Hohe Nachzahlung - Fehler in Berechnung?

  • Hallo zusammen,
    ich mache ja jetzt schon einige Jahre meine ESt-Erklärung mit dem WISO-Steuersparbuch. Ich habe gestern angefangen meine Erklärung für 2016 zu machen, und bin nach dem Eintragen der Werte aus meiner Lohnsteuerbescheinigung erst mal aus allen Wolken gefallen, weil das Steuersparbuch 2017 eine enorme Nachzahlung (>3000€ !!) ausgewiesen hat. Ich bin in Steuerklasse I, habe keine Freibeträge eingetragen, keine Nebeneinkünfte oder sonstiges. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es war ein Jahr wie jedes andere ;-). Jetzt habe ich ein bisschen herum gerechnet, und mir kommt es so vor, als ob das Steuersparbuch den Grundfreibetrag nicht vom Bruttoarbeitslohn abzieht. Kann das möglich sein?


    Gruß,
    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Als Grund für eine Nachzahlung viele mir hier auf Anhieb die Mindestvorsorgepauschale laut Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ein (siehe thread Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig). Aber mit Sicherheit keine 3.000€. Ich tippe auf einen Eingabefehler oder eine falsche/nicht bereinigte Datenübernahme aus dem Vorjahr.

  • Eine Datenübernahme aus dem letzten Jahr habe ich nicht gemacht, da ich umgezogen bin, und sich sowieso fast alles geändert hätte.
    Ich habe die Daten doppelt überprüft und keinen Eingabefehler gefunden.
    Wie gesagt, wenn ich in die Steuergrundtabelle schaue, und dort mein Brutto als zu versteuerndes Einkommen annehme, komme ich auf die knapp 4000€ differenz.


    Ich gehe jetzt mal mit den Hunden raus, und lege dann einfach mal einen neuen Fall an...


    Gruß, Thomas

  • wenn ich in die Steuergrundtabelle schaue, und dort mein Brutto als zu versteuerndes Einkommen annehme, komme ich auf die knapp 4000€ differenz.

    Das heisst, den Wert aus dem Steuersparbuch hast du nicht geprüft? Hier bitte einmal nachschauen.


    Bei diesem doch sehr hohen Betrag sieht es schon nach einem Eingabefehler aus - irgendwo das Komma nicht eingegeben? Alle Versicherungsbeiträge berücksichtigt?

    • Offizieller Beitrag

    ie gesagt, wenn ich in die Steuergrundtabelle schaue, und dort mein Brutto als zu versteuerndes Einkommen annehme, komme ich auf die knapp 4000€ differenz.

    Was soll das denn für eine Rechnung sein? Der Bruttoarbeitslohn interessiert in der Lohnsteuertabelle für den monatlichen Lohnsteuerabzug. Für die Grund-/Splittingtabelle interessiert nur und ausschließlich das unter Berücksichtigung aller Besteuerungsgrundlagen errechnete zu versteuernde Einkommen.

  • Hallo,


    ich bin auf diesen Thread gestoßen, weil ich auch der Meinung bin, dass Wiso steuer:start die zu zahlende Lohnsteuer falsch berechnet. Ich bin auch im öffentlichen Dienst und habe lediglich die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben. Das Programm ist der Meinung, dass ich 3€ Steuern nachzahlen müsste. Darüber war ich schon verwundert, weil mein Verständnis war, dass man durch die 1000€ Pauschbetrag für die Werbungskosten immer ein wenig Lohnsteuer erstattet bekommen müsste. (Sofern es keine anderen Einkünft o.ä. gibt, was hier ja aber nicht der Fall ist.)


    Richtig spannend wurde es dann, als ich zum Spaß so getan habe, als hätte ich Kirchensteuer gezahlt (habe ich eigentlich nicht). Bei einem Satz von 8% auf die Lohnsteuer müsste ich rund 300€ Kirchensteuer zahlen. Nachdem ich diese Eingabe geändert hatte, war Wiso aber der Meinung, dass ich mich auf knapp 400€ Erstattung freuen dürfte!


