Besteuerung Stipendium/ doppelte Haushaltsführung

  • Hallo,


    ich habe 2016 für 3 Monate in Schweden gewohnt und für diese Zeit ein Forschungsstipendium (aus öffentlichen Mitteln) erhalten. Habe dafür auch eine Steuerfreiheitsbescheinigung. Den Rest des Jahres habe ich als wiss. Mitarbeiter auf einer Vollzeitstelle gearbeitet. Die Frage ist jetzt, ob ich die Kosten für doppelte Haushaltsführung (habe während des Forschungsuafenthalts meine Wohnung in D behalten) in der Steuererklärung angeben kann, wenn ich gleichzeitig das Stipendium als steuerfreie Einkommensersatzleistung (wohl mit Progressionsvorbehalt) angebe? Oder wäre es besser, einfach garnichts von beiden in der Steuererklärung zu erfassen?


    Danke und Grüße!

  • Hallo,


    in der Regel kann man nur Werbungskosten ansetzen, wenn man auch steuerpflichtige Einkünfte hat. Aber hier könnten die Regelungen zu Verlusten während eines Studiums greifen. Hierzu solltest du aber fachkundigen Rat einholen. Das dürfen wir hier nicht. Die Werbungskosten würden dann zu einem Verlustrück- oder -vortrag führen.