Betriebsvermögen, Laptop mit Erweiterungen: "Sammelposten" oder "Kosten über Nutzungsdauer verteilen"?

  • Liebe Leute,


    komischerweise bekomme ich eine Fehlermeldung, wenn ich als Selbstständiger in meiner EÜR einen neu gekauften Laptop ins Betriebsvermögen eingeben will (Anschaffung von Wirtschaftsgütern, deren Kosten über die Nutzungsdauer verteilt werden sollen).



    Warum ist das so?


    Ich dachte, das ist genau der Ort, an dem ich meinen neuen Laptop eingeben kann, weil auch die sonstigen Angaben ideal zu dieser Anschaffung passen: Art des Wirtschaftsguts, Nutzungsdauert, Angaben zu den Zugängen (interne Festplatte etc.).


    Die zweite Sache, die mich irrititiert ist die Zeile "Anschaffungskosten (ohne abzugsfähige Vorsteuer)".


    Eine weitere Möglichkeit wäre: Sammelposten für Anschaffungen. Aber ist das richtig in meinem Fall? Wo soll ich denn dann meine zum Laptop hinzugekauften interne Festplatte angeben?


    Versteht ihr mein Problem? Könnt ihr mir helfen?


    Vielen Dank


    Paul

  • Moin,


    damit will Dich das Programm nur auf eine Wahlmöglichkeit hinweisen: entweder Buchung als Sammelposten, dann erfolgt die Abschreibung über 5 Jahre in gleichen Beträgen (auch wenn es vorher "verschrottet" wird), oder eben die reguläre Abschreibung als Anlagegut über 3 Jahre. Wenn Du das möchtest, kann die Meldung "ignoriert" werden :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23,


    das sind zunächst Mal gute Nachrichten, obwohl ich mich aus Anwedersicht schon frage, warum Wiso mich auf diesen Fakt (so, wie du ihn beschrieben hast) mit einem roten Ausrufezeichen hinweist. Das habe ich eher als Fehlermeldung verstanden.


    Vier Fragen noch dazu, vielleicht kannst du mir noch helfen:


    • Kann ich im Sammelposten auch Sachen auflisten, die nicht eigenständig genutzt werden können, wie zum Beispiel eine interne Festplatte, die ich für meinen neuen Laptop gekauft habe?
    • Ist es nicht eigentlich geschickter, wenn ich den Laptop doch in "Anschaffung ab 2008" liste, weil ich hier auch alle Erweiterungen (Festplatte, Arbeitsspeicher, Maus) auflisten kann?
    • Warum will Wiso an diesem Punkt des Programms, dass ich die Anschaffungskosten (ohne abzugsfähige Vorsteuer) angebe? (Netto, oder?) An jeder anderen Stelle rechnet er mir die Vorsteuer selbstständig heraus.
    • Was ist ein Herabsetzungsbetrag?




    Danke für eure Präzisierungen.


    Viele Grüße
    Paul

  • Danke für die schnelle Meldung:


    Laptop mit Erweiterungen (Festplatte/Arbeitsspeicher/Maus) kommt "nur" auf 820 Euro. Muss er damit in Sammelposten?


    Auf deine zweite Aussage:


    Ich hätte jetzt:


    • den Laptop (plus) Erweiterungen in "Anschaffung von Wirtschaftsgütern, deren Kosten auf die Nutzungsdauer ..." gebucht,
    • dann hätte ich das neues Betriebshandy in Sammelposten gebucht, weil es nur auf 180 Euro kommt...
    • und den neuen USB-Stick hätte ich in "geringwertige Wirtschaftsgüter" gebucht.

    Geht das nicht?


    Was schlägst du vor?


    Alles in Sammelposten?


    Danke
    Paul

    • Offizieller Beitrag

    das sind zunächst Mal gute Nachrichten, obwohl ich mich aus Anwedersicht schon frage, warum Wiso mich auf diesen Fakt (so, wie du ihn beschrieben hast) mit einem roten Ausrufezeichen hinweist. Das habe ich eher als Fehlermeldung verstanden.