    Alle sonstigen Eingaben habe ich natürlich mehrfach überprüft, da sollten keine Fehler zu finden sein. Zu Testzwecken habe ich dann auch noch einmal die Angaben einer Bekannten (ebenfalls im öffentlichen Dienst, ähnliche Bezüge) eingegeben, mit dem gleichen Ergebnis: Ohne Kirchensteuer ist das Programm der Meinung, dass sie ein paar Euro nachzahlen müsste, mit Kirchensteuer soll sie deutlich mehr erstattet bekommen als sie ursprünglich an Kirchensteuer gezahlt hatte.


    Vielleicht mache ich auch einen grundlegenden Denkfehler, aber momentan wirkt es für mich so, als wäre in dem Programm ein ganz merkwürdiger Fehler enthalten.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Darüber war ich schon verwundert, weil mein Verständnis war, dass man durch die 1000€ Pauschbetrag für die Werbungskosten immer ein wenig Lohnsteuer erstattet bekommen müsste.

    Wieso das denn? ?(

    Richtig spannend wurde es dann, als ich zum Spaß so getan habe, als hätte ich Kirchensteuer gezahlt (

    Was hat das alles mit dem hier beschriebenen konkreten Problem zu tun?

  • Das Programm ist der Meinung, dass ich 3€ Steuern nachzahlen müsste

    Das ist ja wohl durch die monatlichen Rundungen bedingt und kein Rechenfehler des Programms!


    weil mein Verständnis war, dass man durch die 1000€ Pauschbetrag für die Werbungskosten immer ein wenig Lohnsteuer erstattet bekommen müsste.

    Da diese Pauschale in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet ist, heisst dies, dass bei richtiger Anwendung am Ende +- 0 herauskommen muss! (Rundungen wie bei dir können zu geringen Abweichungen führen).


    Nachdem ich diese Eingabe geändert hatte, war Wiso aber der Meinung, dass ich mich auf knapp 400€ Erstattung freuen dürfte!

    Hast du schon einmal etwas davon gehört, dass die Kirchensteuer zu den abziehbaren Aufwendungen gehört? D. h. wenn du fiktiv etwas als abziehbar ansetzt, was es nicht gibt, veränderst du natürlich das zu versteuernde Einkommen. Ob die Rechnung im Einzelnen stimmt, kann man wegen der geringen Angaben hier nicht beurteilen.

  • Hm... Also das ist meine erste Steuererklärung, d.h. es kann durchaus sein, dass ich vieles einfach nicht richtig verstanden habe.
    Nichtsdestotrotz kann ich mich natürlich über manches wundern.


    Zum Beispiel halte ich Rundungsfehler von 3€ erst einmal für unrealistisch, wenn man bedenkt, dass alles auf 1cent genau ausgerechnet wird. Es kann natürlich sein, dass mit "Rundungsfehler" etwas anderes gemeint ist. In dem Fall würde ich mich freuen, wenn das ganze noch einmal kurz erklärt werden würde.


    Die andere Sache ist das Problem mit der Kirchensteuer. Selbst wenn ich die fiktive Kirchensteuer komplett von dem zu versteuernden Einkommen abziehe, ergibt sich eine Differenz, die weit unter der von Wiso berechneten liegt.

  • Eine Sache noch:

    Da diese Pauschale in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet ist, heisst dies, dass bei richtiger Anwendung am Ende +- 0 herauskommen muss! (Rundungen wie bei dir können zu geringen Abweichungen führen).

    Ist das ein "educated guess" oder gesichertes Wissen? Entschuldige, dass ich noch einmal so kritisch nachfrage, aber ich verstehe nicht, wieso mein Arbeitgeber da etwas berücksichtigen sollte. Hätte ich nicht das ganze Jahr gearbeitet, sondern nach 6Monaten gekündigt, hätte ja der Pauschbetrag ganz anders berücksichtigt werden müssen.

