Keine Neuanlage Kassenbuch in Testversion

  • Hallo,


    ich habe eben die Testversion von Wiso EUER & Kasse 2017 mit der Option "Kassenbuch" installiert. Leider läßt das Menü unter "Öffenen & Neu" zu die Funktionen "Importieren" und "Öffnen" zu, eine Neuanlage gibt es dort nicht. Nach Deinstallation und Installation mit der Option "Einnahmeüberschussrechnung und Kassenbuch" kann ich neben verschiedenen Steueroptionen "nur" eine Datei für Einnahmeüberschussrechnung neu anlegen, der Bereich Kasse fehlt hier ganz.


    Kann mir bitte jemand ein leeres Kassenbuch ohne Kennwort anlegen und hier posten? Dann kann ich es bei mir speichern, öffnen und meine Tests mit der Software machen.


    Vielen Dank und sonnigen Sonntag,
    jabr

  • Hallo,


    Hast du bei der Installation "Nur Kassenbuch" gewählt? Was passiert, wenn du die andere Option "Einnahmen-Überschussrechnung und Kassenbuch" wählst?Ich habe mir die Testversion eben einmal geladen und nur Kassenbuch gewählt. Hier geht es tatsächlich nicht, eine neue Datei anzulegen. Wende dich bitte an die Hotline. Es liegt hier wohl wirklich ein Fehler vor.

  • Hallo Babuschka,


    wie bereits beschrieben, kann man nach Installation der Option "Einnahme-Überschussrechnung und Kassenbuch" nur eine neue Datei Einnahme-Überschussrechnung anlegen, die Option Kassenbuch gibt es da gar nicht.


    Schade, ich hätte es gerne dieses Wochenende noch getestet und wenn jemand mir mit einer lizensierten Version einfach ein leeres Kassenbuch erstellen und in diesem Thead an seinen Post anhängen würde, könnte ich ja testen.


    Viele Grüße
    jabr

  • Nun, die eingentliche EÜR mache ich tatsächlich in einem anderen Programm. Ich bin auf der Suche nach einer sinnigen Alternative für meine Registrierkasse für die wenigen Bar-Umsätze, die ich mache. Ich hatte gehofft, dass EÜR & Kasse auch einen Quittungsdruck bereitstellt und das wollte ich testen.

  • Nun, testen kannst du auch mit dem integrierten Kassenbuch. Das dürfte nicht anders sein als wenn du die Option Kassenbuch getrennt aktivierst.
    Aber: wenn du nur wenige Barzumsätze hast, reicht es eigentlich aus, wenn du einen Quittungsblock mit Durchschreibpapier nimmst, jede Einnahmen hier quittierst (damit ist das Problem des Quittungsdruckes erledigt) und am Abend diese Einnahmen in deine EÜR übernimmst. Ein Kassenbuch ist hier nicht unbedingt notwendig, erst wenn die Barvorgänge mehr werden oder in bestimmten Branchen.


    Thema Registierkasse: damit hast du ja schon eine Voraussetzung. Aber hier auch mit dem Steuerberater klären, ob diese noch den steuerlichen Vorschriften entspricht (Übergangsfristen etc.). Ein zweites Kassenbuch dürfte damit auch entfallen und für die Quittungen reicht eigentlich - wie oben geschrieben - der Quittungsblock.