    Wieso? Das Programm sagt Dir hier doch explizit, wo der Schuh drückt. Und es macht dies auf eine Art und Weise, die Du nicht übersehen kannst. Täte es das nicht, würde es mit Sicherheit Anwender geben, die sich fragen, warum das Programm nicht darauf hingewiesen hat.


    Ich habe von den Dingen auch nicht viel Ahnung, aber ich frage mich, ob Du da nicht vorher auch eine andere Auswahl hättest treffen sollen: :/


  • Hallo Billy,


    natürlich hast du recht. Der Knackpunkt aus meiner Sicht ist aber die "selbstständige" Nutzung, auf die Wiso mich hinweist. Im Kleingedruckten (Fragenzeichen) bei Sammelposten steht, dass ich dort nur selbstständig nutzbare Dinge buchen darf. Aber Arbeitsspeicher für meinen Laptop ist in meinen Augen NICHT selbstständig nutzbar.


    Deshalb habe ich so lange am anderen Bereich festgehalten, wo man einen Laptop einpflegen kann PLUS die Erweiterungen dazu.


    Der Knackpunkt ist wohl, dass mein Laptop plus Erweiterungen nicht über 820 Euro kommt. Wiso sagt mir in diesem Moment (vielleicht zurecht): Junge, das ist eine Anschaffung, die zu wenig Geld gekostet hat.


    @Billy und @maulwurf23 : Soll ich alles in Sammelposten buchen?


    Grüße
    Paul

  • den Laptop (plus) Erweiterungen in "Anschaffung von Wirtschaftsgütern, deren Kosten auf die Nutzungsdauer ..." gebucht,


    dann hätte ich das neues Betriebshandy in Sammelposten gebucht, weil es nur auf 180 Euro kommt...


    und den neuen USB-Stick hätte ich in "geringwertige Wirtschaftsgüter" gebucht.

    bei dem Laptop gebe ich dir Recht, denn bei Sammelposten hast du fünf Jahre AfA ohne die Möglichkeit, eines Abgangs, bei einem aktivierten PC wie hier hast du drei Jahre AfA und bei Verlust, Zerstörung etc. vorher einen Verlust aus dem Abgang. Daher ist bei kurzlebigeren Gegenständen die Aktivierung meistens vorteilhafter (es sei denn, du möchtest Verluste vermeiden).


    Aber bei den beiden anderen musst du dich entscheiden: entweder Sammelposten, dann aber das ganze Jahr und alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € oder aber GWG bis 410 € und den Rest darüber aktivieren.



    Der Knackpunkt aus meiner Sicht ist aber die "selbstständige" Nutzung, auf die Wiso mich hinweist.

    Richtig, das ist auch nicht immer ganz einfach. Zum Beispiel ist ein einfacher Drucker (der nur druckt) nicht selbständig nutzbar (weil du den Computer zum Starten etc. benötigst), ein Multifunktionsgerät aber schon (da ja daneben faxen, scannen, kopieren möglich ist).


    Prinzipiell musst du immer fragen, ob du etwas anderes benötigst, um das Zubehör überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Also ist die Festplatte auch nicht selbständig nutzbar. Nur bei späterem Ersatz geht das dann sofort in den Aufwand, sofern die Kosten hierfür die 150 € nicht übersteigen.


    Ein kurzer Hinweis: Die Grenzen für GWG und Sammelposten werden sich ab 2018 verschieben (steht im Lizenzschrankengesetz, das diese Woche vom Bundestag beschlossen wurde; es steht nicht zu erwarten, dass der Bundesrat noch "dagegen schießt"). Damit können Wirtschaftsgüter bis 800 € in die GWG gebucht werden, für den Sammelposten gibt es dann die Grenzen 250 € bis 1.000 € zur Wahl.
    Da man jedes Jahr die Entscheidung zwischen GWG und Sammelposten treffen kann (und muss), ist dies für dich vielleicht nicht ganz unwichtig zu wissen.

  • Danke @babuschka für deine ausführliche Antwort.


    Ich denke, ich werde jetzt alle Posten (Laptop, interne Festplatte, Arbeitsspeicher,...) in Sammelposten verbuchen. Ich verstehe jetzt, dass man sich zwischen Sammelposten und GWG entscheiden muss. Roger.


    Was ich nicht verstehe: Bei mir macht es einen Unterschied von etwa 25 Euro, wenn ich den Laptop (mit allen Komponenten) "aktiviere", wie du sagst, statt ihn ihn Sammelposten zu buchen. Und zwar 25 Euro weniger Rückerstattung für mich.


    Sprich: Alles in Sammelposten zu buchen, wirkt sich vor mich besser aus. Was ich komisch finde, da doch in Sammelposten 5 Jahre kollektiv abgeschrieben wird, und im anderen Bereich drei.


    Könnt ihr euch das erklären?


    Vielen Dank für eure tolle Beratung
    Paul

  • alle Posten (Laptop, interne Festplatte, Arbeitsspeicher,...) in Sammelposten verbuchen.

    hallo Paul,


    nicht IN Sammelposten, sondern IM Sammelposten. (ein großer Topf für alle GwG in einem Jahr, nicht viele kleine) Und beachten, dass vor Übernahme in den Sammelposten die FP u. Speicher dem Laptop hinzugefügt werden.


    Was ich nicht verstehe: Bei mir macht es einen Unterschied von etwa 25 Euro, wenn ich den Laptop (mit allen Komponenten) "aktiviere", wie du sagst, statt ihn ihn Sammelposten zu buchen. Und zwar 25 Euro weniger Rückerstattung für mich.

    Um bei deinem Laptop incl. FP u. Speicher für 820,-- zu bleiben, verstehe ich das übrigens auch nicht. Weniger Rückersattung?


    820,-- im 5 Jahre-Sammeltopf ergeben pro Jahr 164,-- AfA
    820,-- nach amtlicher AfA 6.14.3.2 auf 3 Jahre ergeben 273,33 AfA
    Folglich zusammen immer 820,-- AfA


    Im Fall Notebook würde ich z.B. die "Regelabschreibung § 7 EStG" nehmen, da sie das zu versteuernde Einkommen 3 Jahre lang um 109,33 mehr mindert als der Pool.


    Also solltest Du bei 3 Jahre Regel-AfA weniger zu versteuern haben, bzw. mehr zurückerstattet bekommen.


    Die Überlegung Pool wäre natürlich dann anzustellen, wenn noch mehr BGA in den Pool kämen, deren Regel-AfA länger dauert, der Preis jedoch eine Einlage in den Pool zulässt.
    z.B. Aktenshredder für 400,-- normale AfA 8 Jahre

    • Offizieller Beitrag

    Also solltest Du bei 3 Jahre Regel-AfA weniger zu versteuern haben, bzw. mehr zurückerstattet bekommen.

    Wie kann man das denn behaupten, ohne die Besteuerungsgrundlagen aller betroffenen Jahre zu kennen? Nur mal so eben das Stichwort Progression. Deshalb eben:

    Die unterschiedliche steuerliche Auswirkung zieht sich ja über mehrere Jahre. ;)

  • Wie kann man das denn behaupten,

    indem man nicht einfach das "solltest" als Tatsache/Behauptung auslegt, sondern als Hinweis sieht.
    Auch die Gegebenheit heranzieht und nachrechnet, welche Auswirkung hat die Regel_AfA gegenüber der Pool-Afa auf das zu versteuernde Jahreseinkommen.


