Liebe Leute,
komischerweise bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn ich als Selbstständiger in meiner EÜR einen neu gekauften Laptop ins Betriebsvermögen eingeben will (Anschaffung von Wirtschaftsgütern, deren Kosten über die Nutzungsdauer verteilt werden sollen).
Warum ist das so?
Ich dachte, das ist genau der Ort, an dem ich meinen neuen Laptop eingeben kann, weil auch die sonstigen Angaben ideal zu dieser Anschaffung passen: Art des Wirtschaftsguts, Nutzungsdauert, Angaben zu den Zugängen (interne Festplatte etc.).
Die zweite Sache, die mich irrititiert ist die Zeile "Anschaffungskosten (ohne abzugsfähige Vorsteuer)".
Eine weitere Möglichkeit wäre: Sammelposten für Anschaffungen. Aber ist das richtig in meinem Fall? Wo soll ich denn dann meine zum Laptop hinzugekauften interne Festplatte angeben?
Versteht ihr mein Problem? Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank
Paul