Entfernungspauschale / Häusliches Arbeitszimmer / BahnCard 100

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier eine etwas ungewöhnliche Konstellation in Bezug auf die Entfernungspauschale und das häusliche Arbeitszimmer bei der ich absolut nicht weiß, was ich hier wie abrechnen kann.


    Erst mal zu meiner Ausgangssituation.


    Da mein (neuer) Arbeitgeber keine Niederlassung in meiner Wohnortnähe hat, kann ich überwiegend im Homeofice arbeiten. Damit die gelegentlichen Fahrten ins Büro für die Firma auch intern besser abzurechnen sind, habe ich auf dem Papier einen anderen Standort bekommen, als der zu dem ich tatsächlich hin und wieder reisen muss. Dadurch kann die Firma die BahnCard100 intern und dem Finanzamt gegenüber besser begründen und mir auch ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen, wenn ich denn mal ein paar Tage im Büro bin.


    Die Lage ist also folgende:


    Arbeitsort (auf dem Papier) Hannover
    Niederlassung zu der ich häufiger reise: Hamburg
    Wohnort / Homeoffice: Frankfurt am Main
    BahnCard 100 von der Firma komplett bezahlt und nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.


    Was kann ich jetzt also bei der Steuererklärung absetzen und vorallem wie? Das häusliche Arbeitszimmer? Die gelegentlichen Fahrten nach Hambur (ist ja nicht erste Arbeitsstätte)? Beides?


    Ich weiß nicht was ich hier abrechnen kann und bei diesem Sonderfall finde ich im WISO Sparbuch auch nichts was meine Konstellation wirklich klären könnte.


    Was kann ich absetzen, was sollte ich absetzen um für mich das meiste raus zu holen?


    Vielen Dank und viele Grüße


    Garfield72

    • Offizieller Beitrag

    Damit die gelegentlichen Fahrten ins Büro für die Firma auch intern besser abzurechnen sind, habe ich auf dem Papier einen anderen Standort bekommen, als der zu dem ich tatsächlich hin und wieder reisen muss.

    Womit ich hier direkt wieder raus bin. So etwas nennt man freundlich Gestaltungsmissbrauch und etwas anders Steuerverkürzung. Dabei leistet das Forum keine Hilfestellung.


    Was kann ich jetzt also bei der Steuererklärung absetzen und vorallem wie?

    Eine steuerliche Beratung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.


    Ich weiß nicht was ich hier abrechnen kann und bei diesem Sonderfall finde ich im WISO Sparbuch auch nichts was meine Konstellation wirklich klären könnte.

    Das ist dann eben das Problem, wenn man auf dem Papier Sachen anders gestaltet als diese sich tatsächlich abbilden. Das solltest Du dann wohl besser mit den Personen besprechen, die Dich zu einer solchen Vereinbarung veranlasst haben bzw. dem zugehörigen Buchhalter/Steuerberater.

  • Hallo Garfield,


    abgesehen davon, dass ich das Vorgehen deines Arbeitgebers höchst befremdlich halte (von steuerlichen und arbeitsrechlichen Implikationen kann und will ich hierzu nichts sagen): die BahnCard kostet das gleiche, egal ob von Hannover oder von Frankfurt aus. Zum anderen ist auch das Hotelzimmer in beiden Fällen gerechtfertigt.


    Aber: dadurch, dass du explizit der Niederlassung Hannover zugeordnet wurde, ist dies wahrscheinlich deine erste Tätigkeitsstätte. Fahrtkosten dürften dir allerdings wegen der BahnCard keine entstehen, die BahnCard müsstest du bei den Abrechnungen absetzen. Für dein Arbeitszimmer kann ich nur raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu konsultieren - die Zuweisung des Arbeitsortes Hannover könnte bedeuten, dass du dort auch einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommst und dann ist die Frage, ob das Arbeitszimmer anerkannt werden kann. Die Reisen nach Hamburg sehe ich bei dieser Konstellation als Dienstreisen, wobei du die Fahrtkosten ja nicht ansetzen kannst (BahnCard100) und die Übernachtungskosten ebenfalls nicht (eintragen und ersetzt durch Arbeitgeber). Einzig Verpflegungsmehraufwand käme noch in Frage, sofern der Arbeitgeber diesen nicht auch ersetzt, dann steht der Ersatz aber auf der Lohnsteuerbescheinigung.


    Was kann ich absetzen, was sollte ich absetzen um für mich das meiste raus zu holen?

    Dies wäre unerlaubte Steuerberatung - hier musst du schon einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe fragen.

  • Hallo!


    Danke für die Antworten. Ich bin nun mal kein Steuerexperte und dass das, was mein Arbeitgeber sich da ausgedacht hat, nicht der Norm entspricht, war mir durchaus klar.


    Ich konnte das bisher nur in Bezug auf meine Steuererklärung nicht so richtig einordnen, wie ich damit umzugehen habe.


    Ich nehme dann mal mit, dass durch diese Konstellation für mich zum einen das häusliche Arbeitszimmer nicht in Frage kommt (weil ich auch einen Büroarbeitsplatz habe), aber auch keine Entfernungspauschale, weil ich ja nicht ins Büro fahre und wenn, dann dafür die BC100 habe. Dann bleiben diese beiden Punkte in der Steuererklärung eben leer.


    VG


    Garfield

  • nicht der Norm entspricht, war mir durchaus klar.

    Aber das hast du nicht zum Anlass genommen, das mit ihm zu diskutieren oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate zu ziehen? Jetzt hast du den Nachteil in der Steuer - vielleicht redest du mit deinem Arbeitgeber noch einmal. Der Sitz Hannover ist für ihn m. E. nach genauso gut oder schlecht wie von vornherein eine Regelung mit dem Home Office zu treffen.