschbetrag für den Versorgungsbezug in Höhe von 102 Euro - und meiner Meinung nach nicht korrekt - ein Arbeitnehmer Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro auf der "Berechnung" ausgewiesen.

    Das wäre korrekt so, da der geldwerte Vorteil dem aktiven Beschäftigungsverhältnis zuzurechnen wäre und eben keinen Versorgungsbezug darstellt. Und für den normalen Arbeitslohn gibt es eben den AN-PB i.H.v. 1.000€, daneben den für die Versorgungsbezüge i.H.v. 102€. Wenn es so wie angenommen bescheinigt würde, wäre dies steuerliche Konsequenz also zutreffend.

  • Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen und folgende Aussage erhalten:


    - die steuerliche Behandlung richtet sich danach, wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.
    - Arbeitnehmer im Ruhestand (=Betriebsrentner) erhalten keinen AN-PB in Höhe von 1000 Euro.


    Die Frage nach einen Rabattfreibetrag wurde dahingehend beantwortet: nichts bekannt.


    Alles sehr fragwürdig.


    Haufe zum Rabattfreibetrag: https://www.haufe.de/personal/…freibetrag_78_179448.html


    Was ist Eure Meinung?

  • Haufe zum Rabattfreibetrag: haufe.de/personal/entgelt/bewe…freibetrag_78_179448.html


    Was ist Eure Meinung?

    Steht doch alles oben.

    richtig - da es Sache des Arbeitgebers ist, diesen im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen.