Studium + mehrere Jobs: Erste Tätigkeitsstätten und Fahrtkosten

  • Auf folgende Fragen hoffe ich hier eine Antwort zu finden:


    1.) Im ersten Halbjahr 2016 war ich Vollzeitstudentin (Zweitstudium), erste Tätigkeitsstätte dementsprechend die Uni. Nebenbei habe ich 14 Stunden wöchentlich gearbeitet, dies müsste dann keine weitere Tätigkeitsstätte sein, sondern eine zweite erste Tätigkeitsstätte. Richtig? Ich finde im WISO Steuer Sparbuch keine Möglichkeit, diese zweite erste Tätigkeitsstätte einzutragen, da ich mit der Fehlermeldung konfrontiert werde, dass sich die Zeiträume überschneiden. Wie kann ich das lösen, damit ich auch für die Fahrten zur Arbeit Fahrtkosten abrechnen kann? Bei einem Arbeitgeber mit mehreren Tätigkeitsstätten würde das ja über Auswärtstätigkeiten laufen, aber in meinem Fall hat Tätigkeit 1 ja nichts mit Tätigkeit 2 zu tun?!


    2.) Im zweiten Halbjahr gab es eine Veränderung: Keine Präsenzveranstaltungen mehr an der Uni und ein Jobwechsel auf eine 20Stunden/Woche-Stelle. Ich war zwar das gesamte Jahr immatrikuliert, habe aber im zweiten Halbjahr die Uni nicht mehr aufgesucht. Ist in diesem Fall dann meine Teilzeitstelle die erste Tätigkeitsstätte?


    Lieben Dank
    VG Naddi

  • Hallo Naddi,


    Dein Nebenjob hat natürlich auch eine erste Tätigkeitsstätte, da liegst Du vollkommen richtig.
    Die "Fehlermeldung" ist keine Fehlermeldung, sondern ein Warnhinweis - Du kannst ihn ignorieren, wenn Du der Meinung bist, daß die eingegebenen Daten stimmen (Haken setzen).


    Deine zweite Frage

    Ist in diesem Fall dann meine Teilzeitstelle die erste Tätigkeitsstätte?

    verstehe ich nicht, denn die hast Du eigentlich in Deiner ersten Frage beantwortet:

    Nebenbei habe ich 14 Stunden wöchentlich gearbeitet, dies müsste dann keine weitere Tätigkeitsstätte sein, sondern eine zweite erste Tätigkeitsstätte. Richtig?

  • Danke für die Antwort.


    Meine zweite Frage zielte darauf ab, ob im zweiten Halbjahr die Uni bei mir immernoch eine erste Tätigkeitsstätte darstellt oder dann nur noch der Teilzeitjob? Wie ich ja geschildert habe, war ich die ganze Zeit als "Vollzeitstudentin" eingeschrieben, hatte aber im 2. HJ keine Präsenzveranstaltungen mehr und habe von zuhause aus meine Masterthesis geschrieben. D.h. es sind keine Wege zur Uni angefallen.
    Ich hab deshalb jetzt die Uni als Tätigkeitsstätte in der zweiten Jahreshälfte weggelassen.


    Dein Nebenjob hat natürlich auch eine erste Tätigkeitsstätte, da liegst Du vollkommen richtig.


    Die "Fehlermeldung" ist keine Fehlermeldung, sondern ein Warnhinweis - Du kannst ihn ignorieren, wenn Du der Meinung bist, daß die eingegebenen Daten stimmen (Haken setzen).


    Ah, das ist mir gar nicht aufgefallen, dass man dies auch mit einem Kreuzchen umgehen kann. Sehr gut.
    Ich habe mein Ursprungsproblem jetzt (bevor ich deine Antwort bekam) so gelöst, dass ich die Uni im 1. HJ als erste Tätigkeitsstätte angegeben habe und den Nebenjob als Auswärtstätigkeit. Ich nehme an, das ist dann falsch? Wenn ich es so nämlich lasse, könnte ich ja sogar Verpflegungspauschalen anrechnen.

  • Hallo Naddi,
    man kann pro Dienstverhältnis (wozu auch das Studium zählt) maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben (bedeutet auch, daß man in einem Dienstverhältnis auch keine erste Tätigkeitsstätte haben kann). Das heißt,

    • Du hast im ersten Halbjahr zwei erste Tätigkeitsstätten: Uni und die des Nebenjobs, und
    • Du hast im zweiten Halbjahr ebenfalls zwei erste Tätigkeitsstätten, nämlich dieselben wie im ersten Halbjahr. Daß Du nicht an der Uni warst, spielt keine Rolle, dann hast Du aber auch keine Werbungskosten über die Entfernungspauschale.

    Das bedeutet dann wiederum, daß Du für beides (Uni und Nebenjob) jeweils das ganze Jahr eintragen kannst und keine zeitliche Trennung vornehmen mußt. Mir fällt jedenfalls kein Punkt ein, daß es Vorteile bringen könnte, die Uni im zweiten Halbjahr nicht als erste Tätigkeitsstätte anzugeben.