  • Zum Beispiel halte ich Rundungsfehler von 3€ erst einmal für unrealistisch,

    Es sei dir zugute gehalten, dass dies deine erste Erklärung ist.
    Rechne einmal ganz einfach bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25%:
    Dein Monatsgehalt (nur volle Euro!) abzüglich 1000/12=83€ abzüglich SV-Beiträge; dies wiederum auf volle € gerundet, davon die Steuer laut Monatstabelle. Das Ganze mit 12 multiplizieren, das kann sich im Bereich von +- 10 Euro abspielen. Also sind 3 Euro doch eigentlich ein Volltreffer.


    Selbst wenn ich die fiktive Kirchensteuer komplett von dem zu versteuernden Einkommen abziehe, ergibt sich eine Differenz, die weit unter der von Wiso berechneten liegt.

    Mit was vergleichst du hier denn bitte? Du solltest bei der ganzen Berechnung auch berücksichtigen, dass hier wegen der anderen Regelungen zu den Sozialversicherungen hier für die SV-Beiträge natürlich anders gerechnet wird in den monatlichen Abrechnungen. Dies musst du aber in der Jahresberechnung berücksichtigen.


    Und die fiktive Kirchensteuer solltest du bei solchen Vergleichen vergessen, wenn du nicht weißt, wie die Einkommensteuertabellen zu lesen sind. In der Regel rechnet WISO steuer:sparbuch nämlich richtig.

  • aber ich verstehe nicht, wieso mein Arbeitgeber da etwas berücksichtigen sollte. Hätte ich nicht das ganze Jahr gearbeitet, sondern nach 6Monaten gekündigt, hätte ja der Pauschbetrag ganz anders berücksichtigt werden müssen.

    Entschuldigung, zu früh geklickt.


    Dies ist ganz einfach - die Lohnsteuertabellen werden ja von der Finanzverwaltung in Form einer Formel an die ganzen Programmhersteller gegeben und hier ist eingearbeitet jeweils ein 12-tel des Arbeitnehmerpauschbetrages, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (bei Beamten gilt hier eine andere Tabelle, da von den SV-Beiträgen befreit) und - falls vorhanden - natürlich 1/12 Freibetrag pro Kind. Auch ist der Grundfreibetrag jeweils mit 1/12 schon berücksichtigt. Wenn du nur ein halbes Jahr arbeitest (und danach arbeitslos meldest) hast du Glück, weil du dann bei der Einkommensteuererklärung den vollen Pauschbetrag zugestanden bekommst.

  • Wenn das also alles einen Sinn ergibt, stellt sich mir nur noch eine letzte Frage: Warum ergibt sich mit den Daten von meiner Bekannten (die tatsächlich Kirchensteuer gezahlt hat) dann eine Erstattung von mehreren hundert Euro? (Sie ist auch im öffentlichen Dienst, im Prinzip hat sie diesielben Bezüge wie ich.) Würde unser Arbeitgeber alles von Anfang an richtig berücksichtigen, müsste sie ja auch bei +- 0€ (plus Rundungsfehler - danke für den Nachtrag!) landen, oder sehe ich das falsch?

  • Und hat diese Bekannte auch sonst genau die gleichen Verhältnisse? Sind möglicherweise höhere Krankenversicherung etc. im Spiel (Frauen zahlen ja bei den Privaten mehr als Männer) und dies wird bei Beamten wegen der Vorsorgenpauschale z. B. nicht berücksichtigt. Der Unterschied kann teilweise aus der Kirchensteuer resultieren, vor allem, wenn noch Nachzahlungen oder Erstattungen für/aus früheren Jahren mit angegeben werden müssen.


    Im Steuerrecht sollte man nie davon ausgehen, dass alles wie bei Bekannten sein muss. Dazu sind die persönlichen Verhältnisse viel zu unterschiedlich.

  • Wir haben für diesen kleinen Test nur die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben, d.h. das Programm kann nichts anderes berücksichtigen. Wir sind beide gesetzlich versichert und es gab keine Nachzahlungen oder Erstattungen aus früheren Jahren.


    Interessant fand ich, dass bei meiner Bekannten das Programm auch eine Nachzahlung von ca. 3€ ausgerechnet hat, wenn wir (ohne weitere Änderungen) die Kirchensteuer auf 0€ gesetzt haben. (Mir ist natürlich bewusst, dass die Kirchensteuer das zu versteuernde Einkommen verringert. Es ergeben sich dadurch laut Wiso aber Korrekturen, die weit jenseits von allem liegen, was mir sinnvoll erscheint.)