    Schließlich muss ein Unternehmer schon vor der Einkommensteuerberechnung entscheiden:
    MUSS er (aufgrund hoher Umsätze) viel abschreiben oder KANN er sich erlauben (aufgrund niedriger Jahresumsätze) lieber über mehrere Jahre abzuschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb kann im Forum trotzdem niemand die zitierte Aussage zu etwaigen steuerlichen Auswirkungen treffen, ohne alle Besteuerungsgrundlagen eines Unternehmers zu kennen. Und da ist das "solltest" reine Glaskugelreiberei und unseriös. Es gibt nämlich in der Tat Forumsnutzer, die eine solche Formulierung nicht nur als Denkanstoß nehmen, sondern stur danach handeln. Und das sollte es zu dem Thema dann auch sein.

  • @ixtrafloor:


    Zitat

    Und beachten, dass vor Übernahme in den Sammelposten die FP u. Speicher dem Laptop hinzugefügt werden.

    Bedeutet das, dass ich in den Sammelposten die Gesamtsumme des Laptops (820 Euro) einmalig reinschreibe, und nicht den Laptop und die interne Festplatte und den Arbeitsspeicher jeweils alleine aufliste? Auch auf die Gefahr hin, dass das Finanzamt drei verschiedene Rechnungen von mir vorliegen hat, die ich in den Sammelposten zusammengefasst habe?


    Noch eine Frage zu diesem Zitat von @ixtrafloor:


    Zitat

    820,-- nach amtlicher AfA 6.14.3.2 auf 3 Jahre ergeben 273,33 AfA


    Könnte der Fehler bei mir sein, dass ich meinen Laptop in der amtlichen Afa zwar korrekt ohne Vorsteuer (nächste Zeile: Vorsteuer) eingetragen habe, aber die Erweiterungen MIT Mehrwertsteuer? Liegt es daran?


    Viele Grüße
    Paul

  • Tatsächlich: Ich habe gerade noch einmal den Laptop in die amtliche Afa eingetragen ("Anschaffung von Wirtschaftsgütern, deren Kosten auf die Nutzungsdauer ..."), diesmal als Gesamtbetrag (als ob die Erweiterungen teil des Kaufpreises wären, nur als Test:( Jetzt ist die 3-Jahresabschreibung besser für mich als die 5-Jahresabschreibung-Sammelposten.


    SPRICH: Wie muss ich die Erweiterungen korrekt eingeben? Mit Mehrwertsteuer? Ohne? Wie pflege ich die Erweiterungen korrekt ein, damit dort auch die Vorsteuer zu meinen Gunsten berücksichtigt wird?



    Habt ihr da eine Idee?


    Grüße
    Paul

  • SPRICH: Wie muss ich die Erweiterungen korrekt eingeben? Mit Mehrwertsteuer? Ohne?

    Wenn du den PC ohne MwSt eingegeben hast, bist du vorsteuerabzugsberechtigt - also auch die Erweiterungen ohne Mehrwertsteuer, also netto. Warum willst du hier anders buchen als bei dem "Hauptgut"? Entweder alles mit Vorsteuerabzug oder alles ohne Vorsteuerabzug. Es steht dir natürlich frei, auf die Erstattung der Vorsteuern zu verzichten - aber wer macht das?


    Wie pflege ich die Erweiterungen korrekt ein, damit dort auch die Vorsteuer zu meinen Gunsten berücksichtigt wird?

    Du musst sie natürlich genauso wie den PC auch buchen!

  • Die Vorsteuer machst Du geltend, indem Du die Ausgaben (Laptop und das Zubehör) entweder als Anlagegut auf das Konto 400 oder als Sammelposten auf das Konto 485 buchst.


    Wenn die einzelnen Ausgaben zeitlich dicht beieinander liegen, kannst Du die Ausgaben "komplett" buchen, z. B. mit dem Datum des letzten Kaufs, oder einzeln mit einem Vermerk zum Bezug auf den Haptgegenstand.


    Viele Grüße
    Maulwurf


    Nachtrag: da war ich wohl zu langsam :)