Eingabe Dienstwagen 1% ab Ende 2016?

  • Hallo zusammen,


    ich weiß das das Thema Dienstwagen hier schon sehr oft beschrieben wurde. Ich habe jetzt schon mehrmal die Hilfefunktion in WISO verwendet und ebenso die Suchefunktion im Forum.
    Allerdings habe ich leider keine Antwort auf meine Fragen gefunden, bzw. bin durch die Antworten nicht schlauer geworden.


    Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 zu machen. Die letzten Jahre hatte ich keine Probleme mit dem Programm und war bisher sehr zufrieden.
    Ab September 2016 habe ich ein Dienstwagen 1% mit privater Nutzung erhalten. Zuvor bin ich noch mit den öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit gefahren.


    Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung fürs Finanzamt zu meinem Dienstwagen erhalten.


    Darin ist der Bruttolistenpreis X Euro enthalten.


    Ebenso wie die Vollkosten (brutto) für den Zeitraum September - Dezember 2016. (X Euro)


    Auch die Vorteile wurden aufgelistet:


    • Privatnutzung: X Euro
    • Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte: 0 Euro
    • zusätzlich pauschaliert gemäß §40 Abs. 2 Satz 2 EStG: 0 Euro
    • Deckung gemäß $ 41c, 42b EStG: 0 Euro
    • Summe der Geldwerten Vorteile: X Euro


    Die letzten Jahre habe ich die Kilometer immer über den Punkt "Weg zur Arbeit" angegeben. Ich kann ja noch wie gehabt bis Ende August bzw. bis ich das Auto erhalten habe normal die Arbeitstage und Kilometer eintragen?


    Jetzt versuche ich die Angaben im Programm einzugeben und weiß leider nicht wie genau ich das machen soll. Ich habe nur über die Hilfefunktion ein Vergleichsrechner für 1% Dienstwagen gefunden, mit dem ich allerdings auch nicht wirklich was anfangen konnte.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias

  • Dann wäre ich vorsichtig mt den Fahrten zwischen Wohnung und Büro, da hier anscheinend nichts versteuert wird, ist diese Nutzung unter Umständen untersagt. Sonst müsste der Arbeitgeber die Entfernung von dier erfragen und je Kilometer je Monat noch einmal 0,03% der Versteuerung unterwerfen. Im Gegenzug könntest du dann die Entfernungspauschale weiter ansetzen.

  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für die Antwort. Also darf ich bis September die Kilometer normal absetzen und seit dem ich den Firmenwagen habe nicht mehr? Also soll ich den Firmenwagen überhaupt nicht in der Steuererklärung angeben?
    Ich habe ja extra den Brief von meinem Arbeitgeber für das Finanzamt bekommen.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ich habe ja extra den Brief von meinem Arbeitgeber für das Finanzamt bekommen.

    Was steht denn dort? Nach deinen Erläuterungen wurden die 0,03% für die Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte nicht ermittelt und damit nicht versteuert. Dann ist kein Werbungskostenabzug möglich. Wobei - wie gesagt - diese Versteuerung vom Arbeitgeber hätte erfolgen müssen. Sofern dies mit bescheinigt ist, kannst du die Fahrtkostenpauschale ansetzen.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für deine Antwort. Auf der Bescheinigung steht folgendes:


    [...]wir bescheinigen, dass Ihnen im Kalenderjahr 2016 ein Dienstwagen im Rahmen unserer CarPolicy zur Verfügung gestellt wurde ... hat ein Bruttolistenpreis von ... .
    Die ingesamt durch das Kraftfahrzeug entstandene Aufwendung enthalten u. a. Leasingkosten, Instandhaltungskosten, Kosten für Treibstoffe, Steuern und Gebühren betragen für die Dauer der Nutzung im Kalenderjahr 2016:


    Vollkosten (brutto) September - Dezember 2016: x Euro


    Für diese Fahrzeug wurden im Jahr 2016 ingesamt folgende Geldwerte Vorteile berücksichtigt:


    Privatnutzung: X Euro


    Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte: 0 Euro


    zusätzlich pauschaliert gemäß §40 Abs. 2 Satz 2 EStG: 0 Euro


    Deckung gemäß $ 41c, 42b EStG: 0 Euro


    Summe der Geldwerten Vorteile: X Euro
    [...]


    Vielen Dank im Voraus.