  • Was soll das denn für eine Rechnung sein? Der Bruttoarbeitslohn interessiert in der Lohnsteuertabelle für den monatlichen Lohnsteuerabzug. Für die Grund-/Splittingtabelle interessiert nur und ausschließlich das unter Berücksichtigung aller Besteuerungsgrundlagen errechnete zu versteuernde Einkommen.

    Vielleicht zur Erklärung: Wenn ich in den vergangenen Jahren die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eingegeben habe, bin ich normal erst mal bei +/-0€ rausgekommen. Habe ich dann die Werbungskosten eingegeben, wurde da dann eben immer eine Rückerstattung ermittelt, die i.d.R. dann auch genau so vom Finanzamt überwiesen wurde.
    Dieses Jahr starte ich mit einer Nachzahlung von beinahe 4000€. Ich habe die Daten mehrfach geprüft, und keinen Fehler bei meinen Eingaben entdeckt.
    Um nun herauszufinden wo der Fehler an der Software liegen könnte, habe ich eben diesen Vergleich mit der Grundsteuertabelle gemacht. Setze ich dort mein Brutogehalt an, erhalte ich einen Wert für die zu zahlende Lohnsteuer, der mit der Summe aus meiner gezahlten Lohnsteuer und dem von der Software ermittelten Nachzahlung übereinstimmt. Daher meine Vermutung, das der Grundfreibetrag nicht einbezogen wurde.


    Gruß, Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich in den vergangenen Jahren die Daten aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eingegeben habe, bin ich normal erst mal bei +/-0€ rausgekommen.

    Das ist aber schon nicht die regel und eigentlich nur möglich, wenn der Arbeitgeber einen sogenannten "internen Jahresausgleich" durchgeführt hat.

    Dieses Jahr starte ich mit einer Nachzahlung von beinahe 4000€.

    Dann käme mir eigentlich nur noch ein Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren in den Sinn. Aber ohne Zahlen kann ich das alles eigentlich nicht glauben. Aber die Steuerberechnung nebst Erläuterungen sollte darüber doch detailliert Aufschluss geben.


    Um nun herauszufinden wo der Fehler an der Software liegen könnte, ... .

    An der liegt es bei einem Standardfall in jedem Falle nicht.

    Daher meine Vermutung, das der Grundfreibetrag nicht einbezogen wurde.<br style="background-color: rgb(241, 245, 250);">

    Und das geht schon gar nicht. Schau Dir einfach mal die entsprechenden Tabellen in Deiner Software an.

  • Das ist aber schon nicht die regel und eigentlich nur möglich, wenn der Arbeitgeber einen sogenannten "internen Jahresausgleich" durchgeführt hat.

    Das verstehe ich nun überhaupt nicht mehr. Hatte es nicht gerade geheißen:



    Da diese Pauschale in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet ist, heisst dies, dass bei richtiger Anwendung am Ende +- 0 herauskommen muss! (Rundungen wie bei dir können zu geringen Abweichungen führen).

  • So, Fehler gefunden. Folgendes ist passiert: Ich habe im letzten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze wiederholt überschritten, und war ab Januar freiwillig versichert. Das zieht nach sich, dass ich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nun selbst eintragen muss. Den Zuschuss des Arbeitgebers hatte ich drin, die Versicherungsbeiträge nicht. Daher die für mich merkwürdige Ausgangslage nach Eingabe der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung.
    Aber eine Kleinigkeit ist mir nun doch aufgefallen: In den Spalten 24a) und 24c) habe ich ja Werte eingetragen. Die werden auch für die Berechnungen genutzt. Im Kapitel für die Krankenkasse finden sich nochmals zwei Felder für Zuschüsse. Wenn ich die Werte dort nochmals eintrage (wie man vom Tool-Tip her schließen könnte) werden die Zuschüsse offenbar doppelt verrechnet.


    Gruß, Thomas